So wird bei den Gremienwahlen eine bestimmte Anzahl an studentischen Mitgliedern in die jeweiligen Fakultätsräte gewählt. Dem Fakultätsrat steht ein Zustimmungsrecht in Hinblick auf Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät sowie Bildung, Veränderung und Aufhebung der Fakultät, aber auch hinsichtlich der Studien- und Prüfungsordnungen zu. Daneben nimmt der Rat in der jeweiligen Fakultät auch Beratungen in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wahr. In fachlichen Angelegenheiten ist ein Mitwirkungsrecht der studentischen Mitglieder des Fakultätsrates vorgesehen.
Die zur Wahl stehenden Studierenden für die Fakultätsräte ergeben sich für die jeweilige Fakultät aus den Wahllisten der zwölf Fakultätsgruppen: Unter die zwölf Fakultätsgruppen fallen die Theologische Fakultät, Juristische Fakultät, Medizinische Fakultät Heidelberg, Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Philosophische Fakultät, Neuphilologische Fakultät, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften, Fakultät für Mathematik und Informatik, Fakultät für Chemie und Geowissenschaften, Fakultät für Physik und Astronomie sowie die Fakultät für Biowissenschaften.
Neben der Wahl der Fakultätsräte geht es am Wahltag aber auch um die vier im Senat freiwerdenden Plätze für die Vertreter der Studierenden. Der Senat hat die Entscheidungskompetenz für die Bereiche Forschung, Lehre, Studium, Weiterbildung, Kunstausübung und künstlerische Entwicklungsvorhaben. Die hochschulpolitischen Interessen der Hochschüler der Universität Heidelberg werden durch die gewählten studentischen Senatsmitglieder für ein Jahr vertreten.
