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Aufbewahrung von Gefahrstoffen

Angepasst an die Eigenschaften der jeweiligen Gefahrstoffe (Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe) gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Gefahrstoffe sicher aufzubewahren.

Für Gase und brennbare Flüssigkeiten haben sich Sicherheitsschränke nach DIN 12925 bestens bewährt, die gewährleisten, dass darin eingestellte Gefahrstoffe im Brandfall mindestens 20 Minuten vor übermäßiger Erwärmung geschützt werden. Es gibt auch Schränke, die einem Feuer noch wesentlich länger Stand halten (90 und sogar 120 Minuten), doch nachdem die Berufsfeuerwehr Heidelberg nie länger als 10 Minuten benötigt, um jeden Brandherd an der Universität zu erreichen, ist eine Sicherheitszeitspanne von 20 Minuten mehr als ausreichend dimensioniert.

Die Schränke werden im Regelfall mechanisch entlüftet, so dass im Innern auch bei Leckagen der Gas- oder Chemikalienflaschen keine gefährliche Atmosphäre entstehen kann.

  • Leicht- oder hochentzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe dürfen keinesfalls zusammen mit Gasen in einem Sicherheitsschrank aufbewahrt werden.
  • In Sicherheitsschränke für Druckgase dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten oder Feststoffe eingestellt werden, auch dann nicht, wenn keine Gase darin vorhanden sind.
  • Korrosive Stoffe, die nicht brennbar sind (wie anorganische Säuren und Laugen) gehören nicht in einen Lösungsmittelschrank, da ihre Dämpfe diesen zerstören.
  • Lösungsmittelschränke außerhalb von Laboratorien dürfen nicht offen stehen, sondern müssen immer zu und abgeschlossen sein.

Für aggressive Stoffe wie Säuren, Säurechloride und Laugen gibt es entlüftete Säure-/Laugenschränke mit zwei getrennt abgesaugten Schrankbereichen, die Gasphasenreaktionen zwischen den eingestellten Säuren und Laugen verhindern. Diese Schränke bieten im Gegensatz zu Lösungsmittelschränken keinen Brandschutz, sind aber dafür widerstandsfähig gegen korrosive Stoffe.

Für stark riechende Stoffe sind entlüftete Chemikalienschränke zweckmäßig.

Für giftige Stoffe ist die Aufbewahrung unter Verschluss vorgeschrieben, da unbefugte Personen keinen Zugriff auf diese Stoffe haben dürfen. Die Unter-Verschluss-Haltung kann auf unterschiedliche Weise sichergestellt werden:

  • Aufbewahrung der Giftstoffe in einem abgeschlossenen Laborschrank, Sicherheitsschrank oder Säure-/Laugenschrank
  • Aufstellung der Stoffe frei im Labor, wenn dieses stets verschlossen wird, wenn die Beschäftigten es verlassen (auch bei nur kurzzeitiger Abwesenheit)

Kompliziert wird es, wenn Giftstoffe zusammen mit Stoffen aufbewahrt werden sollen, die andere gefährliche Eigenschaften besitzen. Keinesfalls zusammengelagert werden dürfen Giftstoffe mit leichtentzündlichen, brandfördernden oder explosionsgefährlichen Stoffen. Eine Aufbewahrung giftiger Stoffe in einem Lösemittel-Sicherheitsschrank ist nur dann zulässig, wenn die Giftstoffe gleichzeitig auch leichtentzündlich sind (z.B. Benzol, Methanol).

Die Tabelle Adobe Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zeigt die erlaubten und verbotenen Zusammenlagerungen.

Ob ein Gefahrstoffschrank benötigt wird und wenn ja, welcher Schranktyp letztlich am geeignetsten ist, kann nur anhand der geplanten Gefahrstoffnutzung entschieden werden. Wir sind jederzeit gerne bereit, Sie zu beraten und bei der Auswahl des für Ihren Bedarf zweckmäßigsten Modells zu unterstützen.

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 22.11.2023
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