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Studienfachwechsel

Studienbewerber/innen, die im In- oder Ausland ein Studium begonnen haben und einen Fachwechsel anstreben, müssen diesen Wechsel eingehend schriftlich begründen, ggf. unter Beifügung von Nachweisen.
Studienbewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren und den Studienfachwechsel im dritten oder höheren Fachsemester vornehmen wollen, müssen gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 5 Universitätsgesetz Baden-Württemberg eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung der Universität Heidelberg schriftlich nachweisen.
E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 16.02.2010