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Rechtliche Rahmenbedingungen

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Laut Landeshochschulgesetz (LHG § 5) sind die Hochschulen zur Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems und zur Eigenevaluation verpflichtet. Die Evaluationsordnung der Universität Heidelberg schafft die notwendige rechtliche Grundlage für die verschiedenen Evaluationsinstrumente, die an der Universität genutzt werden sollen. Sie legt vor allem verbindliche und rechtssichere Grundlagen für die Einhaltung des Datenschutzes in den Verfahrensabläufen fest und schafft damit Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten für die gesamte Universität und alle Beteiligten: sowohl für die Lehrpersonen als auch für die Studierenden und natürlich für die Organisatoren von Evaluationen.


Die Evaluationsordnung für Lehre, Studium und wissenschaftliche Weiterbildung sowie diese unterstützende Dienstleistungen der Universität Heidelberg ist im September 2010 durch den Senat verabschiedet worden.


Das Heidelberger QM-System „heiQUALITY“ basiert im Wesentlichen auf einem Qualitätsregelkreis, der durch zwei Evaluationszyklen konstituiert wird. Im internen Evaluationszyklus, dem sogenannten Q+Ampel-Verfahren, werden zurzeit in einem zweijährigen Turnus Kennzahlen und Informationen zu einer Evaluationseinheit, z.B. eines Instituts oder einer Fakultät, analysiert. Überprüft wird hier unter anderem die Einhaltung der formalen Vorgaben für die neuen BA und MA-Studiengänge, die von KMK und Akkreditierungsrat festgelegt wurden. Darüber hinaus wird die konkrete Ausgestaltung dieser Vorgaben, die durch die Universität Heidelberg festgelegt wurden, überprüft. [Mehr...]
 

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Letzte Änderung: 13.11.2012
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