Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2012 | 2013
ist abgeschlossen.
Bewerbungszeitraum für die Vergabe neuer Stipendien
zum WS 2013 | 2014: voraussichtlich Juli | August 2013.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2012 | 2013 war vom 15.07. bis 31.08.2012 (Ausschlussfrist). Die Bewerbung musste in elektronischer Form erfolgen. Mit dem Ausdruck des online gestellten und unterschriebenen Antrags auf ein Stipendium mussten die unten aufgeführten Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist (31.08.2012) bei der Universität eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen
(Bewerbungsverfahren zum WS 2012 | 2013)
! Bitte beachten Sie, dass für die kommende Förderrunde zum WS 2013 | 2014 ggfs. Änderungen erfolgen können.
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eine Versicherung
(bitte ausdrucken, ausfüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einreichen), dass der Bewerber keine weitere begabten- oder leistungsabhängige materielle Förderung im Sinne der Satzung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien (§ 2 Abs. 3) erhält - ein tabellarischer Lebenslauf,
- ein Motivationsschreiben, in welchem die Bewerber darlegen, weshalb ihre Leistungen vor ihrem persönlichen Hintergrund hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen (in der Online-Bewerbung enthalten),
- von Studienanfängern und Studierenden des zweiten Fachsemesters eines grundständigen Studiengangs das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem, in Kopie,
- wenn vorhanden, das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss bzw. wenn dies noch nicht vorliegt, eine vorläufige Bescheinigung über die Abschlussnote in Kopie,
- wenn vorhanden, geeignete Nachweise über nach § 6 Satz 2 anzuerkennendes besonderes Engagement, freiwillig absolvierte Praktika, eine abgeschlossene Berufsausbildung, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, Preise, Auszeichnungen oder besondere familiäre oder persönliche Umstände in Kopie,
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder eine Kopie des Zulassungsbescheides
- Studierende ab dem dritten Fachsemester einen Nachweis über ihren aktuellen Leistungsstand
- Leistungsnachweise
In der Regel werden die Leistungen mit der Angabe der Durchschnittsnote belegt. Ausnahmen hiervon sind die Studiengänge:
Humanmedizin
Studierende der Humanmedizin reichen im vorklinischen Studienabschnitt Nachweise in Form einer qualifizierten Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) bzw. des Semesterrankings (Fakultät Mannheim) ein.
Zahnmedizin
Studierende der Zahnmedizin reichen im vorklinischen Studienabschnitt Nachweise in Form einer qualifizierten Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen sowie ab dem 5. Fachsemester die Leistungsnachweise über den Kursus der Technischen Propädeutik und den Phantomkurs I der Zahnersatzkunde ein.
Im klinischen Studienabschnitt werden die Nachweise in Form einer Kopie des Zeugnisses der zahnärztlichen Vorprüfung (einschließlich der naturwissenschaftlichen Vorprüfung) und Bescheinigungen der klinischen Leistungen erbracht.
Rechtswissenschaft
Studierende der Rechtswissenschaft reichen die Nachweise in Form der Angabe der im Durchschnitt erreichten Punktzahl ein.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache erforderlich.
Ein Deutschlandstipendium kann nicht gewährt werden, wenn Sie gleichzeitig eine anderweitige begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten und die Fördersumme 30 Euro im Monat übersteigt. Eine anderweitige Förderung mit einer Fördersumme über 30 Euro schließt eine Bewerbung für das Deutschlandstipendium zwar nicht aus, im Falle einer Berücksichtigung Ihrer Bewerbung müssen Sie sich aber für eine von beiden Förderungen entscheiden. BAföG-Leistungen zählen nicht als anderweitige Förderung.
Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen müssen in der Zeit vom 15.07. bis 31.08.2012 (Ausschlussfrist) bei der Universität Heidelberg eingehen. Liegen die Immatrikulationsbescheinigung, der Zulassungsbescheid, das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss, das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder die Leistungsnachweise über den Kursus der Technischen Propädeutik oder den Phantomkurs I der Zahnersatzkunde am Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vor, so sind diese unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.10.2012 in Kopie nachzureichen.