Zahnmedizin

Studienabschluss: Staatsexamen
Bewerbungspflichtig: Ja
Studienbeginn: WS
Regelstudienzeit: 10
Sprachnachweise: Keine
Lehrsprache: Deutsch

Medizinische Fakultät Heidelberg

 

  
  Aktueller Hinweis:
  Informationsveranstaltung des Faches im Rahmen der Orientierungstage Rhein-Neckar 2010.
  Nähere Informationen hier: www.orientierungstage-rhein-neckar.de
 

Heicudent – Entwicklung: Status Quo des Studiums der Zahnheilkunde in Heidelberg
Auf dem Weg zur neuen Approbationsordnung für Zahnärzte

Nach Verabschiedung der Approbationsordnung für Ärzte im Juni 2002 (ÄAppO) und der Einführung des Heidelberger Curriculum Medicinale – HEICUMED – an der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg wurden erstmals alle traditionellen Elemente der medizinischen Wissensvermittlung, die zu einem sehr theoretischen Studium führten, auf den Prüfstand gehoben und zu großen Teilen durch praxisnahes und interdisziplinäres Arbeiten ersetzt. Die künftigen Mediziner erwerben ihr Wissen ausgehend von Beschwerdebildern der Patienten, anstatt zu versuchen, ihr Faktenwissen auf die Kranken zu übertragen. Das heißt, dass die Ausbildung nach dem neuen Curriculum dem Alltag eines klinisch tätigen Arztes, der von Symptomen auf die zugrunde liegende Krankheit schließt, deutlich näher kommt.

Zunächst üben die Studierenden innerhalb gegenseitiger Maßnahmen oder an Simulationsmodellen. Erst nach diesem Training im geschützten Rahmen kommt es zum Patientenkontakt, was nicht zuletzt der Sicherheit der Patienten zugute kommt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, immer wieder das Erstellen von Anamnesen zu üben und mit Laienschauspielern als Standardisierte Patienten ihre Kommunikationsfähigkeit zu verbessern.

Mit Hilfe solcher neuen Lehrmethoden und neuen Prüfungsformen sowie der Ausbildung und des Trainings der verantwortlichen Dozenten steht zu erwarten, dass die Patienten in Zukunft von besser ausgebildeten Studenten und Ärzten bzw. Ärztinnen behandelt werden.

Dieser Entwicklung im Bereich des Humanmedizinischen Studiums musste die Reformierung des Studiums der Zahnmedizin dringend folgen.

Die Grundlage der Approbationsordnung für Zahnärzte (AOZ) besteht seit dem Jahr 1955. Im Gegensatz zum humanmedizinischen Studium vor Änderung der ÄAppO sind seitdem im zahnmedizinischen Studiengang bereits praktische Lehrinhalte und praxisnahe Lehrformen integriert, die vorklinische Ausbildung beinhaltet Patientensimulationskurse bzw. die Simulationen elementarer Behandlungsschritte, die dem klinischen Studienabschnitt und den dort integrierten Patienten-Behandlungskursen als Vorbereitung dienen. Auch die Prüfungsformen mit ihren praktischen Themenkomplexen und der selbständigen Therapie und Behandlung von Patienten entsprechen größtenteils den Prüfungsmethoden, die zukünftig als obligat einzuordnen sind.

Selbständiges, problemorientiertes und medienunterstütztes Lernen sowie die Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit wurden allerdings vernachlässigt. Während bisher in extenso hochspezifische Fachkenntnisse vermittelt werden, sind soziale und kommunikative Kompetenzen sowie die Eigenverantwortung und Motivationssteigerung für das eigene Lernen oder die Sensitivität für die Sicht der Patienten in den Hintergrund gerückt. Doch gerade auch diese sowie die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen und Weiterbilden müssen ebenso vermittelt werden. Ebenso elementar ist die Integration der wissenschaftlichen Komponente. Auch die niedergelassenen Praktiker benötigt eine wissenschaftliche Kompetenz im Bezug auf kritisches Denken und den Umgang sowie die Einschätzung von Informationen. Sie benötigen ein kritisches Grundlagenwissen bzgl. der Mechanismen der Wissensaneignung sowie der wissenschaftlichen Methoden und Beweisführung um evidenz-basiert umfassende Zahnheilkunde in der Praxis durchführen zu können.

