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Die ersten Tage Ihres Aufenthalts

Das Akademische Auslandsamt
Anmeldung bei der Stadt und Aufenthaltserlaubnis
Krankenversicherung
Eröffnung eines Bankkontos

Das Akademische Auslandsamt

Nach Ihrer Ankunft in Heidelberg und dem Bezug des Wohnheimzimmers sollten Sie sich rasch mit Ihrer Austauschkoordinatorin im Akademischen Auslandsamt in Verbindung setzen.

Die Sprechzeiten der Austauschkoordinatoren finden Sie unter:


http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/auslandsamt/aaa.html#721

Das Akademische Auslandsamt befindet sich im Gebäude der Zentralen Universitätsverwaltung (CAROLINUM), in unmittelbarer Nähe zum Universitätsplatz (Wegbeschreibung siehe Karte). Hier erhalten ausländische Studierende Informationen, Beratung und Unterstützung in den verschiedensten Bereichen:

So finden Sie zum Beispiel im Serviceportal des Akademischen Auslandsamtes (Raum 33) allgemeine Informationen zu Studium und Aufenthalt in Heidelberg, Sie können sich hier für Exkursionen anmelden oder Unterstützung bei der Immatrikulation erhalten. 
Unsere Zimmervermittlung (Raum 32) hilft bei der Suche nach einem privaten Zimmer, und die Programmkoordiantorinnen beraten bei Fragen zum Studium, zu ausländerrechtlichen Themen (Visum und Aufenthaltserlaubnis) oder auch zur Krankenversicherung.

Bitte nutzen Sie unsere vielfältigen Beratungsangebote, die zu einem erfolgreichen Aufenthalt in Heidelberg beitragen sollen!

Öffnungszeiten Serviceportal für Internationale Studierende (Raum 33):
Mo bis Do:  10 - 16 Uhr 
Fr:                 10 - 14 Uhr

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Anmeldung bei der Stadt

Nach der Ankunft in Heidelberg müssen sich alle neuen Studierenden zunächst bei einem der Bürgerämter der Stadt Heidelberg anmelden.
Neben dem Anmeldeformular benötigen Sie dafür Ihren Reisepass (bei EU-Bürgern reicht der Personalausweis) und eine Kopie Ihres Mietvertrags.
Die Anmeldung soll innerhalb der ersten 7 Tage nach Ihrer Ankunft in Heidelberg erfolgen.

Zu Beginn des Vorbereitenden Sprachkurses besteht die Möglichkeit, die Anmeldung bei einem Mitarbeiter der Stadt Heidelberg im Akademischen Auslandsamt vorzunehmen. Die genauen Termine erfahren Sie vor Ihrer Ankunft von Ihren Austauschkoordinatorinnen.

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Krankenversicherung

Alle Studierenden der Universität Heidelberg müssen über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

Austauschstudierende können entweder eine Krankenversicherung von zu Hause mitbringen oder eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.

Wer in Deutschland keine Krankenversicherung abschließen möchte, kann bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) in Heidelberg (Friedrich-Ebert-Platz 3) oder bei einer der Ersatzkassen die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Studierende beantragen. In diesem Fall müssen die Versicherungsunterlagen aus dem Heimatland bei der Krankenkasse vorgelegt werden um zu zeigen, dass anfallende Behandlungskosten in Deutschland gedeckt sind (z.B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Operationen etc.). Ist der Versicherungsschutz ausreichend, wird eine Bescheinigung über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Studierende ausgestellt, die bei der Immatrikulation im Akademischen Auslandsamt einzureichen ist.

Studierende, die nicht befreit werden wollen oder können, schließen nach ihrer Ankunft eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse ab. Gesetzliche Krankenkassenbeiträge betragen ca. € 468 pro Semester (6 Monate) und beinhalten Arzt- und Zahnarztbesuche, verschreibungspflichtige Medikamente (mit Ausnahme eines geringen Zuzahlungsbetrags), Behandlungen im Krankenhaus (mit Ausnahme eines geringen Zuzahlungsbetrags) und einige therapeutische Behandlungen.
Der Nachweis über die Krankenversicherung muss bei der Immatrikulation und bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden.

