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Team Inklusives Studieren

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Susanne Kemmer

Julia Heyne

Seminarstraße 2
69117 Heidelberg

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Bewerbung und Zulassung

Auf der Website der Universität Heidelberg befinden sich ausführliche Informationen zum Thema Bewerbung und Zulassung.

Bitte beachten Sie, dass für die Studiengänge, für die Sie sich über hoschulstart.de bewerben müssen, die dort genannten Regeln gelten. Informationen zu Sonderanträgen finden Sie auf hochschulstart.de und in dem dort bereitgestellten Merkblatt mit ergänzenden Informationen zur Bewerbung.

Härtefallantrag

Die Universität Heidelberg hält je nach Studiengang bis zu fünf Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Das bedeutet, dass man bei Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung der Auswahlkriterien (z.B. Durchschnittsnote, Wartezeit) vor allen anderen Bewerber*innen zum Studium zugelassen wird.

Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr muss eine besondere Ausnahmesituation (schwerwiegende gesundheitliche, soziale und familiäre Gründe) vorliegen, dass es bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Der Härtefallantrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht und wird nach vorgetragener Begründung und dem vorgelegten Nachweis kritisch geprüft. Für Sonderanträge existiert ein gesondertes Formular. Fügen Sie die auf dem Merkblatt genannten Unterlagen bei und darüber hinaus alle Belege, die geeignet sind, den Härtegrund zu begründen. Am besten führen Sie Ihre Gründe auf einem gesonderten Blatt auf.

Verbesserung der Durchschnittsnote

Bei der Vergabe der Studienplätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (sogenannter „bundesweiter NC“) – in Heidelberg sind dies die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie – können Sonderanträge bei der Bewerbung gestellt werden, darunter auch ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote. Da die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt, gelten auch die dort genannten Richtlinien.

Verbesserung der Wartezeit

Mit dem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) früher zu erwerben, sofern Sie diese Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben.

Für die Anerkennung eines Antrages reicht der Nachweis des Antragsgrundes allein nicht aus. Es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung verzögert hat. Dieser Nachweis kann erbracht werden

  • durch eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung
  • sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege

In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten ab 2020 neue Vergaberegeln. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf hochschulstart.de, sowie in einem FAQ der IBS.

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Letzte Änderung: 27.04.2023
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