Weitere Informationen
Ausländerrechtliche Bestimmungen (Einreise/Visum)
Zum Studium in Deutschland benötigen ausländische Studierende eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss grundsätzlich bereits vor der Einreise nach Deutschland in Form einer Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden.
Zur Ausstellung eines Einreisevisums ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland der Zulassungsbescheid oder eine Bescheinigung über die erfolgte Bewerbung an der Universität Heidelberg sowie ein Nachweis über die Finanzierung der Studien- und Lebenshaltungskosten in Deutschland vorzulegen. Wenn Sie weitere Fragen zur Beantragung eines Einreisevisums haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat) in Ihrem Heimatland.
Staatsangehörige der Europäischen Union, der EFTA-Staaten sowie Staatsbürger/innen aus Australien, Israel, Honduras, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Schweiz, San Marino, USA können zunächst ohne Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen. Studierende aus diesen Ländern (ausgenommen EU) müssen jedoch nach ihrer Ankunft in Heidelberg eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
Die Aufnahme eines Studiums ohne Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ist ausgeschlossen. Ein Touristenvisum reicht nicht aus!
Einreisesichtvermerk (Visum)
Studienbewerber/innen, die ihre Bewerbungsunterlagen beim Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg eingereicht haben, erhalten auf schriftliche Anfrage eine Bescheinigung über den Eingang ihrer Bewerbung. Diese Bescheinigung kann ausschließlich dann ausgestellt werden, wenn:
- die eingereichten Bewerbungsunterlagen vollständig, form- und fristgerecht vorliegen und
- der im Antrag angegebene Studiengang an der Universität Heidelberg angeboten wird.
Hierzu ist das den Antragsunterlagen beigefügte Formular vollständig auszufüllen und an das Akademische Auslandsamt zu senden. Die an den/die Bewerber/in zurückgesandte Bescheinigung gilt als Bestätigung über den Eingang der ordnungsgemäß eingereichten Bewerbungsunterlagen bei der Universität und kann für die Beantragung des Einreisesichtvermerks bei der deutschen Auslandsvertretung von Nutzen sein.
Die Einreise zu Studienzwecken mit einem Touristenvisum ist nicht gestattet.
Nähere Informationen erteilen die deutschen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen im Ausland.
Feststellungsprüfung am Studienkolleg
Ausländische Studienbewerber/innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums die ”Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Studiums” (Feststellungsprüfung) ablegen müssen, haben die Möglichkeit, auf diese Prüfung am Studienkolleg der Universität Heidelberg vorbereitet zu werden.
Ausländische Studienbewerber ohne EU/EWR-Staatsangehörigkeit müssen sich beim Akademischen Auslandsamt schriftlich mit einem Antrag auf Zulassung für das Studienkolleg mit einer Vormerkung für einen Fachstudienplatz bewerben. Besondere Regelungen gelten bei einer Bewerbung für das Studienkolleg mit Vormerkung für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen. Information dazu finden Sie hier.
EU/EWR-Staatsangehörige, die gemäß den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn das Studienkolleg besuchen dürfen und sich AUSSCHLIEßLICH für nicht-zulassungsbeschränkte Fächer bewerben, müssen sich beim Akademischen Auslandsamt schriftlich mit einem Antrag auf Zulassung für das Studienkolleg mit einer Vormerkung für einen Fachstudienplatz bewerben.
EU/EWR-Staatsangehörige, die gemäß den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn das Studienkolleg besuchen dürfen und sich für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben (zentrales Vergabeverfahren und Uni-intern), müssen sich beim Akademischen Auslandsamt schriftlich mit einem Antrag auf Zulassung für das Studienkolleg ohne Vormerkung für das Fachstudium bewerben.
In das Studienkolleg werden nur Studierende aufgenommen, die sehr gute deutsche Sprachkenntnisse besitzen.
Bis zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist sollten mindestens 800 Stunden Deutschunterricht schriftlich nachgewiesen werden. Eine Befreiung von der Aufnahmeprüfung/Deutschprüfung nach einer erteilten Zulassung für das Studienkolleg an der Universität Heidelberg ist nicht möglich, da die Einstufung in die Kurse am Studienkolleg auf der Grundlage des in der Aufnahmeprüfung erreichten Ergebnisses vorgenommen wird.
Die Kurse am Studienkolleg dauern zwei Semester. In Ausnahmefällen können Studienbewerber/innen unmittelbar, d.h. ohne Vorbereitungszeit am Studienkolleg, zur Feststellungsprüfung zugelassen werden, sofern sie sehr gute deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Zulassung zur so genannten”Externen Feststellungsprüfung” ist eine Vormerkung für das Fachstudium an einer baden-württembergischen Hochschule. Bewerber/innen, die die Feststellungsprüfung als „Externe Kandidaten” abzulegen wünschen, müssen zusätzlich zu den übrigen Bewerbungsunterlagen eine eigenhändig verfasste, schriftliche Begründung für die Teilnahme an der „Externen Feststellungsprüfung” einreichen.
Der Antrag auf Zulassung zum Fachstudium und für die Teilnahme an der „Externen Feststellungsprüfung” muss mindestens einen Monat vor dem Ablauf der offiziellen Bewerbungsfrist eingereicht werden.
Finanzierung des Studiums
Die Universität Heidelberg vergibt keine Stipendien zur Finanzierung des Studienaufenthaltes.
Auskünfte über Stipendien, insbesondere über die des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), erteilen die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie die deutschen Kulturinstitute im Ausland. Bei der Aufnahme eines Studiums an der Universität Heidelberg wird vorausgesetzt, dass dem ausländischen Studierenden in ausreichender Höhe Geldmittel für sein Studium in Deutschland zur Verfügung stehen. Die Universität Heidelberg verlangt daher die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über die vorgesehene Finanzierung des Studiums (ausgenommen EU/EWR-Staatsangehörige). Studierende können nicht damit rechnen, ihr Studium durch Arbeit oder Teilzeitarbeit nebenher finanzieren zu können.
Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen erteilt die Studienberatung des Akademischen Auslandsamtes unter: studium@uni-heidelberg.de.
Studierende, die bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind bzw. waren, sollten sich vor einem Hochschulortswechsel bzw. einer Einschreibung an der Universität Heidelberg über die Gebührenregelung des Landeshochschulgebührengesetzes Baden-Württemberg (LHGebG) beim Akademischen Auslandsamt der Universität informieren.
Weitere Informationen finden Sie auf den betreffenden Seiten des Studentenwerks
Beratung für ausländische Studierende zu Fördermöglichkeiten: Frau Anna Kloppenburg