Konzeption und Genese
Abschlussbericht Terhart-Kommission 2000
Beschluss des baden-württembergischen Ministerrats 2003
Zentren für Lehrerbildung als koordinierende Einrichtungen
Konzeption des Zentrums für Lehrerbildung der Universitäten Heidelberg und Mannheim
Eigenverantwortliche Einrichtung der Zentren durch die Universitäten
Finanzierung der Zentren für Lehrerbildung
Landesmittel für das Zentrum für Lehrerbildung Heidelberg
Perspektiven 2013 ff.
Im Jahre 2000 wurde im Abschlussbericht der sog. "Terhart-Kommission", einer von der Kultusministerkonferenz im Jahre 1998 eingerichteten Kommission zur Erörterung grundsätzlicher Fragen der Lehrerbildung, die Notwendigkeit der Einrichtung universitärer Zentren für Lehrerbildung formuliert und begründet, wobei bereits konkrete Ausgestaltungsvorschläge zu folgenden Bereichen gemacht wurden:
- Empfohlendes Grundkonzept
- Organisationsstruktur
- Mögliche Aufgabenbereiche
- Zentren für Lehrerbildung als koordinierende Einrichtungen
- Verzahnung mit den anderen Phasen der Lehrerausbildung
Auf dieser Grundlage wurden an den Universitäten der einzelnen Bundesländer sukzessive Zentren für Lehrerbildung in unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlicher Aufgabenstellung und Finanzierung eingerichtet.
Die Einrichtung der Zentren für Lehrerbildung an den lehramtsausbildenden baden-württembergischen Landesuniversitäten geht zurück auf eine politische Entscheidung des Ministerrats des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2003:
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Der Ministerrat hat am 8. Juli 2003 die Einrichtung von Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten beschlossen. Die neuen Zentren werden dazu beitragen, das Lehramtsstudium strukturell zu verbessern und den Stellenwert des Lehramtsstudiums innerhalb der Universitäten zu erhöhen. Mit den Zentren für Lehrerbildung werden Einrichtungen entstehen, in denen Erfordernisse und Interessen des Lehramtsstudiums artikuliert und in die universitären Gremien eingebracht werden. Diese Zentren werden eine fakultätsübergreifende organisatorische Einheit zur Koordination von Studienangebot, Praktika und Prüfungen sein. Des Weiteren sollen alle organisatorischen Schritte zur Verbesserung der Lehramtsausbildung in Planung, Steuerung, Umsetzung und Evaluation durch die Zentren verantwortlich begleitet werden. Dazu zählen die Sicherung und Koordination des Lehrangebotes, die Begleitung des Praxissemesters, die Organisation und Durchführung von Prüfungen sowie die Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitäten und lehrerbildenden Einrichtungen an den Schulen. Auch die Förderung der Forschung in Fachdidaktik, schulbezogene Erziehungswissenschaft, pädagogische Psychologie sowie in der Unterrichts- und Schulforschung wird eine wichtige Aufgabe der Zentren sein. Die strukturelle Ausgestaltung der Zentren wird nicht im Einzelnen gesetzlich reglementiert werden, sondern in der selbstständigen verantwortlichen Entscheidung der Universitäten liegen. Es gibt lediglich Rahmenvorgaben, z.B. die unmittelbare Zuordnung der Zentren zu den Rektoraten. (...) Mit Bedacht wird die Form von Zentren gewählt, da diese als fakultätenübergreifende zentrale Einrichtungen der Universitäten die Information und Kommunikation ebenso gewährleisten können wie ein angemessenes und auf das Lehramtsstudium ausgerichtetes Lehrangebot. Sie werden zugleich auch die Kooperation mit außeruniversitären, zur Lehrerbildung an den