Leitfrage aller Reformgedanken sollte die Frage "Was soll der Zahnarzt, die Zahnärztin nach einem Studium der Zahnheilkunde an der Universität Heidelberg in der Praxis können?" sein. Gemäß dieser Fragestellung wurden die Grundkompetenzen der künftigen Zahnmediziner definiert.

Nach Festlegung dieser Kompetenzen erfolgte die Zusammenstellung dafür notwendiger Lernzielkataloge und die Überlegungen bzgl. der Inhalte und Methoden, diese zu vermitteln.

Es wurden neue Simulationen, Prüfungen, interdisziplinäre Themenkomplexe und Problemorientiertes Lernen in die vorklinischen Kurse integriert. Die Fachbereiche Kieferorthopädie und Zahnerhaltung erhielten wesentliche Lehrinhalte und Lehrzeiten innerhalb der prothetischen Simulationskurse, um einen didaktisch sinnvolleren Aufbau und interdisziplinäres Lehren schon vor Verabschiedung einer neuen AOZ in die vorklinischen Semester einzuführen.

Zusammenfassend sollte aus einem neuen Curriculum der Zahnmedizin mit neuen Lehrmethoden auch eine bessere und kompetentere Versorgung der Patienten resultieren.
 

 

Inhalt des Studiums

Rechtliche Grundlagen für das Zahnmedizinstudium an der Universität Heidelberg sind die Prüfungsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen in der Fassung vom 22.4.1971 (BGBl I, Nr.36 vom 30.4.1971) sowie die Studienordnung für den Studiengang Zahnheilkunde der Universität Heidelberg. Die Prüfungsordnung regelt Aufbau, Gliederung und Dauer des Studiums, den Fächerkanon sowie Prüfungsstoff und Prüfungsvoraussetzungen. Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung die Aufeinanderfolge und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Zulassung zu den einzelnen Unterrichtsveranstaltungen. Weiter definiert sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Leistungsnachweise (Scheinvergabe), die Wiederholbarkeit von Lehrveranstaltungen und universitätsinternen Prüfungen.

In den Semestern 1 bis 4 sollen die Lehrinhalte und Stundenkontingente der Humanmedizin entsprechen, d. h. es werden keine inhaltlich reduzierten Lehrveranstaltungen für Zahnmediziner angeboten. Im Anschluss werden in den Semestern 4 und 5 die propädeutischen Kurse zahnärztliche Propädeutik, Phantom 1 und Phantom 2 absolviert.

Die Inhalte dieser Phantomkurse werden fächerübergreifend durch die Polikliniken der Zahnärztlichen Prothetik, der Zahnerhaltungskunde und der Kieferorthopädie bestellt.

Im Fachsemester 6 werden im zweiten Studienabschnitt die allgemeinmedizinischen Grundlagen geschaffen bzw. vertieft, wobei u. a. die Disziplinen Allgemeine und Spezielle Pathologie, Innere Medizin, Klinische Pharmakologie, Mikrobiologie und Hygiene vertreten sind. Hinzu kommen Simulationskurse aller zahnmedizinischer Fachbereiche, die die Studierenden intensiver auf den Patientenkontakt und die Behandlungskurse vorbereiten.

Der klinische Studienabschnitt der Semester 7 bis 10 beinhaltet die integrierten interdisziplinären Patientenbehandlungskurse, die Studierenden werden in allen Fachdisziplinen praxisorientiert selbständig therapeutisch tätig, wobei sie hierbei durch die Assistenzärzte, Oberärzte und Ordinarien der verschiedenen Polikliniken unterstützt, kontrolliert und bewertet werden.

