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Dr. Tanja Ridinger
Simone Moraw
Dezernat für Beziehungspflege - Stiftungen - Vermögen
Abt. 8.2: Beziehungspflege
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Heidelberger Votum-Stipendium

Votum-Stiftung vergibt Stipendien an Waisen

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Zum Sommersemester 2013 vergibt die Votum-Stiftung an der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Stipendien für Waisen und Halbwaisen. Bewerbungen für ein Stipendium waren in der Zeit vom 19. November bis zum 31. Dezember 2012 möglich.

 

Stipendiengeber

Die Votum-Stiftung ist eine soziale Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der Stiftungszweck ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung von Personen – vornehmlich von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die als bedürftig im Sinne der Abgabenordnung gelten. An der Universität Heidelberg fördert die Votum-Stiftung Voll- und Halbwaisen mit dem Ziel, diese in die Lage zu versetzen, eine angemessene Hochschulausbildung zu absolvieren.

Zielgruppe

Für ein Stipendium der Votum-Stiftung können sich Voll- bzw. Halbwaisen bewerben, die an der Universität Heidelberg studieren. Eine Person gilt als Waise, wenn ein oder beide Elternteil(e) verstorben sind.
Gefördert werden Studierende, die als bedürftig gelten und darüber hinaus eine besondere Begabung und einen erkennbaren Leistungswillen zeigen. Die Fördersumme sowie der Förderzeitraum richten sich nach den Bedürfnissen der/des Studierenden und werden individuell festgelegt. Eine Förderung ist maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.
Staatliche Fördermöglichkeiten, wie BAföG, Bildungskredit oder Deutschlandstipendium, sollten vor einer Bewerbung beantragt und ausgeschöpft werden.

Bewerbungsverfahren

Stipendien der Votum-Stiftung werden einmal jährlich, jeweils zum Sommersemester ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für ein Stipendium ab dem Sommersemester 2014 wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Bewerbungsunterlagen sind schriftlich einzureichen an:

Universität Heidelberg
Dezernat für Beziehungspflege - Stiftungen - Vermögen
Abteilung 8.2: Beziehungspflege
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

Nach abgelaufener Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen an die Votum-Stiftung zur Entscheidung weitergeleitet. Die Bewerber erhalten nach Auswertung der Unterlagen umgehend Nachricht. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet.

Bewerbungsunterlagen

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Selbstauskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen (Online-Formular)
  • Kopie des aktuellen Einkommenssteuerbescheids des noch lebenden Elternteils, wobei dessen Brutto-Jahreseinkommen zzgl. evtl. Rentenbezüge den Betrag von 25.000 € nicht überschreiten sollte.
  • Aktueller Notenauszug/Transcript of Records (letzte 12 Monate)
  • Referenz eines fachlich zugeordneten Professors
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • Unterschriebener Ausdruck des Online-Bewerbungsbogens
  • Unterschriebener Ausdruck der Einverständniserklärung

Die erforderlichen Vordrucke finden Sie in der rechten Spalte unter "Dokumente".

Die Votum-Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen bzw. von Dritten einzuholen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 04.03.2013
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