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Bitte nehmen Sie bei der Erstellung von Neuanträgen rechtzeitig (vor Anfertigung der Endversion) Kontakt mit dem zuständigen Tierschutzbeauftragten auf.
 
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Tierschutzbeauftragte an der Universität Heidelberg

Die Universität Heidelberg hat wegen des großen Aufgabenumfanges mehrere Tierschutzbeauftragte.

Die Tierschutzbeauftragten sind verpflichtet, die Experimentatoren zu beraten und auf die Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu achten.

Die Tätigkeit der Tierschutzbeauftragten ist allgemein im § 8b des Tierschutzgesetzes und für die Tierschutzbeauftragten der Universität Heidelberg mit einer speziellen Dienstanweisung geregelt.

Bei der Planung von tierexperimentellen Forschungsprojekten sollten sich die Experimentatoren frühzeitig an den für ihr Institut / ihre Klinikabteilung zuständigen Tierschutzbeauftragten wenden, um die nötigen Vorabklärungen durchführen und die antragsbegleitende Beratung sicherstellen zu können.

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an das Sekretariat der Tierschutzbeauftragten,
INF 347, 69120 Heidelberg, oder per E-Mail an: tierschutz@urz.uni-heidelberg.de.

Seitenbearbeiter: tierschutz@urz.uni-heidelberg.de
Letzte Änderung: 10.08.2011
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