Durch die gesetzlichen Vorgaben ist das Zahnmedizinstudium stark reglementiert. Die Studierenden müssen mit einer Belastung von mindestens 35 Stunden je Semesterwoche für die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen rechnen, die Voraussetzung für die Zulassung zu den Staatsprüfungen ist.
 

Aufbau des Studiums

Die Zahnärzte und Zahnärztinnen werden für ihren Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet. Die Ausbildung dauert mindestens zehn Semester und umfasst einen vorklinischen und einen klinischen Studienteil von je fünf Semestern Dauer. Jeder Studienabschnitt wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Im vorklinischen Studienabschnitt werden zum einen die theoretisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen für das spätere Verständnis der Krankheitslehre und der klinischen Behandlung gelehrt. Neben den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern Biologie, Physik und Chemie für Mediziner und Zahnmediziner werden die eigentlichen vorklinischen Fachgebiete Anatomie, Physiologie und Biochemie fächerübergreifend unterrichtet.

Im Anschluss an diese theoretischen Unterweisung und der Einführung in die Werkstoffkunde werden in Simulationskursen eingehend die manuellen Fähigkeiten der Studierenden trainiert und die Patientenbehandlung am Phantom vorbereitet.

Die zahntechnische Ausbildung wurde auf die klinischen Erfordernisse in der Praxis ausgerichtet und grundlegend modernisiert; denn viele Anfertigungen sind heute nur noch am Computer und mit maschineller Unterstützung zu bewältigen.

Im Rahmen ihres Studiums benötigen Studierende so genannte Instrumentenkoffer für den vorklinischen und klinischen Teil des Studiums. Insgesamt müssen die Studierenden mit Kosten in Höhe von ca. Euro 9.000 für solche Instrumente rechnen. Ein Drittel der Kosten, nämlich ca. Euro 3.000, entstehen im vierten und fünften vorklinischen Semester (während der vorklinischen Kurse in der Zahnmedizin).

Während des vorklinischen Studienabschnitts sind zwei Staatsprüfungen abzulegen.
Die naturwissenschaftliche Vorprüfung kann frühestens nach einem zweisemestrigen Studium absolviert werden. Sie umfasst die Fächer Physik, Chemie und Biologie und erfolgt mündlich. Die naturwissenschaftliche Vorprüfung stellt im Studienverlauf keine Zäsur dar, ist jedoch Voraussetzung für die Meldung zur zahnärztlichen Vorprüfung.
Die zahnärztliche Vorprüfung kann frühestens nach fünf Semestern abgelegt werden. Sie umfasst die Fächer Anatomie, Physiologie, Biochemie und Zahnersatzkunde und erfolgt mündlich und praktisch. Das Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des klinischen Studiums.

Im klinischen Studienabschnitt erlernen die Studierenden schrittweise die wissenschaftlichen Grundlagen der Krankheitslehre. Die eigentlichen zahnmedizinischen Kernfächer umfassen die Bereiche Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie, Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie. Die Studierenden werden mit den Techniken der Anamneseerhebung, der Diagnose und Prognosestellung und der Festlegung eines Heilplans vertraut gemacht. Sie sollen die verschiedenen Methoden der zahnärztlichen Behandlungen und die Operationstechnik erlernen.

Die Verbindung mit der Allgemeinmedizin erfolgt über die Unterweisung in den Fachgebieten allgemeine Chirurgie, Dermatologie und HNO Heilkunde.


Nach einer gründlichen Vorbereitung am Phantom und in der Technik steht die klinisch praktische Ausbildung mit selbständig unter Aufsicht durchgeführten Behandlungsmaßnahmen am Patienten im Vordergrund.

Der klinische Studienabschnitt führt frühestens nach fünf Semestern zur zahnärztlichen Prüfung. Die mehrmonatige Prüfung erfolgt mündlich und praktisch. Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann der Kandidat bzw. die Kandidatin bei der zuständigen Landesbehörde die Erteilung der Bestellung als Zahnarzt bzw. Zahnärztin beantragen.

