Termine und Fristen

Bewerbungsfristen
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Studierende
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende
Einschreibfristen
Sonstige

Semester- und Vorlesungszeiten

 

Wintersemester 2009/2010  
Semesterzeit 1. September 2009 bis 28. Februar 2010
Vorlesungszeit 12. Oktober 2009 bis 6. Februar 2010
Vorlesungsfreie Zeit 23. Dezember 2009 bis 6. Januar 2010
   
Sommersemester 2010  
Semesterzeit 1.März 2010 bis 31. August 2010
Vorlesungszeit 12. April 2010 bis 24. Juli 2010
Vorlesungsfreie Zeit Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg
   
Vorlesungszeiten der folgenden Semester:  
Wintersemester 2010/2011 11. Oktober 2010 bis 05. Februar 2011
          Winterferien 23. Dezember 2010 bis 08. Januar 2011
Sommersemester 2011 11. April 2011 bis 23. Juli 2011
Wintersemester 2011/2012 10. Oktober 2011 bis 04. Februar 2012
          Winterferien 23. Dezember 2011 bis 07. Januar 2012
Sommersemester 2012 16. April 2012 bis 28. Juli 2012
Wintersemester 2012/2013 15. Oktober 2012 bis 09. Februar 2013
          Winterferien 22. Dezember 2012 bis 06. Januar 2013
Sommersemester 2013 15. April 2013 bis 27. Juli 2013
Wintersemester 2013/2014 14. Oktober 2013 bis 08. Februar 2014
          Winterferien 23. Dezember 2013 bis 06. Januar 2014
Sommersemester 2014 14. April 2014 bis 26. Juli 2014


Fristen für das Sommersemester 2010

   

Bewerbungsfristen

Zur Beachtung: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg)
  • bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen
01.12. bis 15.01.2010 (Ausschlussfrist)
  • bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen
 
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
01.12. bis 15.01. 2010 (Ausschlußfrist)
   
  • Losverfahren
 15.März - 15. April

Losanträge, die vor dem 15.03.2010 oder nach dem 15.04.2010 eingehen,
können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Staatsangehörige

Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen und insbesondere die Versandtermine der Bescheide eventuell ändern können.

Zulassungsbescheide

 
  • Studienanfänger/innen

voraussichtlich 5./6. Kalenderwoche

  • höhere Semester

voraussichtlich 11. Kalenderwoche

  • Quereinsteinger

voraussichtlich 13. Kalenderwoche

Ablehnungsbescheide

 
  • 1. Fachsemester

voraussichtlich 8. Kalenderwoche

  • höhere Semester

voraussichtlich 12. Kalenderwoche

  • Quereinsteiger

voraussichtlich 15. Kalenderwoche

 

Versand der Zulassungs und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende

Über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens erhalten alle Studienbewerber/innen ca. 4–8 Wochen nach Bewerbungsschluss einen schriftlichen Bescheid. Die Zulassungsbescheide enthalten alle Angaben über Einschreibfristen, abzulegende Prüfungen sowie eine Annahmeerklärung, die unverzüglich zurück zu senden ist. Ein Anspruch auf Erneuerung eines Zulassungsbescheides für nachfolgende Semester besteht nicht.

Studienbewerber/innen, die nicht zum Studium an der Universität Heidelberg zugelassen sind oder Bewerber/innen, die aus formalen Gründen nicht in das Zulassungsverfahren aufgenommen wurden, erhalten einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden – einschließlich einer Begründung für die Ablehnung – innerhalb von 8 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.

Einschreibfristen zum Sommersemester 2010

1. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

Die Einschreibung/Immatrikulation erfolgt für deutsche Studienbewerber/innen schriftlich. Fordern Sie hierzu die Einschreibformulare beim Studentensekretariat gegen Einsendung eines an Sie adressierten und ausreichend frankierten DIN C4 Rückumschlages an. Sie können die Formulare auch im Downloadcenter herunterladen.

Ausländische Bewerber/innen müssen sich vor einer Einschreibung immer beim Akademischen Auslandsamt bewerben

 

  • alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte)

wird noch bekannt gegeben

 

  • alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren

wird noch bekannt gegeben

  • alle, die bereits an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind (z.B. Umschreibung)

wird noch bekannt gegeben

   
Sie können in beiden Fällen die Unterlagen ab September 2009 schriftlich einreichen. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen kann ab September 2009 an der Infotheke im Eingangsbereich der Seminarstraße erfolgen. Die Infotheke ist zu den Öffnungszeiten des Studentensekretariats geöffnet. Eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie aber erst nach Prüfung der Unterlagen. Sie wird Ihnen per Post zugesandt.
   
  • ausländische Studienbewerber/innen

siehe Zulassungsbescheid

2. Bei Zulassung durch die Universität

  • 1. Fachsemester
siehe  Zulassungsbescheid
Bachelor
wird noch bekannt gegeben
Lehramt
wird noch bekannt gegeben
Rechtswissenschaften
wird noch bekannt gegeben
Psychologie (100%)
wird noch bekannt gegeben

Molekulare Biotechnologie, Biowissenschaften

wird noch bekannt gegeben
   
  • höhere Fachsemester

wird noch bekannt gegeben

  • Quereinsteiger
wird noch bekannt gegeben
   
   

Sonstige Termine für das Sommersemester 2010

  • Rückmeldung zum Sommersemester 2010
15.01. bis 15.02.2010
Mit dem Online-Service der Universität Heidelberg,  können Sie in LSF online per Lastschrift Ihre Gebühren bezahlen und sich rückmelden. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigungen ausdrucken.

Sie können Ihre Gebühren auch per Überweisung bezahlen. Es dauert einige Tage, bis Ihre Zahlung im System angezeigt wird. Sobald das System die Zahlung angenommen hat, werden Sie automatisch rückgemeldet.
 
Mit Beginn der Rückmeldefrist steht hierfür die Funktion „Rückmeldung, Gebühren und Beiträge“ zur Verfügung. Nähere Erläuterungen finden Sie nach der Anmeldung bei LSF unter: Dokumentation -> Dokumentation für den Online-Service für Studierende.
   
  • Beurlaubung
ab erfolgter Rückmeldung bis
12.04.2010
  • Exmatrikulation
nähere Informationen hier
  • Gasthörer
wird noch bekannt gegeben

Bitte beachten Sie:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 14.12.2009