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Rhein-Neckar-Zeitung
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Traueranzeigen/Kranzspenden

Für Traueranzeigen/Nachrufe und Kranzspenden stehen zentrale Mittel zur Verfügung.Die Universität zahlt grundsätzlich nur eine Traueranzeige und eine Kranzspende. Es dürfen keine weiteren Kranzspenden und Nachrufe oder Trauerkarten aus anderen Mitteln, wie z. B. Aversen oder Drittmitteln, finanziert werden.

Folgende Formvorschriften sind zu beachten:

1.   Nachrufe

Sollte in Ihrer Einrichtung ein Trauerfall vorliegen, gelten für die Beauftragung der Anzeige folgende Regularien:

Nachrufe für Professoren/Professorinnen gibt die Stabsstelle für Kommunikation und Marketing (KUM) in Auftrag. Unterzeichner der Traueranzeige sind der/die Rektor/Rektorin und der/die Dekan/Dekanin. Der Text für die Traueranzeige ist vom Dekanat aufzusetzen. Die Pressestelle gibt nach Absprache mit dem Rektorat und dem/der Dekan/Dekanin den endgültigen Text für die Traueranzeige an die jeweilige Zeitung weiter. Das Format darf nicht größer als 3-spaltig x 70 mm sein.

Bei wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen ist die Traueranzeige von dem/der Dekan/Dekanin zu veranlassen. Unterzeichner der Anzeige sind der/die Dekan/Dekanin, der/die Leiter/in der Universitätseinrichtung und der/die Vorsitzende des Personalrats. Das Format darf nicht größer als 3-spaltig x 70 mm sein.

Bei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im nicht-wissenschaftlichen Dienst ist für die Schaltung der Traueranzeige der/die Leiter/in der Universitätseinrichtung verantwortlich. Unterzeichner sind der/die Kanzler/in und der/die Vorsitzende des Personalrats. Das Format darf nicht größer als 2-spaltig x 80 mm sein.

Es ist zu beachten, dass Traueranzeigen grundsätzlich nur für noch im aktiven Dienst gestandene Beschäftigte geschaltet werden dürfen. Die Schaltung einer Traueranzeige erfolgt im Regelfall in der Rhein-Neckar-Zeitung.

Hier finden Sie einige Beispiele für Traueranzeigen. Die in der Anzeige zu erwähnenden Unterschriften (Leitung der Einrichtung, Personalrat, je Einzelfall verschieden) sind von der Universitätsleitung verbindlich vorgegeben.

Professoren/Professorinnen (PDF)

Wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen  (PDF)

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im nicht wissenschaftlichen Dienst (PDF)

 

1.   Kranzspenden

Eine Kranzspende wird gewährt beim Ableben

- eines im aktiven Dienst gestandenen Landesbediensteten (Beamter/Beamtin oder Beschäftigte/r)

- eines früheren Landesbediensteten (Emeritus, Ruhestandsbeamter/-beamtin oder Beschäftigte/r).

Es wird aber vorausgesetzt, dass sie aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land versorgungsberechtigt waren oder bei Beschäftigten, wenn sie aus Altersgründen oder wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis zum Land ausgeschieden und anderweitig hauptberuflich nicht mehr tätig waren.

Einen Trauerkranz beauftragt die universitäre Einrichtung selbst. Die Wahl der Blumenhandlung obliegt ebenfalls der Einrichtung, normalerweise wird eine in der Nähe des Friedhofes, auf dem die Bestattung stattfindet, ausgesucht. Auch hier sind die Formvorschriften einzuhalten.

Die Kranzspende ist mit einer Schleife in den Landesfarben (schwarz/gold) zu versehen. Außerdem ist als Widmung der Aufdruck „Universität Heidelberg“ anzugeben.

Der Höchstsatz incl. MwSt. und allen Nebenkosten beträgt z. Zt. 150 Euro/Kranz.

Eine anderweitige Verwendung des vorgenannten Betrages, z. B. für Spenden an caritative Vereinigungen, ist nicht möglich.

Die sachlich festgestellte Original-Rechnung leiten Sie dann zur Zahlung an die Universitätsverwaltung, Abt. 4.1, Frau Hambauer weiter.

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 09.02.2023
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