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Bereichsbild

Otto Benecke Stiftung

Villacher Str. 14
70469 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711-1353260

Q2, 23
68161 Mannheim
Tel.: +49 (0)621-3363090
Internet: http://www.obs-ev.de/

SpätaussiedlerInnen (§§ 4, 7, 8 BVFG), Jüdische Immigranten (§§ 23 II, 23 I AufenthG), Asylberechtigte sowie sog. GFK-Flüchtlinge (§ 60 AufenthG) bis zum Alter von 30 Jahren, die hier ein Hochschulstudium aufnehmen oder fortsetzen wollen oder bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben sowie SpätausiedlerInnen (§§ 4 und 7 BVFG), Jüdische Immigranten (§ 23 Abs. 2 AufenthG) und Asylberechtigte bis 50 Jahre, die im Herkunftsland eine Hochschulausbildung abgeschlosen haben, können durch Integrationshilfen der Otto Benecke Stiftung e.V. gefördert werden. Nähere Bedingungen können bei einer der o.g. Beratungsstellen oder nachgefragt werden bei der
Bonner Geschäftsstelle
Postfach 260154
53153 Bonn
Tel.: +49 (0)228-81630

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 01.11.2012