SUCHE

Erste Vorbereitungen

Wichtige Termine
Bewerbung an der Universität Heidelberg
Wohnen
Visum/Aufenthaltserlaubnis

Wichtige Termine  

Das akademische Jahr ist in zwei Semester unterteilt. Das Wintersemester beginnt am 01. Oktober und endet am 31. März. Das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September. Lehrveranstaltungen finden von Mitte Oktober bis Mitte Februar und von Mitte April bis Ende Juli statt.

Wintersemester 2019/20                 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020
Bewerbungsfrist 15. Juni 2019                        
Vorbereitender Deutschkurs für
Austauschstudierende
4. - 27. September 2019
Vorlesungszeit 14. Oktober 2019 bis 8. Februar 2020
Orientierungstage 8.-10. Oktober 2019*
Weihnachtsferien 23. Dezember 2019 bis 6. Januar 2020

 

Sommersemester 2020           1. April 2020 bis 30. September 2020
Bewerbungsfrist 15. Dezember 2019
Vorbereitender Deutschkurs
für Austauschstudierende*
3. - 31. März 2020
Vorlesungszeit 20. April bis 1. August 2020
Orientierungstage 14-16. April 2020*


*) vorläufige Angaben

Austauschstudierende, die an Deutschkursen des Internationalen Studienzentrums teilnehmen möchten, müssen den Sprachtest für Austauschteilnehmer ablegen.

Auch wenn Sie den vorbereitenden Sprachkurs nicht besuchen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor Semesterbeginn anzureisen, um den Sprachtest abzulegen, Verwaltungsfragen zu klären und an den Orientierungstagen und anderen Einführungsveranstaltungen teilzunehmen.

Das Anmeldeformular zum Vorbereitenden Deutschkurs für Austauschstudierende erhalten Sie vom Austauschkoordinator/ von der Austauschkoordinatorin Ihrer Heimatuniversität.

Style Topicon

 

 

 

Bewerbung an der Universität Heidelberg

Folgende Unterlagen sind für eine Bewerbung im Rahmen eines Austauschprogramms einzureichen:

  • Nominierung durch die Heimatuniversität
  • Antrag auf Zulassung für Programmstudierende (nicht für ERASMUS!)
  • transcript of records

Abgabefrist:

  • Wintersemester: 15. Juni
  • Sommersemester: 15. Dezember

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist und Prüfung der Unterlagen wird von der Universität Heidelberg im Falle einer Zulassung ein Zulassungsbescheid ausgestellt, den Sie mit nach Heidelberg mitbringen müssen. Dieses Dokument bestätigt Ihre Zulassung an der Universität Heidelberg und Sie benötigen es unter anderem für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder bei der Einschreibung an der Universität Heidelberg.

Für die Teilnahme am vorbereitenden Sprachkurs füllen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular aus und schicken es bis spätestens 15. Juni bzw. 15. Dezember an das Dezernat Internationale Beziehungen. Sie erhalten das Anmeldeformular für den vorbereitenden Deutschkurs für Austauschstudierende beim Austauschkoordinator´/ bei der Austauschkoordinatorin Ihrer Heimatuniversität.

Style Topicon

 

 

 

Wohnen

Wohnraum ist in Heidelberg knapp und relativ teuer. Die günstigste und bequemste Möglichkeit ist in der Regel die Unterbringung in einem der Studierendenwohnheime. Verwaltet werden die Wohnheime vom Studierendenwerk, einer von der Universität unabhängigen Organisation, die darüber hinaus auch die Mensen und Cafeterien betreibt. Die Anzahl der Wohnheimplätze ist leider sehr begrenzt, daher können nur etwa 15% aller Heidelberger Studierenden in Wohnheimzimmern untergebracht werden.
Das Dezernat Internationale Beziehungen arbeitet eng mit dem Studierendenwerk zusammen und bemüht sich, für alle ausländischen Austauschstudierenden ein Zimmer in einem Wohnheim zu bekommen, die im Rahmen bilateraler Vereinbarungen nach Heidelberg kommen.

Die Wohnheime befinden sich in den verschiedenen Heidelberger Stadtteilen und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad gut zu erreichen; auch Einkaufsmöglichkeiten gibt es meist in der Nähe.
Alle Wohnheimzimmer sind Einzelzimmer, Studierende teilen sich jedoch Küche und Bad mit Anderen (entweder in  Wohngemeinschaften oder mit Stockwerksbädern und -küchen).
Außerdem steht eine kleine Anzahl von Einzelapartments zur Verfügung.
Ausführliche Informationen über die Wohnheime des Studierendenwerks sowie entsprechende Bilder finden Sie online unter
http://www.stw.uni-heidelberg.de/de/wohnheime

Studierende mit einer Behinderung, mit Allergien oder anderen gesundheitlichen Problemen, die bei der Unterbringung berücksichtigt werden müssen, sollten dies auf ihrem Antrag auf Zulassung (Teil 2: Unterbringung - nicht für ERASMUS!) angeben.
Wenn Sie ein Zimmer mit Internetanschluss wünschen, geben Sie dies ebenfalls auf Ihrem Zulassungsantrag an (Teil 2: Unterbringung - nicht für ERASMUS!). Bitte beachten Sie, dass die Studierendenwohnheime in der Altstadt nicht über Internetanschluss verfügen. Der Zugang zum Internet kann aber über den Telefonanschluss selbst installiert werden.
Selbstverständlich können Sie auch andere Wünsche angeben. Allerdings ist es wegen der begrenzten Anzahl von Zimmern leider nicht immer möglich, alle zu berücksichtigen.

Private Unterkunft: Studierende, die eine private Unterkunft bevorzugen, können sich bei der Zimmervermittlung des Dezernats Internationale Beziehungen über Angebote privater Anbieter in der Region informieren. Die Zimmervermittlung erreichen Sie im Dezernat Internationale Beziehungen, Zimmer 32, oder per E-Mail: aaazimmer@zuv.uni-heidelberg.de
Darüber hinaus bietet auch das Studierendenwerk im InfoCafé International einen Zimmerservice an.
Generell gilt, dass Mieten für Privatunterkünfte um einiges höher sein können, als Mieten für ein Wohnheimzimmer (mindestens € 300-350) und dass vor Einzug eine Kaution in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten fällig wird.

Style Topicon

 

 

 

Visum/Aufenthaltserlaubnis

Für das Studium in Deutschland benötigen ausländische Studierende (außer Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten) eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken.
Staatsbürger der USA, Kanadas, Japans, Israels, Australiens, Neuseelands, Südkoreas und der EFTA-Staaten benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland und können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft in Deutschland beantragen.
Staatsbürger anderer Länder müssen ihr Visum unbedingt vor der Einreise nach Deutschland beantragen. Übersicht zur Visapflicht:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/03_Visabestimmungen/StaatenlisteVisumpflicht.html?nn=350374

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung eines Visumsantrags bis zu zwölf Wochen dauern kann – es ist deshalb wichtig, den Antrag frühzeitig vor Ihrer Abreise nach Deutschland zu stellen.

 

 

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 07.05.2019
zum Seitenanfang/up