Heidelberger Votum-Stipendium
Votum-Stiftung vergibt Stipendien an Waisen

Zum Sommersemester 2013 vergibt die Votum-Stiftung an der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Stipendien für Waisen und Halbwaisen. Bewerbungen für ein Stipendium waren in der Zeit vom 19. November bis zum 31. Dezember 2012 möglich.
Stipendiengeber
Zielgruppe
Gefördert werden Studierende, die als bedürftig gelten und darüber hinaus eine besondere Begabung und einen erkennbaren Leistungswillen zeigen. Die Fördersumme sowie der Förderzeitraum richten sich nach den Bedürfnissen der/des Studierenden und werden individuell festgelegt. Eine Förderung ist maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.
Staatliche Fördermöglichkeiten, wie BAföG, Bildungskredit oder Deutschlandstipendium, sollten vor einer Bewerbung beantragt und ausgeschöpft werden.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsunterlagen sind schriftlich einzureichen an:
Universität Heidelberg
Dezernat für Beziehungspflege - Stiftungen - Vermögen
Abteilung 8.2: Beziehungspflege
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Nach abgelaufener Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen an die Votum-Stiftung zur Entscheidung weitergeleitet. Die Bewerber erhalten nach Auswertung der Unterlagen umgehend Nachricht. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet.
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild
- Selbstauskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen (Online-Formular)
- Kopie des aktuellen Einkommenssteuerbescheids des noch lebenden Elternteils, wobei dessen Brutto-Jahreseinkommen zzgl. evtl. Rentenbezüge den Betrag von 25.000 € nicht überschreiten sollte.
- Aktueller Notenauszug/Transcript of Records (letzte 12 Monate)
- Referenz eines fachlich zugeordneten Professors
- Kopie des Abiturzeugnisses
- Unterschriebener Ausdruck des Online-Bewerbungsbogens
- Unterschriebener Ausdruck der Einverständniserklärung
Die erforderlichen Vordrucke finden Sie in der rechten Spalte unter "Dokumente".
Die Votum-Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen bzw. von Dritten einzuholen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.