Termine und Fristen

Bewerbungsfristen
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Studierende
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende
Einschreibfristen
Sonstige

Semester- und Vorlesungszeiten

Sommersemester 2012

 
Semesterzeit 1. März bis 31. August 2012
Vorlesungszeit 16. April bis 28. Juli 2012
Vorlesungsfreie Zeit Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg

Wintersemester 2012/13

 
Semesterzeit  1. September 2012 bis 28. Februar 2013
Vorlesungszeit 15. Oktober 2012 bis 09. Februar 2013
Vorlesungsfreie Zeit 22. Dezember 2012 bis 06. Januar 2013

 Vorlesungszeiten der folgenden Semester:

 
Sommersemester 2013 15. April bis 27. Juli 2013
Wintersemester 2013/2014 14. Oktober 2013 bis 08. Februar 2014
         Vorlesungsfreie Zeit/ Winterferien 23. Dezember 2013 bis 06. Januar 2014
Sommersemester 2014 14. April bis 26. Juli 2014

Fristen für das Wintersemester 2012/13

Bewerbungsfristen

Zur Beachtung: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg)

 

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung

grundständige Studiengänge 01. Juni 2012 bis 15.  Juli 2012 (Ausschlussfrist)
konsekutive Masterstudiengänge siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen
Losverfahren 15. September bis 15. Oktober 2012

Losanträge, die vor dem 15. September 2012 oder nach dem 15. Oktober 2012 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

grundständige Studiengänge  
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
01. Juni 2012 bis 15.  Juli 2012 (Ausschlussfrist)
konsekutive Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt)
 
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
wird noch bekannt gegeben
weiterbildende Masterstudiengänge
siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen

Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Staatsangehörige

Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen und insbesondere die Versandtermine der Bescheide eventuell ändern können. Diese Termine gelten nicht für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Hierfür gelten die gesonderten Termine der Stiftung für Hochschulzulassung, siehe hochschulstart.de.

 

Zulassungsbescheide

 
Studienanfänger/innen

wird noch bekannt gegeben

Höhere Semester

wird noch bekannt gegeben

Quereinsteinger wird noch bekannt gegeben

Ablehnungsbescheide

 
1. Fachsemester

wird noch bekannt gegeben

Höhere Semester

wird noch bekannt gegeben

Quereinsteiger

wird noch bekannt gegeben

 

Versand der Zulassungs und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende

Über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens erhalten alle Studienbewerber/innen ca. 4–8 Wochen nach Bewerbungsschluss einen schriftlichen Bescheid. Die Zulassungsbescheide enthalten alle Angaben über Einschreibfristen, abzulegende Prüfungen sowie eine Annahmeerklärung, die unverzüglich zurückzusenden ist. Ein Anspruch auf Erneuerung eines Zulassungsbescheides für nachfolgende Semester besteht nicht.

Studienbewerber/innen, die nicht zum Studium an der Universität Heidelberg zugelassen sind oder Bewerber/innen, die aus formalen Gründen nicht in das Zulassungsverfahren aufgenommen wurden, erhalten einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden – einschließlich einer Begründung für die Ablehnung – innerhalb von 8 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.

Einschreibfristen zum Wintersemester 2012/13

1. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

Die Einschreibung/Immatrikulation erfolgt für deutsche Studienbewerber/innen online.

 

Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte)

wird noch bekannt gegeben

Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren

wird noch bekannt gegeben

Umschreibefrist für bereits an der Universität Heidelberg immatrikulierte Studierende wird noch bekannt gegeben
Ausnahme! konsekutiven Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt)

wird noch bekannt gegeben

   
Sie können in beiden Fällen die Unterlagen ab Mitte Februar schriftlich einreichen. Eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie aber erst nach Prüfung der Unterlagen. Sie wird Ihnen per Post zugesandt.
 

Ausländische Bewerber/innen müssen sich vor einer Einschreibung immer beim Akademischen Auslandsamt bewerben. Die Einschreibefrist entnehmen ausländische Studienbewerber/innen Ihrem Zulassungsbescheid.

 

2. Bei Zulassung durch die Universität

Die Immatrikulation erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem Wege. Wenn Sie bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Datum die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig einreichen, wird der Studienplatz weitervergeben.
1. Fachsemester

Bachelor (Kombinations- und Ein-Fach-Bachelor) Rechtswissenschaften
Lehramtsfächer

wird noch bekannt gegeben

1. Fachsemester Masterstudiengänge (zulassungsbeschränkt)

wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben

Höheres Fachsemester
Hochschulortswechsler (alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren  - auch Universität Heidelberg, z.B. Umschreibung)

wird noch bekannt gegeben

 Quereinsteiger wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben
   

Sonstige Termine für das Wintersemester 2012/13

Rückmeldung zum Wintersemester 2012/13 15. Juni bis 15. Juli 2012
Rückmeldung zum Sommersemester 2013 15. Januar bis 15. Februar 2013
Mit dem Online-Service der Universität Heidelberg,  können Sie in LSF online per Lastschrift Ihre Gebühren bezahlen und sich rückmelden. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigungen ausdrucken.

Sie können Ihre Gebühren auch per Überweisung bezahlen. Es dauert einige Tage, bis Ihre Zahlung im System angezeigt wird. Sobald das System die Zahlung angenommen hat, werden Sie automatisch rückgemeldet.
 
Mit Beginn der Rückmeldefrist steht hierfür die Funktion „Rückmeldung, Gebühren und Beiträge“ zur Verfügung. Nähere Erläuterungen finden Sie nach der Anmeldung bei LSF unter: Dokumentation -> Dokumentation für den Online-Service für Studierende.
   
Beurlaubung

ab erfolgter Rückmeldung bis
Beginn der Vorlesungszeit (15. Oktober 2012)
Bitte beachten: die Frist ist abhängig vom Beurlaubungsgrund. [Mehr...]

Exmatrikulation Die Frist ist abhängig vom Exmatrikulationsgrund [Mehr...]
Gasthörer wird noch bekannt gegeben

Bitte beachten Sie:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 08.05.2012