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Abteilung 4.3: Finanzbuchhaltung

Annette Freitag
Tel. +49 6221 54-12432
annette.freitag@zuv.uni-heidelberg.de

Bürozeiten: Di - Fr

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Soll eine Daueranweisung geändert oder gestoppt werden, teilen Sie uns dies bitte schriftlich (Brief/Fax/Email) mit.

 
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Daueranweisungen

Für wiederkehrende (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich), in gleicher Höhe zu leistenden (Teil-)Zahlungen, wie z.B. Stipendien oder Werkverträge besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Dauerbeleg anzulegen. Diese Dauerbelege können jahresübergreifend angewiesen und gebucht werden, z.B. bei der Bewilligung eines Stipendiums mit einer Laufzeit vom 01.10.2008 bis 31.03.2009. Es ist somit nicht notwendig, für jedes Geschäftsjahr eine separate Auszahlungsanordnung auszustellen.

Bitte verwenden Sie für wiederkehrende Auszahlungen das Formular FIBU1, für wiederkehrende Einzahlungen das Formular FIBU5. (siehe "Formulare und Downloads")

Hinweise

  • In Zeile 3 ist der Gesamtbetrag einzutragen, erst in Zeile 3.1 und 3.2 ist der monatliche/vierteljährliche/halbjährliche Teilbetrag anzugeben.
  • Stipendien und Werkverträge sind Sachausgaben/Sachkosten und sind mit dem Sachauftrag zu buchen, nicht mit dem Personalauftrag.
  • Die zahlungsbegründende Unterlage (Bewilligung Stipendium, Werkvertrag, etc.) ist der Auszahlungs-/Annahmeanordnung beizufügen.
E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 05.02.2024
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