Beglaubigung von Leistungsnachweisen für die Meldung zur Wiss. Prüfung
1. Wo können Sie Ihre Leistungsnachweise beglaubigen lassen?
2. Welche Gebühren fallen an der Universität Heidelberg für Sie an?
Den Unterlagen für Ihre Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien können Sie entnehmen, dass Sie Ihren Meldeunterlagen die von der Wiss. Prüfungsordnung von 2001 geforderten Leistungsnachweise (Scheine) nicht im Original, sondern in Form von beglaubigten Kopien beifügen müssen.
Es ist daher sinnvoll, sich rechtzeitig um die Anfertigung von Kopien und um deren Beglaubigung zu kümmern, um nicht gegen Ende der jeweiligen Meldefrist in Zeitnot zu geraten, weil die einzureichenden Unterlagen evtl. noch unvollständig sind und die Beglaubigung von Kopien sich als zeitaufwändiger herausstellt als zunächst vermutet.
Hier möchten wir Ihnen einige Informationen und Hilfestellungen geben, die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Meldeunterlagen etwas unterstützen können.
1. Wo können Sie Ihre Leistungsnachweise beglaubigen lassen?
- Sie können Kopien von Dokumenten bei allen städtischen Ämtern und sonstigen Behörden beglaubigen lassen. Hierfür werden - abhängig von den jeweils geltenden Gebührenordnungen - Verwaltungsgebühren in unterschiedlicher Höhe fällig, über die Sie sich bereits vorab informieren sollten, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
- In der Universität Heidelberg ist jedes Institut der Universität berechtigt, nicht nur die von diesem Institut ausgestellten Leistungsnachweise zu beglaubigen, sondern alle an der Universität Heidelberg erworbenen Leistungsnachweise; inwiefern diese Möglichkeit in die Praxis umgesetzt wird, hängt von der Entscheidung der einzelnen Institute ab.
2. Welche Gebühren fallen bei einer Beglaubigung durch eine Einrichtung der Universität Heidelberg für Sie an?
An der Universität Heidelberg können für die Beglaubigung von Leistungsnachweisen nach dem Landeshochschulgebührengesetz und der darauf beruhenden Gebührenordnung der Universität Heidelberg Gebühren erhoben werden.
Für die Beglaubigung von Unterlagen, die für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien erforderlich sind, sieht die aktuelle Gebührenordnung folgende Regelung vor:
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Alle Institute sind gehalten, nach der aktuell gültigen Gebührenordnung zu verfahren und für die Beglaubigung aller für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung erforderlichen Scheine maximal € 3,00 zu berechnen. Wenn anders verfahren wird, weisen Sie bitte die betreffenden Institute unter Hinweis auf die aktuell gültige Gebührenordnung der Universität Heidelberg auf diese Regelung hin.
Bitte beachten Sie, dass die Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen) natürlich nur dann beglaubigt werden können, wenn Sie zusätzlich zu den Originalen auch die entsprechenden Kopien vorlegen, die Sie vorher z. B. in einem Copyshop angefertigt haben. Hierfür entstehen Ihnen ggf. zusätzliche Kosten, die Sie selbst zu tragen haben.
Insgesamt fallen für Sie bei der Beglaubigung von Kopien also maximal folgende Gebühren an:
- Kopierkosten für die Anfertigung der Kopien der Leistungsnachweise;
- € 3,00 für die Beglaubigung der Kopien aller für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung erforderlichen Scheine.