Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Im Folgenden haben wir einige Informationen zur Studienfinanzierung für Sie zusammengestellt. Die besten Auskünfte können Ihnen die jeweiligen Ansprechpersonen nennen.
Für Fragen zur Studienfinanzierung und Lebensplanung im Allgemeinen ist Frau Doris Gärtner von der Sozialberatung des Studierendenwerks zuständig:
Gartenstraße 2, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 54-3758
Fax: 06221 54-3760
Eine gute Übersicht finden Sie außerdem auf der Internetseite des Deutschen Studentenwerks.
Studierende mit Schwerbehinderung haben außerdem die Möglichkeit sich den Anteil für das Semesterticket und VRNnextbike (insgesamt also rund ein Fünftel des Semesterbeitrags) rückerstatten zu lassen. Dies ist auf Antrag bei der Verfassten Studierendenschaft möglich. Nähere Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie auf der Website des StuRa.
BAföG
Das BAföG ist eine staatliche Finanzierungshilfe während der Ausbildung und besteht zur Hälfte aus einem Staatsdarlehen und zur Hälfte aus einem Zuschuss. Bei Studierenden mit Behinderung können auch Leistungen über die Förderungshöchstdauer hinaus gewährleistet werden.
Informationen zur Antragsstellung, Förderhöhe und Förderbedingungen findet Sie im Internet.
Wenn Sie lieber persönlich beraten werden möchten, gibt es auch in Heidelberg Ansprechpersonen:
Studierendenwerk Heidelberg
Abteilung Studienfinanzierung
Marstallhof 3
69117 Heidelberg
E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
Fax: (0 62 21) 54 35 24
Tel: (0 62 21) 54 54 04
Offene Sprechstunde im Foyer der Abteilung
Mo – Fr: 8 – 18 Uhr
Zugang über die Wendeltreppe rechts neben dem Eingang zur zeughaus-Mensa.
Mehr Infos hier.
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe (nach §§ 53 ff. i. V. m. § 97 SGB XII) können Sie beantragen, wenn Sie als Person mit gesundheitlicher Beeinträchtigung wesentlich in Ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben beeinträchtigt sind.
Leistungen können unter anderem gewährt werden
- für stationäre Wohnheimversorgung
- für ambulant betreutes Wohnen
- zur Integration von Studierenden mit Behinderung an der Hochschule
- für eine Wohnungsausstattung, die den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung entspricht
Die Träger der überörtlichen Sozialhilfe erwarten oft bei Beschaffungswünschen eine Stellungnahme der Universität, bei der wir Ihnen gerne behilflich sind.
Für Studierende, die in der Stadt Heidelberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ist zuständig das
Amt für Soziales und Senioren (Eingliederungshilfe)
Öffnungszeiten sind Di, Do und Fr 8-12 Uhr und nach Terminvereinbarung
Studierende mit anderem Hauptwohnsitz wenden sich an den jeweils zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger, der oftmals beim Landratsamt angesiedelt ist.
Wohngeld
Wohngeld ist wie das BAföG eine staatliche Förderung im Sinne eines Mietzuschusses. Es wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert und muss in der Regel nicht zurückerstattet werden. Im Grunde ist jede*r Bürger*in berechtigt Wohngeld zu beantragen, für Studierende sieht es allerdings etwas komplizierter aus, da diese in der Erstausbildung unterhaltungsberechtigt sind. Es wird deshalb nur in speziellen Fällen gewährt.
Zuständig für Personen mit Hauptwohnsitz in Heidelberg ist das
Amt für Soziales und Senioren (Wohngeldbehörde)
Stiftungen / Stipendien
Eine andere Möglichkeit, sich das Studium zu finanzieren, sind Stiftungen und Stipendien. Es gibt eine Vielzahl von Stipendien und bei guten bis sehr guten Studienleistungen lohnt es sich auf alle Fälle sich zu bewerben, da man bis zum BAföG -Höchstsatz gefördert werden kann – und das ohne Rückzahlung! Einen Überblick über die 1600 Fördermöglichkeiten für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung finden Sie auf www.barrierefrei-studieren.de.
Auf der Seite der Universität Heidelberg finden Sie mehr Informationen zu Begabtenförderung, politischen und kirchlichen Stiftungen.