Termine und Fristen

Bewerbungsfristen
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Studierende
Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende
Einschreibfristen
Sonstige

Semester- und Vorlesungszeiten

Wintersemester 2011/2012

 
Semesterzeit 1. September 2011 bis 29. Februar 2012
Vorlesungszeit 10. Oktober 2011 bis 04. Februar 2012
Vorlesungsfreie Zeit 23. Dezember 2011 bis 07. Januar 2012

Sommersemester 2012

 
Semesterzeit 1. März bis 31. August 2012
Vorlesungszeit 16. April bis 28. Juli 2012
Vorlesungsfreie Zeit Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg

 Vorlesungszeiten der folgenden Semester:

 
Wintersemester 2012/2013 15. Oktober 2012 bis 09. Februar 2013
          Vorlesungsfreie Zeit Winterferien 22. Dezember 2012 bis 06. Januar 2013
Sommersemester 2013 15. April bis 27. Juli 2013
Wintersemester 2013/2014 14. Oktober 2013 bis 08. Februar 2014
         Vorlesungsfreie Zeit/ Winterferien 23. Dezember 2013 bis 06. Januar 2014
Sommersemester 2014 14. April bis 26. Juli 2014

Fristen für das Sommersemester 2012

Bewerbungsfristen

Zur Beachtung: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg)

 

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung

grundständige Studiengänge 01. Dezember 2011 bis 15.  Januar 2012 (Ausschlussfrist)
konsekutive Masterstudiengänge siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen
Losverfahren 15. März bis 15. April 2012

Losanträge, die vor dem 15. März 2012 oder nach dem 15. April 2012 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

grundständige Studiengänge  
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
01. Dezember 2011 bis 15.  Januar 2012 (Ausschlussfrist)
konsekutive Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt)
 
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
wird noch bekannt gegeben
weiterbildende Masterstudiengänge
siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen

Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Staatsangehörige

Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen und insbesondere die Versandtermine der Bescheide eventuell ändern können. Diese Termine gelten nicht für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Hierfür gelten die gesonderten Termine der Stiftung für Hochschulzulassung, siehe hochschulstart.de.

 

Zulassungsbescheide

 
Studienanfänger/innen

30. Januar bis 6. Februar .2012

Höhere Semester

01. März  bis 9. März 2012

Quereinsteinger

26. bis 30. März 2012

Ablehnungsbescheide

 
1. Fachsemester

13. bis 17. Februar 2012

Höhere Semester

26. bis 30. März 2012

Quereinsteiger

16. bis 20. April 2012

 

Versand der Zulassungs und Ablehnungsbescheide für internationale Studierende

Über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens erhalten alle Studienbewerber/innen ca. 4–8 Wochen nach Bewerbungsschluss einen schriftlichen Bescheid. Die Zulassungsbescheide enthalten alle Angaben über Einschreibfristen, abzulegende Prüfungen sowie eine Annahmeerklärung, die unverzüglich zurückzusenden ist. Ein Anspruch auf Erneuerung eines Zulassungsbescheides für nachfolgende Semester besteht nicht.

Studienbewerber/innen, die nicht zum Studium an der Universität Heidelberg zugelassen sind oder Bewerber/innen, die aus formalen Gründen nicht in das Zulassungsverfahren aufgenommen wurden, erhalten einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden – einschließlich einer Begründung für die Ablehnung – innerhalb von 8 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.

Einschreibfristen zum Sommersemester 2012

1. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

Die Einschreibung/Immatrikulation erfolgt für deutsche Studienbewerber/innen online.

 

Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte)

1. bis 30. März 2012

Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren

12. März bis 20.April 2012

Umschreibefrist für bereits an der Universität Heidelberg immatrikulierte Studierende 15. Februar bis 20. April 2012
Ausnahme! konsekutiven Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt)

15. März bis 16. April 2012

   
Sie können in beiden Fällen die Unterlagen ab September 2011schriftlich einreichen. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen kann ab September 2011 an der Infotheke im Eingangsbereich der Seminarstraße erfolgen. Die Infotheke ist zu den Öffnungszeiten des Studentensekretariats geöffnet. Eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie aber erst nach Prüfung der Unterlagen. Sie wird Ihnen per Post zugesandt.
 

Ausländische Bewerber/innen müssen sich vor einer Einschreibung immer beim Akademischen Auslandsamt bewerben. Die Einschreibefrist entnehmen ausländische Studienbewerber/innen Ihrem Zulassungsbescheid.

 

2. Bei Zulassung durch die Universität

 
1. Fachsemester

Bachelor (Kombinations- und Ein-Fach-Bachelor) Rechtswissenschaften
Lehramtsfächer

5. bis 9. März 2012

1. Fachsemester Masterstudiengänge (zulassungsbeschränkt)

wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben

Höheres Fachsemester
Hochschulortswechsler (alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren  - auch Universität Heidelberg, z.B. Umschreibung)

19. bis 23. März 2012

 Quereinsteiger wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben
   

Sonstige Termine für das Sommersemester 2012

Rückmeldung zum Sommersemester 2012 15. Januar bis 15. Februar 2012
Rückmeldung zum Wintersemester 2012/13 15. Juni bis 15. Juli 2012
Mit dem Online-Service der Universität Heidelberg,  können Sie in LSF online per Lastschrift Ihre Gebühren bezahlen und sich rückmelden. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigungen ausdrucken.

Sie können Ihre Gebühren auch per Überweisung bezahlen. Es dauert einige Tage, bis Ihre Zahlung im System angezeigt wird. Sobald das System die Zahlung angenommen hat, werden Sie automatisch rückgemeldet.
 
Mit Beginn der Rückmeldefrist steht hierfür die Funktion „Rückmeldung, Gebühren und Beiträge“ zur Verfügung. Nähere Erläuterungen finden Sie nach der Anmeldung bei LSF unter: Dokumentation -> Dokumentation für den Online-Service für Studierende.
   
Beurlaubung

ab erfolgter Rückmeldung bis
Beginn der Vorlesungszeit (16. April 2012)
Bitte beachten: die Frist ist abhängig vom Beurlaubungsgrund. [Mehr...]

Exmatrikulation Die Frist ist abhängig vom Exmatrikulationsgrund [Mehr...]
Gasthörer 1. März bis 30. April 2012

Bitte beachten Sie:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 31.01.2012