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Bereichsbild

Termine und Fristen

Bewerbungsfristen
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Studierende
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende
Einschreibfristen
Sonstige

Semester- und Vorlesungszeiten

Sommersemester 2013

 
Semesterzeit 1. März bis 31. August 2013
Vorlesungszeit 15. April bis 27. Juli 2013
Vorlesungsfreie Zeit Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg

 Vorlesungszeiten der folgenden Semester:

 
Wintersemester 2013/2014 14. Oktober 2013 bis 08. Februar 2014
         Vorlesungsfreie Zeit/ Winterferien 23. Dezember 2013 bis 06. Januar 2014
Sommersemester 2014 14. April bis 26. Juli 2014

Fristen für das Wintersemester 2013/14

Bewerbungsfristen

Zur Beachtung: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg)

 

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung

grundständige Studiengänge 01. Juni 2013 bis 15.  Juli 2013 (Ausschlussfrist)
konsekutive Masterstudiengänge siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen
Losverfahren 15. September bis 15. Oktober 2013

Losanträge, die vor dem 15. September 2013 oder nach dem 15. Oktober 2013 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

grundständige Studiengänge  
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
01. Juni 2013 bis 15.  Juli 2013 (Ausschlussfrist)
konsekutive Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt)  
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
wird noch bekannt gegeben
weiterbildende Masterstudiengänge siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen

Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Staatsangehörige

Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen und insbesondere die Versandtermine der Bescheide eventuell ändern können. Diese Termine gelten nicht für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Hierfür gelten die gesonderten Termine der Stiftung für Hochschulzulassung, siehe hochschulstart.de.

 

Zulassungsbescheide

 
Studienanfänger/innen

wird noch bekannt gegeben

Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester) wird noch bekannt gegeben
Quereinsteinger wird noch bekannt gegeben

Ablehnungsbescheide

 
1. Fachsemester

wird noch bekannt gegeben

Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester) wird noch bekannt gegeben
Quereinsteiger

wird noch bekannt gegeben

 

Versand der Zulassungs und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende

Über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens erhalten alle Studienbewerber/innen ca. 4–8 Wochen nach Bewerbungsschluss einen schriftlichen Bescheid. Die Zulassungsbescheide enthalten alle Angaben über Einschreibfristen, abzulegende Prüfungen sowie eine Annahmeerklärung, die unverzüglich zurückzusenden ist. Ein Anspruch auf Erneuerung eines Zulassungsbescheides für nachfolgende Semester besteht nicht.

Studienbewerber/innen, die nicht zum Studium an der Universität Heidelberg zugelassen sind oder Bewerber/innen, die aus formalen Gründen nicht in das Zulassungsverfahren aufgenommen wurden, erhalten einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden – einschließlich einer Begründung für die Ablehnung – innerhalb von 8 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.

Einschreibfristen zum Wintersemester 2013/14

1. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

Die Einschreibung/Immatrikulation erfolgt für deutsche Studienbewerber/innen online.

 

Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte)

wird noch bekannt gegeben

Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren

wird noch bekannt gegeben

Umschreibefrist für bereits an der Universität Heidelberg immatrikulierte Studierende wird noch bekannt gegeben
Ausnahme! konsekutiven Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt)

wird noch bekannt gegeben

   
Ab 6. August steht Ihnen die Online-Immatrikulation für die Einschreibung zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese vollständig aus, drucken Sie die Bögen aus und reichen diese zusammen mit allen Unterlagen per Post bei uns ein. Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung per Post. Von telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen.
 

Ausländische Bewerber/innen müssen sich vor einer Einschreibung immer beim Akademischen Auslandsamt bewerben. Die Einschreibefrist entnehmen ausländische Studienbewerber/innen Ihrem Zulassungsbescheid.

2. Bei Zulassung durch die Universität

Die Immatrikulation erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem Wege. Wenn Sie bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Datum die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig einreichen, wird der Studienplatz weitervergeben.
1. Fachsemester

Bachelor (Kombinations- und Ein-Fach-Bachelor) Rechtswissenschaften
Lehramtsfächer

wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben

1. Fachsemester Masterstudiengänge (zulassungsbeschränkt)

wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben

Höheres Fachsemester
Hochschulortswechsler (alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren  - auch Universität Heidelberg, z.B. Umschreibung)

wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben

 Quereinsteiger wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben
   

Sonstige Termine für das Wintersemester 2013/14

Rückmeldung zum Wintersemester 2013/14 15. Juni bis 15. Juli 2013
Mit dem Online-Service der Universität Heidelberg,  können Sie in LSF online per Lastschrift Ihre Gebühren bezahlen und sich rückmelden. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigungen ausdrucken.

Sie können Ihre Gebühren auch per Überweisung bezahlen. Es dauert einige Tage, bis Ihre Zahlung im System angezeigt wird. Sobald das System die Zahlung angenommen hat, werden Sie automatisch rückgemeldet.
 
Mit Beginn der Rückmeldefrist steht hierfür die Funktion „Rückmeldung, Gebühren und Beiträge“ zur Verfügung. Nähere Erläuterungen finden Sie nach der Anmeldung bei LSF unter: Dokumentation -> Dokumentation für den Online-Service für Studierende.
   
Beurlaubung

ab erfolgter Rückmeldung bis
Beginn der Vorlesungszeit (14. Oktober 2013)
Bitte beachten: die Frist ist abhängig vom Beurlaubungsgrund. [Mehr...]

Exmatrikulation Die Frist ist abhängig vom Exmatrikulationsgrund [Mehr...]
Gasthörer 1. März bis 15. April 2013

Bitte beachten Sie:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 28.05.2013