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Leistungsverzeichnis Reinigungsdienst

Unterhaltsreinigung

Der Leistungsumfang der regelmäßigen Unterhaltsreinigung ist mit einer Positiv- und einer Negativliste definiert. Im allgemeingültigen Leistungsverzeichnis sind die Leistungen und deren grundsätzliche Häufigkeit vorgegeben. Im Flächenverzeichnis des jeweiligen Gebäudes ist der konkrete Turnus – ggf. auch abweichend vom der vorgegebenen Häufigkeit wie z.B. bei sehr hoher Frequentierung im Bibliotheksbereich – hinterlegt. Während Sie das allgemeingültige Leistungsverzeichnis hier abrufen können, fordern Sie im Bedarfsfall das konkrete Flächenverzeichnis bitte direkt bei der Objektleitung Reinigungsdienst per E-Mail an.

Folgende Sonderleistungen werden grundsätzlich nicht durch die laufende Unterhaltsreinigung abgedeckt (Negativliste):

  • Tafelreinigung
  • Entsorgung von Kartonagen, die nicht zerkleinert im Papierkorb liegen
  • Ausräumen von Regalen und Schränken
    Die Reinigung von Regalen und Schränken, die zuvor ausgeräumt werden müssen, ist kein „einfaches Staubwischen“ und stellt vielmehr eine Grundreinigung dar (siehe auch Begriffsbestimmungen). Diese ist höchstens einmal jährlich und auch nur nach Bedarf und Anforderung zulässig.
  • Innenreinigung von Einrichtungsgegenständen
  • Reinigung von Abzügen und Kühlschränken
  • Geschirrspülen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Blumen gießen
  • Küchenreinigung (es werden nur die frei zugänglichen Böden gereinigt)
  • Austausch von Geschirrhandtüchern
  • Laborreinigung (es werden nur die frei zugänglichen Böden und Schreibflächen gereinigt)

Grundreinigung

Bitte beachten Sie, dass eine Grundreinigung höchstens einmal jährlich und hier auch nur nach Bedarf und Anforderung erfolgen kann. Die Freigabe/Beauftragung für eine Grundreinigung erfolgt durch die Objektleitung Reinigungsdienst.

Fenster-/Glasreinigung

Die Glasreinigung an der Universität Heidelberg wird einmal jährlich und dabei mit Rahmen durchgeführt. Den Termin erfahren Sie über die Objektleitung Reinigungsdienst.

Gardinenreinigung

Gardinen dürfen alle fünf Jahre gereinigt werden. Ihren schriftlichen formlosen Antrag richten Sie bitte an die Objektleitung Reinigungsdienst unter Angabe folgender Daten (hier klicken für einen vorbereiteten E-Mail-Auftrag):

  • Institut
  • Anschrift
  • Gebäude
  • Gardinenanzahl
  • Zimmernummern, in denen die Gardinen hängen
  • Information, ob der Hausmeister die Gardinen ab- und aufhängt
  • Ansprechpartner zur Terminvereinbarung der Abholung
  • Datum der letzten Reinigung

Die Gardinen werden durch den von uns beauftragten Dienstleister abgeholt, gewaschen und wieder zurück gebracht (bei Bedarf auch ab- und aufgehängt). Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich aus dem Zentralhaushalt.

Wir stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung und über Anregungen sind wir stets dankbar.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 01.02.2024
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