Bereichsbild
Termine für Lehramtsstudierende
Zulassung zum Lehramtsstudium

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium mit dem Abschlussziel Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien:

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium mit dem Abschlussziel Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft/Care + allgemein bildendes Fach:

 
Ansprechpartner

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium mit dem Abschlussziel Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien:

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium mit dem Abschlussziel Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft/Care + allgemein bildendes Fach:

 
Prüfungsverwaltung Lehramt (GymPO)

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen zu Einzelaspekten der GymPO I (2009), also z. B.

  • Orientierungspraktikum
  • Fristverlängerungen
  • Schulpraxissemester
  • Meldung zur Ersten Staatsprüfung,

an die Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg:

Silke Engelhardt
Gemeinsames Prüfungsamt
Lehramtsprüfungsverwaltung
Voßstr. 2, Geb. 37, 1. OG Raum 108c
69115 Heidelberg
Tel: ++49 (0)6221/54-3577
Fax: ++49 (0)6221/54-3625

s.engelhardt@uni-heidelberg.de
http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/lehramt.html

 

 

Zulassungsvoraussetzung zum Studium mit dem Ziel des Lehramts an allgemein bildenden Gymnasien (GymPO I 2009): Orientierungspraktikum

Rechtsgrundlage
Praktische Umsetzung
Lehramtsprüfungsverwaltung

 

Lehramtsstudierende, die ihr Studium an der Universität Heidelberg unter den Bedingungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (2009) mit dem Abschlussziel Lehramt an Gymnasien beginnen, müssen ab dem Wintersemester 2010/2011

nachweisen, dass sie ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Beruflichen Schule absolviert haben. Selbst besuchte Schulen kommen für das Orientierungspraktikum nicht in Betracht.

Das Orientierungspraktikum muss nur von Studienanfänger/innen in den Lehramtsstudiengängen nachgewiesen werden (also nicht von Quereinsteiger/innen und Hochschulwechsler/innen, die in ein höheres Studiensemester nach GymPO I 2009 eingestuft werden).

Bitte beachten Sie:

Für Lehramtsstudierende, die ihr Studium an der Universität Heidelberg unter den Bedingungen der WPrOSozPädCare (2009) mit dem Abschlussziel Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft/Care (+ allgemein bildendes Fach) beginnen, gilt diese Zulassungsvoraussetzung nicht: Lehramtsstudierende nach WPrOSozPädCare (2009) müssen ein zweiwöchiges Praktikum in einem Altenheim mit stationärer Pflege nachweisen. Nähere Informationen hierzu erteilt die Fachstudienberatung.

Hinweis für Studienanfänger/innen des WS 2010/2011:

Lehramtsstudierende, die ihr Studium nach GymPO I (2009) im Wintersemester 2010/2011 begonnen haben, können den Nachweis ausnahmsweise bis 10.10.2011 (= erster Vorlesungstag des Wintersemesters 2011/2012) bei der Lehramtsprüfungsverwaltung vorlegen.

 

Rechtsgrundlage

Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I - GymPO I)

§ 1 Abs. 3: "Die Teilnahme am Lehrerorientierungstest (§ 60 Abs. 2 Nr. 6 LHG) und ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum sind Studienvoraussetzung. Das Orientierungspraktikum ist vor Studienbeginn, spätestens bis zum Beginn des dritten Semesters an einem allgemein bildenden Gymnasium oder einer beruflichen Schule zu absolvieren; Schulen, die der Praktikant selbst besucht hat, sind ausgeschlossen."

Informationen des Kultusministeriums zum Orientierungspraktikum:

Orientierungspraktikum: Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
(46 KB)
Orientierungspraktikum: Dokumentation zur Online-Bewerbung um einen Praktikumsplatz an einer Schule in Baden-Württemberg
(822 KB)
Orientierungspraktikum: Bescheinigung der Schule über das absolvierte Orientierungspraktikum (Formular)
(14 KB)

 

Praktische Umsetzung

Einleitende Bemerkungen

Das Orientierungspraktikum als Zulassungsvoraussetzung für ein Lehramtsstudium mit dem Ziel des Lehramts an allgemein bildenden Gymnasien sollte idealerweise vor Studienbeginn absolviert werden, so dass der Nachweis bei der Bewerbung um Zulassung für das Lehramtsstudium vorgelegt werden kann.

Kann der Nachweis des absolvierten Orientierungspraktikums nicht bereits bei der Bewerbung um Zulassung für das Lehramtsstudium vorgelegt werden, bedarf es einer sorgfältigen und frühzeitigen Planung, da es wegen der Überschneidungen von vorlesungsfreien Zeiten und Schulferien unter Umständen nicht leicht ist, einen geeigneten Zeitpunkt für das Orientierungspraktikum zu finden.

