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Bewerbungen in höhere Fachsemester

Quereinstieg in Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester
Quereinstieg in Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester
Hochschulortswechsel in Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester
Hochschulortswechsel in Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester

Quereinstieg in Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester

Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger/in im höheren Fachsemester ist der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen des zuständigen Prüfungsamtes. Eine Anrechnung von Studienleistungen kann beim zuständigen Prüfungsamt des jeweiligen Studienfaches beantragt werden, wenn bereits Studienleistungen in einem verwandten Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden.

Im Falle einer Anrechnung von Studienleistungen im Rahmen des Quereinstiegs können Sie sich gleichzeitig um einen Studienplatz im ersten Fachsemester und um einen Studienplatz in dem Fachsemester, für den der Anrechnungsbescheid ausgestellt wurde, bewerben.

Internationale Studienbewerber/innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit und Studienbewerber/innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung nutzen für die Bewerbung um einen Studienplatz im Quereinstiegsverfahren die Online-Bewerbung.

Sollten Sie das angestrebte Studienfach bzw. den angestrebten Studiengang im Ausland oder einen ähnlichen Studiengang bereits in Deutschland studiert haben und deren Studienleistungen vom zuständigen Prüfungsamt (Zentrales Landesprüfungsamt oder Prüfungsamt der Universität Heidelberg) bereits anerkannt sein, können zwei parallele Anträge auf Zulassung stellen. Bei gleichzeitiger Bewerbung als Studienanfänger für das 1. Fachsemester und Studienfortsetzer für das höhere Fachsemester müssen an der Universität Heidelberg zwei vollständige Anträge auf Zulassung fristgerecht eingereicht werden:

und

  • ein (verpflichtender) Online-Antrag einschließlich schriftlichem Antrag auf Zulassung (PDF-Ausdruck der Online-Bewerbung) für Studienfortsetzer im höheren Fachsemester; der Einstieg für die Online-Bewerbung erfolgt unter: /www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/int_bewerbung/verfahren/quer.html#quer_nc

Informationen zu den neben der Anrechnungsbescheinigung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/int_bewerbung/verfahren/index.html#unt.

Bei einer Bewerbung für die Studienfächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie muss von internationalen Studienbewerbern ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit und Studienbewerbern ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen eine so genannte Vorprüfungsdokumentation von uni-assist e.V. eingereicht werden. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in diesem Merkblatt.

Internationale Studienbewerber/innen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit sowie internationale Studienbewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung nutzen für die Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen des Quereinstiegverfahrens die Online-Bewerbung.

Wenn Sie sich sowohl für das erste als auch für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, nutzen Sie für die Bewerbung in das erste Fachsemester bitte Online-Bewerbung für das erste Fachsemester. Zusätzlich bewerben Sie sich bitte über das Online-Bewerberportal für das Quereinstiegsverfahren um einen Studienplatz im höheren Fachsemester. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie in diesem Fall zwei komplette Bewerbungssätze an die Universität Heidelberg schicken.

Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Antragstellung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester erforderlich.

Informationen zu den neben der Anrechnungsbescheinigung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/int_bewerbung/verfahren/eu_ewr_freie.html#unt.

Quereinstieg in Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester

Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger/in im höheren Fachsemester ist auch bei Studienfächern ohne Zulassungsbeschränkung der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen des zuständigen Prüfungsamtes. Eine Anrechnung von Studienleistungen kann beim zuständigen Prüfungsamt des jeweiligen Studienfaches beantragt werden, wenn bereits Studienleistungen in einem verwandten Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden.

Für die Bewerbung nutzen Sie bitte den Antrag auf Zulassung. Informationen zu den neben der Anrechnungsbescheinigung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/int_bewerbung/verfahren/index.html#unt.

Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße schriftliche Antragstellung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester erforderlich.

Hochschulortswechsel in Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester

Ein Antrag auf Zulassung im Rahmen eines Hochschulortswechsels kann von allen Studierenden beantragt werden, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und das gleiche Studienfach (identische Bezeichnung) an einer anderen deutschen Hochschule im höheren Fachsemester fortsetzen möchten. Eine Zulassung im Rahmen des Hochschulortswechsels kann immer nur für das nächstfolgende Fachsemester erteilt werden, das dem aktuellen Fachsemester des beantragten Studienfaches folgt. Studienplätze können in Studienfächern, die einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen, grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind.

Der Antrag auf Hochschulortswechsel ist online über das Studierendenportal der Universität Heidelberg zu stellen. Der Ausdruck des am Ende der Online-Bewerbung generierten PDF-Dokuments muss zusätzlich mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht per Post an die Universität Heidelberg geschickt werden. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/int_bewerbung/verfahren/index.html#unt.


Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Antragstellung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester erforderlich.

Hochschulortswechsel in Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester

Ein Antrag auf Zulassung im Rahmen eines Hochschulortswechsels kann von allen Studierenden beantragt werden, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und das gleiche Studienfach (identische Bezeichnung) an einer anderen deutschen Hochschule im höheren Fachsemester fortsetzen möchten. Eine Zulassung im Rahmen des Hochschulortswechsels kann immer nur für das nächstfolgende Fachsemester erteilt werden, das dem aktuellen Fachsemester des beantragten Studienfaches folgt.

Für die Bewerbung nutzen Sie bitte den Antrag auf Zulassung. Informationen zu den neben der Anrechnungsbescheinigung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/int_bewerbung/verfahren/index.html#unt.

Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße schriftliche Antragstellung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester erforderlich.

 

 

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Letzte Änderung: 14.11.2012