Termine und Fristen

Bewerbungsfristen
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Studierende
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende
Einschreibfristen
Sonstige

Semester- und Vorlesungszeiten

 

Wintersemester 2010/2011  
Semesterzeit 1. September 2010 bis 28. Februar 2011
Vorlesungszeit 11. Oktober 2010 bis 05. Februar 2011
Vorlesungsfreie Zeit 23. Dezember 2010 bis 08. Januar 2011
   
Sommersemester 2011  
Semesterzeit 1.März 2011 bis 31. August 2011
Vorlesungszeit 11. April 2011 bis 23. Juli 2011
Vorlesungsfreie Zeit Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg
   
 Vorlesungszeiten der folgenden Semester:  
Wintersemester 2011/2012 10. Oktober 2011 bis 04. Februar 2012
          Vorlesungsfreie Zeit /Winterferien 23. Dezember 2011 bis 07. Januar 2012
Sommersemester 2012 16. April 2012 bis 28. Juli 2012
Wintersemester 2012/2013 15. Oktober 2012 bis 09. Februar 2013
          Vorlesungsfreie Zeit Winterferien 22. Dezember 2012 bis 06. Januar 2013
Sommersemester 2013 15. April 2013 bis 27. Juli 2013
Wintersemester 2013/2014 14. Oktober 2013 bis 08. Februar 2014
         Vorlesungsfreie Zeit/ Winterferien 23. Dezember 2013 bis 06. Januar 2014
Sommersemester 2014 14. April 2014 bis 26. Juli 2014


Fristen für das Wintersemester 2010/11

   

Bewerbungsfristen

Zur Beachtung: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg)
  • bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen
01. Juni bis 15.  Juli 2010 (Ausschlussfrist)
  • bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen
 
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
01. Juni bis 15. Juli 2010 (Ausschlussfrist)
   
  • Losverfahren
15. September bis 15. Oktober 2010

Losanträge, die vor dem 15.09.2010 oder nach dem 15.10.2010 eingehen,
können leider nicht berücksichtigt werden.

Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Staatsangehörige

Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen und insbesondere die Versandtermine der Bescheide eventuell ändern können. Diese Termine gelten nicht für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Hierfür gelten die gesonderten Termine der Stiftung für Hochschulzulassung, siehe hochschulstart.de.

Zulassungsbescheide

 
  • Studienanfänger/innen

bis 6. August 2010

  • höhere Semester

23.  bis 26. August

  • Quereinsteinger

23.  bis 26. August

Achtung! Ausnahme Humanmedizin

Mitte Oktober 2010

Ablehnungsbescheide

 
  • 1. Fachsemester

23. bis 26. August 2010

  • höhere Semester

11. bis 15. September 2010

  • Quereinsteiger

Mitte Oktober 2010

 

Versand der Zulassungs und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende

Über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens erhalten alle Studienbewerber/innen ca. 4–8 Wochen nach Bewerbungsschluss einen schriftlichen Bescheid. Die Zulassungsbescheide enthalten alle Angaben über Einschreibfristen, abzulegende Prüfungen sowie eine Annahmeerklärung, die unverzüglich zurückzusenden ist. Ein Anspruch auf Erneuerung eines Zulassungsbescheides für nachfolgende Semester besteht nicht.

Studienbewerber/innen, die nicht zum Studium an der Universität Heidelberg zugelassen sind oder Bewerber/innen, die aus formalen Gründen nicht in das Zulassungsverfahren aufgenommen wurden, erhalten einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden – einschließlich einer Begründung für die Ablehnung – innerhalb von 8 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.

Einschreibfristen zum Wintersemester 2010/11

1. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

Die Einschreibung/Immatrikulation erfolgt für deutsche Studienbewerber/innen schriftlich. Fordern Sie hierzu die Einschreibformulare beim Studentensekretariat gegen Einsendung eines an Sie adressierten und ausreichend frankierten DIN C4 Rückumschlages an. Sie können die Formulare auch im Downloadcenter herunterladen.

Ausländische Bewerber/innen müssen sich vor einer Einschreibung immer beim Akademischen Auslandsamt bewerben

 

  • alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte)

ab sofort bis 30. September 2010

 

  • alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren (auch Universität Heidelberg, z.B. Umschreibung)

Mitte September bis Mitte Oktober 2010

   
Sie können in beiden Fällen die Unterlagen ab September 2010 schriftlich einreichen. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen kann ab September 2010 an der Infotheke im Eingangsbereich der Seminarstraße erfolgen. Die Infotheke ist zu den Öffnungszeiten des Studentensekretariats geöffnet. Eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie aber erst nach Prüfung der Unterlagen. Sie wird Ihnen per Post zugesandt.
   
  • ausländische Studienbewerber/innen

siehe Zulassungsbescheid

2. Bei Zulassung durch die Universität

  • 1. Fachsemester
 

Eignungsfeststellungsverfahren/ Aufnahmeprüfung

 1. bis 30. September 2010

Kombinationsbachelor-Bachelor

6. bis 9. September 2010

Bachelor 100%

6. bis 9. September 2010

Lehramt

1. bis 6. September 2010

Molekulare Biotechnologie

30.08. bis 01.09.2010

Rechtswissenschaften

30. bis 31. August 2010

Physik

1. September bis 14. Oktober 2010
  • Höhere Fachsemester

 

Biologie

 20. bis 23. September 2010

Medizin/ Zahnmedizin

6. bis 10. September 2010

Medizin, Erstes Klinisches Semester

11. bis 14. Oktober 2010

Rechtswissenschaften

20. bis 23. September 2010

  • Quereinsteiger
wird noch bekannt gegeben
   

Sonstige Termine für das Wintersemester 2010/ 11

  • Rückmeldung zum Wintersemester 2010/11
15. Juni bis 15. Juli 2010
Mit dem Online-Service der Universität Heidelberg,  können Sie in LSF online per Lastschrift Ihre Gebühren bezahlen und sich rückmelden. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigungen ausdrucken.

Sie können Ihre Gebühren auch per Überweisung bezahlen. Es dauert einige Tage, bis Ihre Zahlung im System angezeigt wird. Sobald das System die Zahlung angenommen hat, werden Sie automatisch rückgemeldet.
 
Mit Beginn der Rückmeldefrist steht hierfür die Funktion „Rückmeldung, Gebühren und Beiträge“ zur Verfügung. Nähere Erläuterungen finden Sie nach der Anmeldung bei LSF unter: Dokumentation -> Dokumentation für den Online-Service für Studierende.
   
  • Beurlaubung

ab erfolgter Rückmeldung bis
11. Oktober 2011
Bitte beachten: die Frist ist abhängig vom Beurlaubungsgrund. [Mehr...]

  • Exmatrikulation
Die Frist ist abhängig vom Exmatrikulationsgrund [Mehr...]
  • Gasthörer
wird noch bekannt gegeben
  • Nachreichen des Physikumszeugnisses
bis 27. September 2010 (Posteingangsstempel der Universität)
  • Nachreichen von Scheinen des 1. Staatsexamens für Pharmazie
bis 15. August 2010 (Posteingangsstempel der Universität)

Bitte beachten Sie:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 31.08.2010