Universitäten beitragenden Institutionen sicherstellen. Dagegen sind die Fakultäten an den Universitäten des Landes nach fachwissenschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. Für sämtliche fachwissenschaftlichen Ausbildungsrichtungen für das Lehramt an Gymnasien eine gemeinsame „Lehrerausbildungsfakultät“ zu schaffen, wäre deshalb keine geeignete Lösung. Der richtige Weg, die notwendige Koordination und Abstimmung über die Fächer hinweg bei allen Lehramtsausbildungen an den Universitäten zu erreichen, ist die Einrichtung von Lehrerbildungszentren. |
(Quelle: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport - "Neue Schule, neue Lehrer – Ein Konzept für die Reform der Lehrerbildung" / Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13 / 2322, 01. 08. 2003, p. 8f. / http://www.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/2000/13_2322_d.pdf)
An anderer Stelle wird die Funktion der Zentren für Lehrerbildung als koordinierende Einrichtung präzisiert:
| Um eine Verzahnung der verschiedenen Aspekte auch in der Lehrerbildung an den Universitäten sicherzustellen, hat die Landesregierung bereits im Jahr 2003 entschieden, an allen Universitäten des Landes Zentren für Lehrerbildung einzurichten, deren vorrangige Aufgabe die Koordinierung der verschiedenen Elemente der Lehramtsstudiengänge (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Pädagogik und Pädagogische Psychologie und Schulpraxis) und der beteiligten Institutionen (Universität, Staatliche Seminare, Landeslehrerprüfungsamt, Schulen) ist. An den Universitäten Freiburg, Konstanz, Tübingen und Ulm ist die Einrichtung bereits erfolgt; an anderen Universitäten laufen die Vorbereitungen für die Einrichtung. Die Funktion und die rasche Gründung dieser Zentren wurde von der Gutachterkommission ausdrücklich befürwortet. |
(Quelle: Antrag der Abg. Gunter Kaufmann u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums fürWissenschaft, Forschung und Kunst - Umsetzung der Empfehlungen der Gutachterkommission „Evaluation der Erziehungswissenschaft an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg“ / Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13 / 4098, 25. 02. 2005, p. 4 / http://www.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/4000/13_4098_d.pdf)
Auf dieser Grundlage wurden die baden-württembergischen Universitäten aufgefordert, Konzeptionen für die Einrichtung von Zentren für Lehrerbildung vorzulegen, deren Genehmigung durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für die Bereitstellung von Personalmitteln für die Stelle einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers Voraussetzung war (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Nr. 115/2003 vom 09.07.2003).
Für die Universitäten Heidelberg und Mannheim wurde Anfang Dezember 2004 die von den jeweiligen Prorektoren für Lehre erarbeitete Konzeption für ein gemeinsames Zentrum für Lehrerbildung mit jeweils einer Geschäftsstelle an den beiden beteiligten Universitäten eingereicht und von Stuttgart genehmigt; damit stand der Einrichtung des gemeinsamen Zentrums für Lehrerbildung der Universitäten Heidelberg und Mannheim am 1. Oktober 2005 nichts mehr im Wege.
Auf dieser Grundlage wurde die Stelle des Geschäftsführers der Heidelberger Geschäftsstelle des gemeinsamen Zentrums für Lehrerbildung der Universitäten Heidelberg und Mannheim im Amtsblatt Kultus und Unterricht (Nr. 10/2005 vom 03. Juni 2005, Seite P 94) ausgeschrieben und zum 01.10.2005 besetzt.
