Legum Magister in Rechtswissenschaften (LL.M.)
Inhalt des Studiums
Aufbau des Studiums
Schwerpunkte der Forschung/Lehre
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| Studienabschluss: | Legum Magister |
| Bewerbungspflichtig: | Ja |
| Studienbeginn: | WS u. SS |
| Regelstudienzeit: | 2 Semester |
| Studienform: | Vollzeitstudium |
| Sprachnachweise: | Deutschkenntnisse |
| Sonstiges: | Postgradualer Studiengang |
| Lehrsprache: | Deutsch |
Inhalt des Studiums
Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg bietet für Juristen mit ausländischem Studienabschluß einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang zum Erwerb des Grades eines Legum Magister(LL. M.) an (vgl. Magisterprüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg für den Aufbaustudiengang für außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes graduierte Juristen vom 10. November 1987, Amtsblatt des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst 7 (1988), S. 18 i.d.F. der Zweiten Änderungssatzung vom 21. November 2005, Mitteilbl. des Rektors 11/05, S. 393). Das Magisterstudium soll die Studierenden mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung vertraut machen und die Kenntnisse in einem Rechtsgebiet wissenschaftlich vertiefen.
Zulassungsvoraussetzungen:
a) Erfolgreicher Abschluß eines dem deutschen Rechtsstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule.
b) Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in einer der folgenden Formen:
- Nachweis der an einer deutschen Hochschule abgelegten Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens der Note 2,5 (bisheriges Notensystem) beziehungsweise DSH-Stufe 3 (neues Leistungsstufensystem);
- Nachweis des Kleinen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote 2,5;
- Nachweis des Großen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Instituts;
- Nachweis der Zentralen Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote 2,5;
- Nachweis des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe II mit mindestens der Gesamtnote 2,5;
- Nachweis des Tests Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens der Note 5 (TestDaFNiveaustufe, TDN) in allen Teilprüfungen;
- Nachweis der schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis der Sekundarstufe mit mindestens der Note 2,5, sofern dies im Rahmen bilateraler Abkommen mit anderen Staaten vorgesehen ist;
- Nachweis der schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Deutsch in der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (“Feststellungsprüfung”) mit mindestens der Note 2,5.Vgl. dazu die Satzung der Universität Heidelberg für die Zulassung für den postgradualen Studiengang Rechtswissenschaft für außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes graduierte Juristen (Legum Magister – LL.M.) vom 28. November 2005, Mitteilbl. des Rektors 11/05, S. 387, Auswahlsatzung.
Im Wintersemester 1987/88 wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg ein Aufbaustudiengang im deutschen Recht für ausländische Juristen eingerichtet. Das Studium dauert einschließlich der Magisterprüfung zwei Semester. Die Beschäftigung mit dem deutschen Recht kann für den ausländischen Juristen vielfältige Anregungen bringen. In Europa behalten nämlich trotz der Rechtsangleichung in der Europäischen Union die einzelnen Rechtssysteme ihre eigenständige Bedeutung.
Auf die nationalen Lösungen ist immer wieder zurückzugreifen, wenn es darum geht, europäische Rechtssätze zu entwickeln. Im Bereich der "Civil Law"-Systeme nimmt nun das deutsche Recht eine besondere Stellung ein. Im Zivilrecht diente es als Vorbild für manche Rezeptionen im Ausland. Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs fand z.B. seine Entsprechung in den Zivilgesetzbüchern Griechenlands (1946) und Portugals (1966), die aber zugleich auch die Fortentwicklung des deutschen Rechts seit der Kodifikation (1896) berücksichtigten. Aber auch außerhalb Europas fiel in dem rechtsvergleichenden Dialog dem deutschen Recht eine beständige Rolle zu. Das gilt für die Rechtssysteme des Femen Ostens wie auch für manche Lösungen des Uniform Commercial Code in den USA. Im Verfassungsrecht mag es für den ausländischen Juristen von besonderem Interesse sein, die zentrale Bedeutung des Grundgesetzes zu erfahren, dessen objektive Wertordnung das ganze Rechtsleben erfüllt. Hinzu kommt die lebendige Wirkung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Verwaltungsverfahrensrecht, im Rechtsschutz gegen die Exekutive und im Umweltrecht sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben aufgenommen und zu einer systematisch aufgebauten Verwaltungsrechtsordnung zusammengeführt worden.
Was das Strafrecht angeht, so sei daran erinnert, dass es in seinen materiellen Regelungen und seiner Dogmatik über Europa hinaus namentlich in Japan beeinflussend gewirkt hat, und dass beispielsweise die Türkei die deutsche Strafprozessordnung übernommen hat. Das deutsche Recht hat vor allem als wissenschaftlich durchgebildetes Recht Anklang im Ausland gefunden, heute geht es aber auch um die Rechtspraxis. Der europäische Binnenmarkt bedeutet zugleich für den Juristen, dass auch für ihn die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gilt, sofern er nicht im Staatsdienst tätig ist. Grundkenntnisse des deutschen Rechts erleichtern den Zugang zu den praktischen Problemen, welche sich heute den europäischen Juristen stellen. Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg - der ältesten Universität im heutigen Deutschland (gegründet 1386) - möchte mit diesem Magisterstudiengang zugleich an alte Traditionen anknüpfen, indem sie ausländische Juristen einlädt, in einer der klassischen europäischen Universitätsstädte deutsches Recht zu studieren.
Aufbau des Studiums
Merkblatt zur Organisation des LL.M.-Studiums in Heidelberg
Formalia
Bewerbung und Zulassung
Es besteht eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung; hier finden Sie die geltende Zulassungssatzung.
Bewerbungsfrist
15. Juli für das Wintersemester
15. Januar für das Sommersemester
Bewerbungsverfahren
Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren
Weitere Informationen
Internetseiten der Juristischen Fakultät
Studien- und Prüfungsordnungen
Prüfungsordnung Master (vom 09.07.2009)
Hinweise für die Anfertigung von Magisterarbeiten
Prüfungsausschuss
Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.
Studiengebühren
Die Studiengebühr beträgt 500 Euro pro Semester. Zusätzlich ist ein Beitrag für das Studentenwerk und ein Verwaltungskostenbeitrag zu bezahlen.
Fachstudienberatung
Dr. Rainer Keil
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Zi. 011
Sprechstunden in der Vorlesungszeit: Mo. u. Do. 9.00-11.00 Uhr
Zu den Sprechstunden in der vorlesungsfreien Zeit siehe hier.
Tel.: +49 (0)6221-54-7442
E-Mail: dekanat@jurs.uni-heidelberg.de
Kontakt
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