Studienfachwechsel
Studienbewerber/innen, die im In- oder Ausland ein Studium begonnen
haben und einen Fachwechsel anstreben, müssen diesen Wechsel eingehend
schriftlich begründen, ggf. unter Beifügung von Nachweisen.
Studienbewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren und den Studienfachwechsel im dritten oder höheren Fachsemester vornehmen wollen, müssen gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 5 Universitätsgesetz Baden-Württemberg eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung der Universität Heidelberg schriftlich nachweisen.
Studienbewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren und den Studienfachwechsel im dritten oder höheren Fachsemester vornehmen wollen, müssen gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 5 Universitätsgesetz Baden-Württemberg eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung der Universität Heidelberg schriftlich nachweisen.
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Letzte Änderung:
16.02.2010