Planung des Orientierungspraktikums

Das Orientierungspraktikum kann an einem allgemein bildenden Gymnasium oder einer Beruflichen Schule

  1. in Baden-Württemberg
  2. außerhalb von Baden-Württemberg

absolviert werden.

Als kleine Unterstützung für Praktikantinnen und Praktikanten hat das Referat Lehramt des u-Asta Freiburg einen nützlichen Praktikumsleitfaden für das Orientierungspraktikum (pdf-Dokument, ca. 159 KB) erarbeitet. Wir danken dem Zentrum für Lehrerbildung der Universität Freiburg für die Erlaubnis, diesen Leitfaden den Heidelberger Lehramtsstudierenden zur Verfügung stellen zu können.

Bei der Planung des Orientierungspraktikums ist folgendes zu beachten:

1. Orientierungspraktikum an einer Schule in Baden-Württemberg

Die Anmeldung für einen Praktikumsplatz an einer baden-württembergischen Schule erfolgt ausschließlich über die Online-Plattform

http://www.orientierungspraktikum-bw.de

auf der Grundlage der Handreichungen des Kultusministeriums. Da die baden-württembergischen Schulen über die Modalitäten des Orientierungspraktikums informiert sind und über entsprechend ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die Begleitung im Orientierungspraktikum verfügen, ist das Orientierungspraktikum an einer baden-württembergischen Schule die unproblematischste und für die Praktikumsbewerber/innen am wenigsten aufwändige Art, das Orientierungspraktikum zu absolvieren.

Da die Schulen selbst festlegen, in welchen Zeitfenstern sie im Laufe eines Schuljahres Orientierungspraktikant/innen aufnehmen können, ist es wichtig, sich frühzeitig darüber zu informieren,

  • welche Schule
  • zu welchem Zeitpunkt

für das Orientierungspraktikum in Betracht kommt.

2. Orientierungspraktikum an einer Schule außerhalb Baden-Württembergs

Schulen außerhalb von Baden-Württemberg liegen nicht im Einzugsbereich des baden-württembergischen Kultusministeriums und sind daher nicht mit den Erfordernissen des baden-württembergischen Orientierungspraktikums vertraut.

Grundsätzlich kann das Orientierungspraktikum auch an einer Schule außerhalb Baden-Württembergs absolviert werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Das Orientierungspraktikum

Bei einem Orientierungspraktikum an einer Schule außerhalb Baden-Württembergs muss die gesamte Planung und Vorbereitung von der Praktikumsbewerberin bzw. dem Praktikumsbewerber selbst in eigener Verantwortung durchgeführt werden, d.h.

  • Suche einer geeigneten Schule,
  • Klärung der Durchführungsbedingungen für das Orientierungspraktikum,
  • Planung des Durchführungszeitraums etc.

Außerdem ist die Begleitung durch Lehrerinnen und Lehrer an Schulen außerhalb Baden-Württembergs nicht auf das baden-württembergische Orientierungspraktikum abgestimmt, was zu zusätzlichem Erklärungsbedarf in der Praktikumsschule führt, so dass man insgesamt sagen kann, dass das Orientierungspraktikum an einer Schule außerhalb Baden-Württembergs deutlich aufwändiger ist als das Praktikum an einer Schule in Baden-Württemberg.

Praktikumsbescheinigung

Im Anschluss an das erfolgreich auf der Grundlage der Handreichungen des baden-württembergischen Kultusministeriums absolvierte Orientierungspraktikum erhält die Praktikantin bzw. der Praktikant die entsprechende Praktikumsbescheinigung von der Schule.

Diese Praktikumsbescheinigung wird anschließend

  • bei der Bewerbung um Zulassung für ein Lehramtsstudiumzu oder
  • bis zum Ende der Rückmeldefrist ins 3. Hochschulsemester

bei der Lehramtsprüfungsverwaltung an der Universität Heidelberg eingereicht.

 

Lehramtsprüfungsverwaltung

Bitte richten Sie alle Anfragen zum Thema Orientierungspraktikum direkt an die Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg:

Silke Engelhardt
Gemeinsames Prüfungsamt
Lehramtsprüfungsverwaltung
Voßstr. 2, Geb. 37, 1. OG Raum 108c
69115 Heidelberg
Tel: ++49 (0)6221/54-3577
Fax: ++49 (0)6221/54-3625
s.engelhardt@uni-heidelberg.de
http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/lehramt.html

 

 

 

Verantwortlich: Dr. Erich Streitenberger
Letzte Änderung: 27.08.2012
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