Bereichsbild
Termine für Lehramtsstudierende

BERATUNGSSTELLEN LEHRAMT

Allgemeine Informationen / Studienaufbau und -organisation:
Zentrum für Lehrerbildung

Einzelbereiche des Lehramtsstudiums:
Pädagogische Studien (WPO 2001) bzw. Bildungswiss. Begleitstudium (GymPO I 2009)
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG) (WPO 2001 / GymPO I 2009)
Module Personale Kompetenz (MPK) (GymPO I 2009)
Lehramtsprüfungsverwaltung (GymPO I 2009)

Wiss. Prüfungsordnung (2001): Hinweis zur Übergangsfrist bis 2016

Die Wissenschaftliche Prüfungsordnung (WPO) vom 13.03.2001 ist am 31.08.2010 außer Kraft getreten.

Am 01.09.2010 ist die neue Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) vom 31.07.2009 in Kraft getreten, die für Lehramtsstudierende gilt, die zum Wintersemester 2010/2011 ihr Studium neu begonnen haben.

§ 31 Abs. 2 GymPO I (2009) legt zur Übergangsfrist folgendes fest:

Auf Bewerber, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 1. September 2010 aufgenommen haben, finden die bisherigen Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 (GBl. S. 201) noch grundsätzlich sechs Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung Anwendung…

Die letzten Staatsexamensprüfungen unter den Bedingungen der WPO 2001 finden demnach im Jahre 2016 statt, danach nur noch unter den Bedingungen der GymPO I (2009).

Wichtig: Dies gilt auch für Erweiterungsfächer, die unter den Bedingungen der WPO 2001 studiert werden (auch wenn in einzelnen Erweiterungsfächern nach 2010 noch der Beginn nach WPO möglich sein sollte - vgl. Liste der Erweiterungsfächer)!

 
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Wissenschaftliche Prüfungsordnung 2001 (WPO)

Wichtiger Hinweis:
 
Die Wissenschaftliche Prüfungsordnung vom 13.03.2001 ist am 31.08.2010 außer Kraft getreten. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Übergangsfrist bis 2016 in der rechten Spalte!

 

Wenn Sie mit Ihrem Lehramtsstudium vor dem 01.09.2010 begonnen haben, studieren Sie nach der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung von 2001.

Für die einzelnen Ausbildungselemente Ihres Lehramtsstudiums nach der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung von 2001 stellen wir für Sie folgende Informationen bereit:

 

Bitte beachten Sie:

Am 01.09.2010 tritt die neue Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO I) in Kraft, die für alle diejenigen gilt, die nach dem 01.09.2010

beginnen oder

  • mit dem Lehramtsstudium in den beiden Hauptfächern vor dem 01.09.2010 begonnen haben und nach § 31 Abs. 3 GymPO I einen Antrag auf Prüfung nach den Bestimmungen der GymPO I mit positivem Bescheid gestellt haben.

 

Die GymPO I gilt also für Sie nicht, wenn Sie

  • mit dem Studium in Ihren beiden Hauptfächern vor dem 01.09.2010 begonnen haben und keinen Antrag nach § 31 Abs. 3 GymPO I stellen;
  • mit dem Studium in Ihren beiden Hauptfächern vor dem 01.09.2010 begonnen haben und nach dem 01.09.2010 eines Ihrer beiden Hauptfächer wechseln;
  • aus einem anderen Bundesland kommen und an der Universität Heidelberg Ihr Lehramtsstudium fortsetzen möchten und keinen Antrag nach § 31 Abs. 3 GymPO I stellen.

 

Die Übergangsfrist (Auslaufen der alten Wiss. Prüfungsordnung) wird in § 31 GymPO I geregelt.

 

§ 31 GymPO I:

(2) Auf Bewerber, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 1. September 2010 aufgenommen haben, finden die bisherigen Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 (GBl. S. 201) noch grundsätzlich sechs Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung Anwendung, die Bestimmungen der Künstlerischen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 (GBl. S. 284) noch grundsätzlich für eine Frist im Umfange der Regelstudienzeit plus zwei Semester. Im Fall der Fortsetzung des Prüfungsverfahrens nach genehmigtem Rücktritt oder genehmigter Unterbrechung oder im Fall der Wiederholungsprüfung findet diese Bestimmung über den in Satz 1 bestimmten Endtermin hinaus bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens einschließlich einer Wiederholungsprüfung Anwendung.

(3) Bewerber nach Absatz 2, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 1. September 2010 aufgenommen haben, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser Verordnung geprüft werden, wenn an der entsprechenden Hochschule die Anrechnung ihrer bereits absolvierten Studienleistungen erfolgt ist.

 

Hinweis zu § 31 Abs. 3 GymPO I (2009):
 
Informationen zur Antragstellung erteilt die Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg:
 
Silke Engelhardt
Gemeinsames Prüfungsamt
Lehramtsprüfungsverwaltung
Voßstr. 2, Geb. 37, 1. OG Raum 108c
69115 Heidelberg
Tel: ++49 (0)6221/54-3577
Fax: ++49 (0)6221/54-3625

s.engelhardt@uni-heidelberg.de
http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/lehramt.html

 

 

 

Verantwortlich: Dr. Erich Streitenberger
Letzte Änderung: 26.02.2013