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Deutschlandstipendium
Aktuelles
Stipendienverleihung 2012
63 Stipendiaten der ersten Förderrunde konnten erneut mit einem Deutschlandstipendium ausgezeichnet werden. Weitere 73 Studierende werden erstmals zum WS 2012/2013 mit einem Deutschlandstipendium gefördert.

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Kontakt

Dr. Tanja Ridinger
Simone Moraw
Dezernat für Beziehungspflege - Stiftungen - Vermögen
Abt. 8.2: Beziehungspflege
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Tel.: +49 6221 54-2135
Tel.: +49 6221 54-3424
Fax: +49 6221 54-3775
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Deutschlandstipendium

 

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Was ist das Deutschlandstipendium?
Das Deutschlandstipendium unterstützt begabte Studierende, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Die Fördersumme beträgt monatlich 300 €. Dabei zahlt die Hälfte der Bund, die andere Hälfte übernehmen private Förderer. Die Universität Heidelberg vergibt das Deutschlandstipendium jedes Jahr zum Wintersemester – beginnend mit dem Wintersemester 2011/2012.

Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Studierende und Studienanfänger, in den grundständigen Studiengängen und Masterstudiengängen, die zum Beginn des Bewilligungszeitraumes an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind bzw. sein werden. Von der Förderung ausgenommen sind Kurzzeitstudierende und Studierende, die bereits durch ein anderes leistungsabhängiges Stipendium gefördert werden. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet. Der Bezug von BAföG steht einer Förderung durch das Deutschlandstipendium nicht entgegen.

Wie kann ich mich bewerben?
Die Informationen zum Bewerbungsverfahren für die nächste Förderrunde zum WS 2013|2014 werden derzeit aktualisiert. Studienbewerber und Studierende der Universität Heidelberg werden sich voraussichtlich vom 15. Juli - 31. August 2013 für ein Deutschlandstipendium an der Ruperto Carola bewerben können.

Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?
Zu den zentralen Vergabekriterien zählen neben erbrachten Leistungen in Schule und Studium, auch sonstige Kriterien wie eine ehrenamtliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum, besondere persönliche oder familiäre Umstände, eine abgeschlossene Berufsausbildung, freiwillige Praktika oder besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise. Die Auswahl erfolgt durch einen Stipendienwahlausschuss (siehe dazu auch die Satzung).

Wie ist die Laufzeit eines Stipendiums?
Die Laufzeit des Stipendiums beträgt, die Verfügbarkeit von Fördermitteln vorausgesetzt, in der Regel zwei Semester und orientiert sich grundsätzlich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen über die Regelstudienzeit hinaus, so kann die Förderdauer auf Antrag verlängert werden. Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin die letzte Prüfungsleistung erbracht hat oder exmatrikuliert wird. Auch mit einem Wechsel der Fachrichtung oder nach einem Abbruch des Studiums endet die Förderung.

Ist eine Verlängerung des Stipendiums möglich?
Informationen über die Möglichkeiten einer Verlängerung sind dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen. Im Rahmen der festgelegten Fristen für die Begabungs- und Leistungsüberprüfung müssen die Stipendiaten Bescheinigungen über die während des Förderzeitraums im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen (z.B. Transcript of Records, Praktikumsbescheinigungen etc.) und eine kurze Darstellung über die weitere persönliche Entwicklung seit Bewilligung des Stipendiums oder seit der letzten Überprüfung und entsprechende Nachweise über Änderungen der persönlichen oder familiären Umstände, ehrenamtliches Engagement oder eine studienbegleitende Erwerbstätigkeit erbringen. Erfüllt der Stipendiat die Voraussetzungen für eine Verlängerung, so erfolgt diese vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel.

Was passiert im Fall eines Urlaubssemesters?
Im Fall einer Beurlaubung vom Studium wird die Zahlung des Stipendiums ausgesetzt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums auf Anzeige des Stipendiaten oder der Stipendiatin angepasst. Liegt ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt vor, so kann das Stipendium auch während der Zeit des Auslandsaufenthaltes fortgezahlt werden.

Weitere Informationen



 

 

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Letzte Änderung: 28.01.2013
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