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Online-Bewerbung für grundständige Studiengänge

Ausländische Bewerber ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangs-berechtigung

müssen sich für das 1. Fachsemester in alle Studienfächer um Zulassung bei der Universität bewerben.

Die Frist für die Bewerbung zum Sommersemester 2012 ist abgelaufen!

 

Für ausländische Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Bildungsinländer gelten die gleichen zulassungsrechtlichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige.

Aktuelle Informationen zur Online-Bewerbung

 
Termine und Fristen
FAQ

Die häufigsten Fragen lassen sich oft schnell beantworten. Lesen Sie nach, was am meisten erfragt wird.

 
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Bewerbung und Immatrikulation für internationale Studierende

EU - und EWR - Staatsangehörige
Bildungsinländer
Staatsangehörige aus Nicht EU - und EWR - Ländern
Besondere Regelungen für Austauschstudierende

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bewerbergruppe und Ihr Studienfachwunsch sind ausschlaggebend für Ihre Bewerbungsfrist, Ihre Bewerbungsstelle und das Zulassungsverfahren, an dem Sie teilnehmen müssen.

EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer

Für ausländische Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Gleiches gilt für alle ausländischen Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung / deutschem Abitur aus Deutschland oder mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Auslandschule (Bildungsinländer).

Anträge für Studienplätze, die von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, sind direkt bei hochschulstart.de zu stellen.
Anträge für Studienplätze der zulassungsbeschränkten Fächer, die von der Universität vergeben werden, sind direkt an die Zulassungsstelle der Universität zu richten.
Anträge für Studienplätze ohne Zulassungsbeschränkung, sind direkt an das Akademische Auslandsamt zu richten (15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester).

Ausländische Studienbewerber ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit

Ausländische Bewerber ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. High School Diploma, Attestat, Maturità etc.) müssen sich für alle Studienfächer um Zulassung bei der Universität bewerben.

Besondere Regelungen gelten für das Bewerbungsverfahren für die Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Das aktuelle Informationsblatt für das kommende Semester finden Sie hier.

Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 15. Juli für das Wintersemester und 15. Januar für das Sommersemester beim Akademischen Auslandsamt vorliegen.

 

 

Besondere Regelungen für Austauschstudierende

 

Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen für Austauschstudierende:

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 19.01.2012
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