Die Promotion bietet den Studierenden der Zahnmedizin in besonderer Weise Gelegenheit, sich in wissenschaftlichem Denken zu üben. Dies soll sie dazu befähigen, die Fortschritte der medizinischen Forschung in ihre zukünftige Tätigkeit zu integrieren. Die Promotionsarbeit wird i. d. R. bereits während des Studiums begonnen. Die Wahl des wissenschaftlichen Themas ist in allen in der Ausbildung vertretenen medizinischen Fächern möglich und steht den Studierenden frei. Sie richtet sich einerseits nach den spezifischen Interessen, zum anderen nach den Forschungsmöglichkeiten des gewählten Faches. Forschungsaktivitäten der Heidelberger Universitätsklinik für Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten liegen in den Bereichen Zahnärztliche Prothetik, Zahnerhaltung, Biomaterialien, Werkstoff- und Materialprüfung, dentale Radiologie, craniofasciale Chirurgie, Dysgnathien, Zellkulturforschung, Tumorgenese und -therapie.

 

Formalia

Zulassung

Für das Studium des Fachs Humanmedizin besteht eine Zulassungsbeschränkung, bewerben kann man sich nur zum Wintersemester. Die Bewerbung muss an die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS) gerichtet werden. Informationen zum Bewerbungsverfahren, die Bewerbungsfristen und Bewerbungsformulare für einen Studienplatz sind im ZVS-Info unter www.zvs.de zu finden.
Die Satzung der Universität Heidelberg für die Zulassung nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren finden Sie in der Zulassungsordnung. Die baden-württembergischen Universitäten Freiburg, Heidelberg, Heidelberg/Mannheim, Tübingen und Ulm werden ab Wintersemester 2007/08 das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests bei der Bewerbung für medizinische Studiengänge berücksichtigen. Bitte informieren Sie sich dazu über www.tms-info.org/

Für ausländische Studienbewerber gelten besondere Regelungen. Informationen erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg (Seminarstraße 2).

Studien- und Prüfungsordnungen

Studienordnung
Studienordnung: Zahnheilkunde

Prüfungsausschuss

Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.

Studiengebühren

Die allgemeinen Studiengebühren betragen 500,00 € pro Semester. Die allgemeinen Studiengebühren betragen 500,00 € pro Semester. Zusätzlich ist ein Beitrag für das Studentenwerk und ein Verwaltungskostenbeitrag zu bezahlen.

Heicudent Referat für Lehre und Studium

Joachim Beck
Heicudent Lehrkoordinator Zahnmedizin

Kopfklinik Heidelberg – MZK-Klinik
Im Neuenheimer Feld 400, Ebene 02, Zi. 119C
Di. 10.00-11.00 Uhr und Do. 10.00-12.00 Uhr
Tel.: +49 (0)6221-56-6076
E-Mail: joachim.beck@med.uni-heidelberg.de

Eva Slenzka
Heicudent Lehrsekretariat

Kopfklinik Heidelberg – MZK-Klinik
Im Neuenheimer Feld 400, Ebene 02, Zi. 143
Tel.: +49 (0)6221-56-6010
E-Mail: Eva1.Slenzka@med.uni-heidelberg.de

 

Fachstudienberatung

Joachim Beck
Kopfklinik Heidelberg – MZK-Klinik
Im Neuenheimer Feld 400, Ebene 02, Zi. 119C
Mo. 10.00-12.00 Uhr und Mi. 10.00-12.00 Uhr
Tel.: +49 (0)6221-56-6076
E-Mail: joachim.beck@med.uni-heidelberg.de


Kontakt

Fachschaft :

Kopfklinik Heidelberg – MZK-Klinik
Im Neuenheimer Feld 400, Ebene 02, Zi. 123b
E-Mail: fachschaft@zahnmedizin-heidelberg.de
Internet: http://zahnmedizin-heidelberg.de

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 09.02.2010