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Erläuterung Annahmeanordnung FIBU 5

 

Allgemeines


Aufgrund verschiedener Anforderungen wurde die Annahmeanordnung (analog zur Auszahlungsanordnung) umfassend geändert. Optisch wurden die Felder, die von der Universitätsverwaltung auszufüllen sind, durch eine graue Schattierung von den restlichen Feldern abgegrenzt. Die verbleibenden nicht grau hinterlegten Felder sind durch die anordnenden Stellen zu füllen, sie sind mit Ausnahme der optionalen Angabe des Fonds im Kopf sowie der ID-Nummer in Zeile 5 Pflichtfelder.

Die Annahmeanordnung FIBU 5 ist für die Buchung von Erträgen und für die Annahme von Geld und Geräten (z.B. Schenkungen, Leihgaben DFG) zu verwenden. Sollte es sich um eine(n) Einnahme/Ertrag aus Drittmitteln handeln, wird das Sachkonto von der Drittmittelabteilung eingetragen.

Erstellen Sie bitte eine Annahmeanordnung, sobald Sie Geld erwarten (Mittelabruf, Rechnungsstellung etc.). Warten Sie bitte nicht mit dem Erstellen der Annahmeanordnung, bis Sie von uns über den Geldeingang informiert wurden. Ihre Geldeingänge können so schneller Ihren Budgets zugeordnet/verbucht werden.

Wichtig - bitte beachten:
Das Schreiben der Universitätsverwaltung, welches auf einen Geldeingang für Ihr Institut/Ihre Einrichtung hinweist, dient nicht als zahlungsbegründende Unterlage. Bitte fügen Sie der Annahmeanordnung geeignete Unterlagen bei (z. B. Rechnung, Mittelanforderung, Finanzierungsplan).


Das Original der Annahmeanordnung schicken Sie zusammen mit den zahlungsbegründenden Unterlagen an die entsprechenden Mitarbeiter der Universitätsverwaltung, der Durchschlag ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Adressaten für Annahmeanordnungen in der Universitätsverwaltung sind:

  • Drittmittel: Abt. 6.2
  • Rest: IR-REP (Rechnungseingangsprüfung)/Abt. 4.3

Bei wiederkehrenden, d. h. turnusmäßig (monatlich, viertel-, halbjährlich) und in gleich bleibender Höhe zu leistenden Einzahlungen (sog. Dauerbelege) sind zusätzlich die Zeilen 3.1 - Teilbetrag - und 3.2 - Fälligkeit - auszufüllen.

 

Der Kopf der Annahmeanordnung ist wie folgt auszufüllen:

 

  • Drittmittel
    Hier ist anzukreuzen, ob die Einnahmen/Erträge bei einem Drittmittelprojekt gebucht werden oder nicht.
     
  • Mahnverfahren
    Durch die Auswahl JA oder NEIN wird festgelegt, ob der Einzahlungspflichtige gemahnt werden soll, wenn die Forderung nicht beglichen wird.
     
  • Fonds
    Dieses Feld kann optional mit dem betreffenden Fonds gefüllt werden.
     
  • Für den Grund der Einzahlung ist je nach Sachverhalt das entsprechende Feld anzukreuzen (Rechnung/Gutschrift, Verträge/Bewilligung, Sonstige Belege/Dienstreise-Formulare) und das zugehörige Schriftstück als zahlungsbegründende Unterlage beizufügen.

    Mehrfachnennungen sind möglich, z. B. wenn vertraglich vereinbart wurde, dass eine Rechnung gestellt wird.
     
  • Erfolgt eine Einzahlung, die auf einer Bewirtung beruht (z. B. bei Einzahlung des Restbetrags eines Abschlags für Bewirtung), so ist der Annahmeanordnung zusätzlich zur zahlungsbegründenden Unterlage das Formular Nachweis Bewirtung beizufügen. Das entsprechende Feld ist anzukreuzen.

    Weitere Informationen & Formular:
    https://www.uni-heidelberg.de/universitaet/beschaeftigte/service/finanzen/haushalt/repraesentationsausgaben.html

 

Die Zeilen der Annahmeanordnung sind wie folgt auszufüllen:

 

Zeile 1: Anordnende Stelle

Ansprechpartner, Dienststelle, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Neu ist die Angabe des Ansprechpartners. Eine Angabe der Faxnummer kann optional erfolgen.

 

Zeile 2: Einzahlungspflichtiger
Der Einzahlungspflichtige ist eindeutig anzugeben.

Achtung – hier Änderung. Wichtig für Zeile 2.1/2.2:
Wird das Geld für den Einzahlungspflichtigen von einer dritten Person (z. B. dem Hausmeister) eingezahlt, ist dies zusätzlich anzugeben ("Überbringer: xxx"). Nur die Angabe des Überbringers als Einzahlungspflichtigen ist nicht zulässig.

Zeile 2.1/2.2: Empfänger ist / LBV-Personalnummer
Ist der Einzahlungspflichtige[1] ein Beschäftigter/Bediensteter der Universität oder ist bekannt, dass er in einem verwandtschaftlichen Verhältnis[2] zu einem Beschäftigten/Bediensteten der Universität steht, so ist hier „ja“ anzukreuzen und in der Zeile 2.2. die 8-stellige LBV-Personalnummer des Beschäftigten einzutragen. Ist dies nicht der Fall, ist in Zeile 2.1 „nein“ anzukreuzen. Die Personalnummer muss beim Beschäftigten erfragt werden. Sofern dem Bearbeiter nicht bekannt ist, dass ein Einzahlungspflichtiger in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu einem Beschäftigten der Universität steht, trifft ihn keine Nachforschungspflicht; in Zweifelsfällen sollte nachgefragt werden. Die Sachlich-Richtig-Zeichner bzw. Anordner müssen die Anordnung ggf. vor Einreichung zur Buchung abändern, falls ihnen ein verwandtschaftliches Verhältnis bekannt ist.

