Personaladministration für Gastprofessorinnen und -professoren
Das Personaldezernat begleitet Gastprofessorinnen und -professoren von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Dazu gehören insbesondere:
- Betreuung und Beratung bei personalrechtlichen Vorgängen
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer/innen an das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
- Anweisung bzw. Einstellung der Vergütung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
Die Beschäftigung als Gastprofessorin/-professor erfolgt grundsätzlich im Angestelltenverhältnis mit Sozialversicherungspflicht.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des Welcome Centre zu den Visabestimmungen
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren sind:
Ausländische oder auswärtige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die während ihres Aufenthalts in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität Heidelberg stehen und eine Vergütung von der Universität Heidelberg erhalten sollen. Es gibt auch unvergütete Gastprofessuren.
Die Zuständigkeit der Ansprechpartnerinnen richtet sich nach Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. Einrichtungen.
Andrea Klugmann |
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Alice Lies |