In einer Pressemeldung vom 16.06.2005 bekräftigte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den eingeschlagenen Weg und bescheinigte den Universitäten, überzeugende Konzepte für die Einrichtung von Zentren für Lehrerbildung vorgelegt zu haben:
| "Wir haben bewusst darauf verzichtet, strukturelle Vorgaben im Einzelnen gesetzlich zu reglementieren, und haben nur den Rahmen vorgegeben. Die Ausgestaltung haben die Universitäten eigenverantwortlich übernommen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt", betonte Minister Frankenberg. Allen Zentren gemeinsam sind die Anbindung an das Rektorat, die Zusammensetzung des Beirates und die Ansiedlung der Geschäftsstelle. Eine Vorreiterrolle hat die Universität Konstanz eingenommen, die auf der Basis eines fundierten Konzeptes bereits zum September 2004 eine Geschäftsführungsstelle einrichten konnte. |
(Quelle: Pressemeldung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, 16.06.2005 - "Zentren für Lehrerbildung sollen Lehramtsausbildung weiter verbessern - Frankenberg und Schavan: Universitäten haben überzeugende Konzepte vorgelegt" / http://bildungsklick.de/pm/15587/zentren-fuer-lehrerbildung-sollen-
lehramtsausbildung-weiter-verbessern/)
Für die Einrichtung der Zentren für Lehrerbildung sah der Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2005/2006 folgende Ausgaben vor:
| Der Ministerrat hat am 8.7.2003 beschlossen, dass an den Universitäten des Landes Zentren für Lehrerbildung eingerichtet und für die Sicherung der Aufgaben der Geschäftsführung in diesen Zentren 7 Stellen der Bes.Gr. A 13/A 14 aus dem Bereich des Kultusministeriums übertragen werden sollen. Aus diesem Grunde werden in einer 1. Tranche im Haushaltsjahr 2005 in die Universitätskapitel der Universitäten Freiburg und Tübingen jeweils 1 Stelle der Bes.Gr. A 14 (Akademischer Oberrat), Universität Konstanz 1 Stelle der Bes.Gr. A 13 (Akademischer Rat) und Universität Ulm eine 0,5 Stelle der Bes.Gr. A 13 (Akademischer Rat) übertragen. |
(Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Bericht zum Staatshaushaltsplan für 2005 / 2006, November 2004, Kap. 10.4, p. 38 / http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/sonstiges/
Staatshaushaltsplan2005_06.pdf)
Im Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2007/2008 wurden für das Zentrum für Lehrerbildung an der Universität Heidelberg folgende Mittel bereit gestellt:
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Universität Heidelberg Die Universität Heidelberg wendet seit dem Haushaltsjahr 2003 für ihre Wirtschaftsführung die Grundsätze des § 26 LHO (Landesbetrieb) an. Der Ministerrat hat am 8.7.2003 beschlossen, dass an den Universitäten des Landes Zentren für Lehrerbildung eingerichtet und für die Sicherung der Aufgaben der Geschäftsführung in diesen Zentren insgesamt 7 Stellen der Bes.Gr. A13/A 14 aus dem Bereich des Kultusministeriums übertragen werden sollen. Aus diesem Grunde wird im Haushaltsjahr 2007 1 Stelle der Bes.Gr. A 14 (Akademischer Oberrat) übertragen. |
(Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Bericht zum Staatshaushaltsplan für 2007/2008, p. 41)
Perspektiven 2013 ff.
Im 1. Quartal 2013 wird die Expertenkommission zur Zukunft der Lehrerbildung in Baden-Württemberg, die am 27.04.2012 ihre Arbeit aufgenommen hat, ihre Empfehlungen vorlegen.
Dabei wird sich zeigen, ob es auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Zentren für Lehrerbildung geben wird und in welche Richtung diese gehen, bzw. wie und in welchem Umfang die Zentren für Lehrerbildung in den Kontext der geplanten Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung eingebunden werden.
Nach Veröffentlichung der Empfehlungen der Expertenkommission wird es eine öffentliche Diskussion geben, danach soll eine Kabinettsentscheidung über das weitere Vorgehen stehen.
Unabhängig von diesen politischen Entscheidungen sind Ausstattung sowie ein möglicher weiterer Ausbau der Zentren für Lehrerbildung an den einzelnen Universitäten davon abhängig, welche Mittel die Universität jeweils bereit stellt, also von der Größe der Bereitschaft jeder einzelnen Universität, sich für ihre Lehramtsausbildung zu engagieren und dabei die Potenziale der Zentren für Lehrerbildung zu nutzen.