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Eröffnung eines Bankkontos

Alle ausländischen Studierenden benötigen ein Konto bei einer deutschen Bank, da monatliche Zahlungen wie Miete und Krankenversicherung durch Überweisung von einem Bankkonto oder durch Bankeinzug bezahlt werden. Die Bezahlung mit Schecks ist in Deutschland nicht üblich.
Wir empfehlen die Eröffnung eines Girokontos (ähnlich dem checking account (US)/ current account (UK)), für das Sie eine Bankkarte erhalten, mit der Sie auch Geld an Geldautomaten abheben können. Zum Bezahlen in Geschäften kann die Bankkarte allerdings nicht verwendet werden.
Die einfachste Art, eine erste Einzahlung auf Ihr deutsches Bankkonto zu tätigen, ist mit Hilfe von Travellerschecks, die Sie von zu Hause mitbringen. Die meisten Banken berechnen für die Einlösung von Travellerschecks keine Gebühr, wenn man den Betrag auf ein Konto bei derselben Bank einzahlt.

Bitte beachten Sie, dass Banken in der Regel deutlich kürzere Öffnungszeiten haben als Ladengeschäfte (häufig nur bis 16.00 Uhr). Üblich ist oft auch eine Mittagspause zwischen 13 und 14 Uhr. Samstags und sonntags sind die Banken geschlossen (Ausnahme: Reisebank im Hauptbahnhof).

Große, international operierende Banken arbeiten häufig eng zusammen. Wer ein Konto bei einer dieser Banken besitzt, kann häufig von seinem Bankkonto im Gastland kostenlos auf das Konto im Heimatland zugreifen. Wir empfehlen Ihnen, sich noch zu Hause über diese Möglichkeiten zu informieren.

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Immatrikulation

Die Immatrikulation für Austauschstudierende findet im Akademischen Auslandsamt, Seminarstrasse 2, Raum 27, statt. Den genauen Zeitraum für die Immatrikulation entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

Für Studierende, die am vorbereitenden Sprachkurs teilnehmen, werden besondere Immatrikulationstermine angeboten. Wir raten Ihnen dringend, diese Termine wahrzunehmen. Sie ersparen sich so lange Wartezeiten, die  leider zu Beginn des Semesters unvermeidlich sind.

Folgende Dokumente müssen bei der Immatrikulation vorgelegt werden:

gültiger Reisepass, gegebenenfalls mit Visum
Krankenversicherungsnachweis bzw. Befreiungsbescheinigung
2 Passfotos (5 x 5 cm)
Zulassungsbescheid
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Immatrikulation nur für Ihr Studienfach einschreiben. Die Anmeldung für einzelne Lehrveranstaltungen  erfolgt über die Institute oder direkt bei den betreffenden Dozenten (siehe Kapitel 7 Auswahl der Lehrveranstaltungen/ Stundenplan).

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Aufenthaltserlaubnis

Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen alle ausländischen Studierenden (außer Staatsangehörige der EU-Staaten) eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Staatsbürger der USA, Kanadas, Japans, Australiens, Neuseelands, Südkoreas und der EFTA-Staaten können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft in Deutschland beantragen, alle anderen müssen unbedingt vor der Einreise nach Deutschland ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Innerhalb der ersten 3 Monate Ihres Aufenthalts in Heidelberg müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Heidelberg beantragen:
 
Amt für Öffentliche Ordnung
Bergheimerstr. 69
Öffnungszeiten: Mo, Do, Fr:  8:00 – 12:00
                             Mi: 8:00 – 12:00 und 14:00 – 17:30
Bitte beachten Sie, dass Sie im Voraus einen Termin vereinbaren müssen, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen!

Wenn Sie Fragen zur Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie beim Service Point fragen. Für die Sprechstunde beim Service Point im Amt für Öffentliche Ordnung benötigen Sie keinen Termin:

Mo. – Fr. 8:00 - 12:00 Uhr (Raum 101) im Amt für Öffentliche Ordnung.

Tel.: (06221) 58-17520

E-mail: AmtfueroeffentlicheOrdnung@heidelberg.de

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis:

  • Antrag auf Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis
  • Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität Heidelberg
    Finanzierungsnachweis (z.B. Bankbestätigung, Bestätigung der Eltern,
    Stipendienbescheinigung)
  • Krankenversicherungsnachweis mit Angaben zum Versicherungsschutz
  • Meldebestätigung der Stadt Heidelberg
  • Passfoto (biometrisch)
  • 100 € Gebühr

Auch Studierende, die ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigt haben, müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Stadt Heidelberg anmelden und nach der Immatrikulation an der Universität eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde (s.o.) beantragen.

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Letzte Änderung: 13.07.2012