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Persönliche Schutzausrüstung

Die grobe Maßnahmenhierarchie wird durch das TOP-Prinzip beschrieben. Wenn also eine Gefährdung nicht vermieden werden kann, sind zunächst:
 
  • Technische Maßnahmen zu treffen. Ist das nicht möglich, müssen
  • Organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen sind das letzte Glied in der Kette.
Es gibt aber viele Tätigkeiten und Arbeitsplätze, wo technische und organisatorische Maßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind. Hier ist das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) unerlässlich. Im Folgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Gruppen von persönlicher Schutzausrüstung.

Augenschutz

Gebotszeichen M004 Augenschutz benutzen

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, seine Augen bei der Arbeit zu schützen: zum Beispiel gegen verspritzende Gefahrstoffe und Biostoffe, gegen optische Strahlen wie Laser oder UV-Licht oder das „Verblitzen“ beim Schweißen.

Atemschutz

Gebotszeichen M017 Atemschutz benutzen

Besteht trotz baulicher Vorkehrungen die Gefahr einer Freisetzung von Gefahrstoffen in die Umgebungsluft, sind zusätzliche Schutz-maßnahmen wie Atemschutzmasken oder -geräte nötig. Wichtig ist die Auswahl der für die durchzuführende Arbeit richtigen PSA.

Gehörschutz

Gebotszeichen M003 Gehörschutz benutzen

Bei Tätigkeiten in Lärmarbeitsbereichen kann bzw. muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt und getragen werden, um Schäden am Gehör zu vermeiden.

Hautschutz

Gebotszeichen M022 Hautschutzmittel benutzen

Der Schutz der Haut gegen gefährliche biologische, chemische, mechanische oder optische Einwirkungen und auch bei Feuchtarbeit wird über eine Reihe verschiedener Schutzmaßnahmen gewährleistet.

Fußschutz

Gebotszeichen M008 Fussschutz benutzen

Fußschutz ist immer dann geboten, wenn mit Gefährdungen zu rechnen ist durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, Hineintreten in spitze Gegenstände, heiße oder ätzende Flüssigkeiten, andere gesundheitsgefährdende Umgebungseinflüsse.

 

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Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 31.01.2023
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