Termine und Fristen
Bewerbungsfristen
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Studierende
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende
Einschreibfristen
Sonstige
Semester- und Vorlesungszeiten |
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Wintersemester 2012/13 |
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| Semesterzeit | 1. September 2012 bis 28. Februar 2013 |
| Vorlesungszeit | 15. Oktober 2012 bis 09. Februar 2013 |
| Vorlesungsfreie Zeit | 22. Dezember 2012 bis 06. Januar 2013 |
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Sommersemester 2013 |
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| Semesterzeit | 1. März bis 31. August 2013 |
| Vorlesungszeit | 15. April bis 27. Juli 2013 |
| Vorlesungsfreie Zeit | Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg |
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Vorlesungszeiten der folgenden Semester: |
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| Wintersemester 2013/2014 | 14. Oktober 2013 bis 08. Februar 2014 |
| Vorlesungsfreie Zeit/ Winterferien | 23. Dezember 2013 bis 06. Januar 2014 |
| Sommersemester 2014 | 14. April bis 26. Juli 2014 |
Fristen für das Sommersemester 2013 |
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Bewerbungsfristen |
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Zur Beachtung: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg)
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Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung |
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| grundständige Studiengänge | 01. Dezember 2012 bis 15. Januar 2013 (Ausschlussfrist) |
| konsekutive Masterstudiengänge | siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen |
| Losverfahren |
15. März bis 15. April 2013
Losanträge, die vor dem 15. März 2012 oder nach dem 15. April 2012 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. |
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung |
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| grundständige Studiengänge | |
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a) für deutsche Studienbewerber/innen
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Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten) |
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b) für alle ausländischen Staatsangehörige
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01. Dezember 2012 bis 15. Januar 2013 (Ausschlussfrist) |
| konsekutive Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt) | |
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a) für deutsche Studienbewerber/innen
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Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten) |
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b) für alle ausländischen Staatsangehörige
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wird noch bekannt gegeben |
| weiterbildende Masterstudiengänge | siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen |
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Staatsangehörige |
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Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen und insbesondere die Versandtermine der Bescheide eventuell ändern können. Diese Termine gelten nicht für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Hierfür gelten die gesonderten Termine der Stiftung für Hochschulzulassung, siehe hochschulstart.de.
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Zulassungsbescheide |
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| Studienanfänger/innen |
4. bis 20. Februar 2013 |
| Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester) | 11. bis 15. März 2013 |
| Quereinsteinger | April 2013 |
Ablehnungsbescheide |
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| 1. Fachsemester |
4. bis 8. März 2013 |
| Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester) | 22. März 2013 |
| Quereinsteiger |
April 2013 |
Versand der Zulassungs und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende |
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Über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens erhalten alle Studienbewerber/innen ca. 4–8 Wochen nach Bewerbungsschluss einen schriftlichen Bescheid. Die Zulassungsbescheide enthalten alle Angaben über Einschreibfristen, abzulegende Prüfungen sowie eine Annahmeerklärung, die unverzüglich zurückzusenden ist. Ein Anspruch auf Erneuerung eines Zulassungsbescheides für nachfolgende Semester besteht nicht. Studienbewerber/innen, die nicht zum Studium an der Universität Heidelberg zugelassen sind oder Bewerber/innen, die aus formalen Gründen nicht in das Zulassungsverfahren aufgenommen wurden, erhalten einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden – einschließlich einer Begründung für die Ablehnung – innerhalb von 8 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt. |
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Einschreibfristen zum Sommersemester 2013 |
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| 1. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen | |
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Die Einschreibung/Immatrikulation erfolgt für deutsche Studienbewerber/innen online.
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| Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte) |
1. bis 31. März 2013 |
| Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren |
11. März bis 19. April 2013 |
| Umschreibefrist für bereits an der Universität Heidelberg immatrikulierte Studierende | 15. Februar bis 19. April 2013 |
| Ausnahme! konsekutiven Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt) |
11. März bis 19. April 2013 |
| Ab 6. August steht Ihnen die Online-Immatrikulation für die Einschreibung zur Verfügung. Bitte füllen Sie diese vollständig aus, drucken Sie die Bögen aus und reichen diese zusammen mit allen Unterlagen per Post bei uns ein. Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung per Post. Von telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen. | |
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Ausländische Bewerber/innen müssen sich vor einer Einschreibung immer beim Akademischen Auslandsamt bewerben. Die Einschreibefrist entnehmen ausländische Studienbewerber/innen Ihrem Zulassungsbescheid. |
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2. Bei Zulassung durch die Universität |
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| Die Immatrikulation erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem Wege. Wenn Sie bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Datum die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig einreichen, wird der Studienplatz weitervergeben. | |
| 1. Fachsemester | |
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Bachelor (Kombinations- und Ein-Fach-Bachelor) Rechtswissenschaften |
wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben |
| 1. Fachsemester Masterstudiengänge (zulassungsbeschränkt) |
wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben |
| Höheres Fachsemester | |
| Hochschulortswechsler (alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren - auch Universität Heidelberg, z.B. Umschreibung) |
wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben |
| Quereinsteiger | wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben |
Sonstige Termine für das Sommersemester 2013 |
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| Rückmeldung zum Sommersemester 2013 | 15. Januar bis 15. Februar 2013 |
| Rückmeldung zum Wintersemester 2013/14 | 15. Juni bis 15. Juli 2013 |
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Mit dem Online-Service der Universität Heidelberg, können Sie in LSF online per Lastschrift Ihre Gebühren bezahlen und sich rückmelden. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigungen ausdrucken. Sie können Ihre Gebühren auch per Überweisung bezahlen. Es dauert einige Tage, bis Ihre Zahlung im System angezeigt wird. Sobald das System die Zahlung angenommen hat, werden Sie automatisch rückgemeldet. Mit Beginn der Rückmeldefrist steht hierfür die Funktion „Rückmeldung, Gebühren und Beiträge“ zur Verfügung. Nähere Erläuterungen finden Sie nach der Anmeldung bei LSF unter: Dokumentation -> Dokumentation für den Online-Service für Studierende. |
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| Beurlaubung |
ab erfolgter Rückmeldung bis |
| Exmatrikulation | Die Frist ist abhängig vom Exmatrikulationsgrund [Mehr...] |
| Gasthörer | 1. März bis 15. April 2013 |
Bitte beachten Sie:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).