Zeile 2.3: Zahlung erfolgt aufgrund
Hier ist zu entscheiden, ob die Einzahlung aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses mit der Universität Heidelberg erfolgt oder ob ein anderer Zahlungsgrund vorliegt (ja oder nein ist anzukreuzen). Erhält die Universität z. B. von einem Reisebüro eine Gutschrift aufgrund der Rückgabe eines Tickets für eine Dienstreise eines  Beschäftigten so ist der Einzahlungspflichtige kein Beschäftigter, die Einzahlung erfolgt aber aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses.

>>> Beispiele für Zeile 2.1/2.2/2.3

 

Zeile 3: Anzunehmender Gesamtbetrag
Hier ist Gesamtbetrag anzugeben. Bei den steuerpflichtigen Betrieben gewerblicher Art (BgA) ist hier der Bruttobetrag anzugeben. Bei Dauerbelegen (siehe Zeile 3.1 und 3.2) ist der Gesamtbetrag (Teilbetrag x Anzahl Zahlungstermine) anzugeben. Ein „unendlicher“ Dauerbeleg ist nicht möglich.

Zeile 3.1 Teilbetrag UND Zeile 3.2 Fälligkeit
Bei wiederkehrenden, d. h. turnusmäßig (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich) in gleicher Höhe zu leistenden Teilzahlungen sind diese Zeilen auszufüllen.

 

Zeile 4: Aufteilung des Gesamtbetrags (bei BgA Nettobeträge)
Kostenstelle oder Auftrag sind sogenannte Kontierungsobjekte, hinter denen sich die Einrichtungen und Projekte verbergen, und geben an, auf welchem Fonds der Ertrag gutzuschreiben ist.

Das Sachkonto gibt an, wofür ein bestimmter Ertrag angefallen ist. Sofern mehrere Sachkonten in einer Annahmeanordnung angesprochen werden, sind die Beträge diesen jeweils einzeln zuzuordnen. Um die Zuordnung der richtigen Sachkonten zu den Positionen zu ermöglichen, benutzen Sie bitte das Kontierungshandbuch.

Im Normalfall sind die Bruttobeträge anzugeben. Ausnahme hierzu bilden die steuerpflichtigen Betriebe gewerblicher Art (BgA). In einem solchen Fall sind hier die Nettobeträge anzugeben. Außerdem ist das entsprechende Steuerkennzeichen zu vermerken sowie der auf der Rechnung der Universität Heidelberg ausgewiesenen Gesamt-Steuerbetrag einzutragen.



Zeile 5: ID-Nr. -optional-
Dieses Feld ist nur zu füllen, wenn eine ID-Nr. vergeben wird (ehemals HÜL-Nr.). Zu beachten ist, dass nur die ersten 5 Zeichen der ID-Nummer im Einzelpostenbericht angezeigt werden.



Zeile 6: Begründung
Eine zusätzliche Begründung ist i. d. R. nur anzugeben, wenn der Zweck und Anlass einer Annahme nicht aus den der Anordnung beizufügenden Unterlagen ersichtlich ist oder diese Unterlagen den Zahlungsgrund nur unzureichend erkennen lassen.

 

Zeile 7: Feststellungsvermerke
Ist die sachliche Richtigkeit auf der begründenden Unterlage (z. B. der Rechnung) bescheinigt, entfällt die Bescheinigung in der Anordnung. Die rechnerische Richtigkeit ist in jedem Fall zu bescheinigen. Mit der rechnerischen Richtigkeit wird bestätigt, dass der Betrag einer begründenden Unterlage ordnungsgemäß in die Zeile 3 - Auszuzahlender Bruttobetrag - übertragen wurde. Zur besseren Lesbarkeit ist der Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben anzugeben.



Zeile 8: Anordnung
Datum und Unterschrift des/der Anordnungsbefugten. Zur besseren Lesbarkeit ist der Name des Anordnungsbefugten in Druckbuchstaben anzugeben.

Achtung:
Es gilt das 4-Augen-Prinzip. Feststellungsvermerk und Anordnung dürfen nur in Ausnahmefällen von derselben Person gegeben werden.

Weitere Informationen:
https://www.uni-heidelberg.de/universitaet/beschaeftigte/service/finanzen/haushalt
/anordnungsbefugnis.html

 

 

 

Verwaltungsinterne Felder (grau hinterlegt)


Zeile 9: Betrag in bar/Scheck erhalten
Hier wird der an der Universitätskasse/Zahlstelle bar eingezahlte oder per Scheck beglichene Betrag bescheinigt.

Steuerkartei/Kontrollmitteilung:
Gemäß Abgabenordnung ist die Universität verpflichtet, bestimmte Zahlungen dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu melden. Auch Einzahlungen unterliegen u. U. der Kontrollmitteilungspflicht.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/verwaltung/finanzen/kontrollmitteilung.html

 

[1] Sofern aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Text nur die männliche Form verwendet wird, ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form gemeint.

 

[2] Siehe hierzu § 15 Abgabenordnung:

  1. Angehörige sind
              1. der Verlobte,
              2. der der Ehegatte oder Lebenspartner,
              3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
              4. Geschwister,
              5. Kinder der Geschwister,
              6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
              7. Geschwister der Eltern,
              8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern
                und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
  2. Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn
              1. in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr
                besteht. …

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Letzte Änderung: 27.07.2020
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