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Bereichsbild

Musikwissenschaft

Studienabschluss: Master of Arts
Bewerbungspflichtig: Zugangsbeschränkt
Studienbeginn: WS u. SS
Regelstudienzeit: 4
Studienform: Vollzeitstudium
Sonstiges: Postgradualer Studiengang (konsekutiv)
Sprachnachweise: Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Musikwissenschaft
sind Nachweise von Lateinkenntnissen, Englischkenntnissen sowie Kenntnisse
von einer weiteren modernen Fremdsprache
(Nachweise durch Schulzeugnisse, Zertifikate von Sprachkursen etc.)
Lehrsprache: Deutsch

Philosophische Fakultät

 

Inhalt des Studiums

Der Masterstudiengang bildet den zweiten Abschnitt einer dreistufigen akademischen Ausbildung im Fach Musikwissenschaft und setzt die Absolvierung der auf methodische und analytische Grundlagenvermittlung sowie breit gefächertes musikhistorisches Basiswissen angelegten ersten Stufe im Bachelor-Studiengang voraus.

Darauf aufbauend stehen im konsekutiv konzipierten Masterstudiengang Musikwissenschaft die folgenden Bereiche im Mittelpunkt der nun primär forschungsorientierten Fachausbildung:

  • eine Differenzierung methodischer und konzeptioneller Fragestellungen
  • eine Erweiterung von Deutungsansätzen und Diskursperspektiven
  • vertiefender Umgang mit musikhistorischen Kontexten und Quellen

Im Hinblick auf die dann vor allem im Promotionsstudiengang angestrebte akademische Spezialisierung wird darüber hinaus der persönlichen Qualifizierung unter Anleitung in Form intensiver Einzelbetreuung sowie der Förderung verstärkter Eigeninitiative und selbständiger wissenschaftlicher Arbeit breiter Raum eingeräumt.

Aufbau des Studienganges

  • Der Studienplan sieht das Fach Musikwissenschaft in einem fachbezogenen konsekutiven Masterstudiengang als Hauptfach mit einem Studienanteil Musikwissenschaft von 75% vor. Zugleich wird ein Begleitfach Musikwissenschaft mit einem Studienanteil von 25% definiert. Abzüglich der MA-Arbeit (30 LP) geht der Studienplan im Hauptfach von 70 LP und im Begleitfach von 20 LP aus.
  • Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang mit Hauptfach Musikwissenschaft setzt die Absolvierung eines BA-Studiengangs mit einem Anteil von mindestens 50% Musikwissenschaft voraus; die BA-Abschlussarbeit sollte zudem in der Regel im Fach Musikwissenschaft abgefasst und mindestens mit “gut (2,0)” bewertetet worden sein. Bei anderen musikbezogenen BA-Abschlüssen und Hochschulabschlüssen tritt Einzelfallprüfung ein; dabei kann die Zulassung von bestimmten Auflagen begleitet werden.
  • Der Pflichtbereich (30 LP) umfasst drei musikwissenschaftliche Spezialisierungsmodule (SM); diese fokussieren die forschungsorientierte Anwendung von fachspezifischen sowie übergreifenden geisteswissenschaftlichen Methoden auf konkrete musikwissenschaftliche Fragestellungen.
  • Der Wahlpflichtbereich (12–16 LP) umfasst fachspezifische, interdisziplinäre und interkulturelle Module je nach Maßgabe des Angebots; die darin vorgesehenen Wahlmöglichkeiten tragen dem Ausbildungsziel einer individuellen Profilierung Rechnung.
  • Der Wahlbereich ist konzipiert als betreutes forschungs- und vermittlungsorientiertes Anwendungmodul (AM); dieser Bereich ermöglicht eine professionelle und wissenschaftliche Qualifizierung unter direkter Anleitung der jeweils betreuenden Dozenten. Je nach Maßgabe des Angebots und nach Absprache mit den Dozenten ist hierbei aus dem Katalog der Möglichkeiten ein Umfang von 8–12 LP zu wählen.
  • Studierendenmobilität (Mobility Window): Die Möglichkeit eines einsemestrigen Auslandsaufenthalts oder eines Aufenthalts an einer anderen deutschen Universität im 2. oder 3. Semester, bei dem bis zu 30 LP aus dem Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich erworben werden können, ist vorgesehen. Die dort erbrachten Leistungen fließen in die Masternote ein.
  • Die Zulassung zur Masterarbeit kann erfolgen, wenn mindesten 50 LP im Hauptfach und 10 LP im Begleitfach nachgewiesen werden.
  • Die Leistungen aus dem Pflichtbereich und dem Wahlpflichtbereich fließen in die Masternote ein.

Kultur und Religionsgeschichte Südasiens (Klassische Indologie)

Begleitfach

In diesem Studiengang werden 20 Leistungspunkte in einem Begleitfach erworben. Hier finden Sie eine Liste aller angebotenen Begleitfächer.

Der Masterstudiengang Musikwissenschaft kann als Begleitfach im Umfang von 20 LP studiert werden.

 

Aufbau des Studiums

Musikwissenschaft als Hauptfach im Masterstudium (70 LP sowie 30 LP für die Masterarbeit):

Um zur MA-Prüfung zugelassen zu werden, müssen die folgenden Module erfolgreich absolviert werden.

I.    PFLICHTMODULE

3 musikwissenschaftliche Spezialisierungsmodule (SM 1–3):
30 LP (3 x 10 LP, Kontaktzeit 12 SWS, Leistungsnachweise):

  • SM 1: Ästhetik, Methoden, Interpretation
  • SM 2: Gattungskonstitutionen, Analysediskurse, Intertextualität
  • SM 3: Quellenforschung, Musikhistoriographie, Kontextualisierung

 

3 Module à 10 LP Vorlesung (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) 2 LP
  Seminar (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) 2 LP
  Referat und Hausarbeit (ca. 25–30 Seiten) 2 + 4 = 6 LP

 

 

 

 

II.    WAHLPFLICHTBEREICH

Im Wahlpflichtbereich müssen 12–16 LP innerhalb von individuell zusammengestellten Modulen aus den im folgenden aufgeführten Bereichen erbracht werden.

  1. fachspezifische Module
    • FW 1: weitere frei wählbare musikwissenschaftliche Spezialisierungsmodule aus SM 1–3 (10 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 4 LP sowie wahlweise Referat = 2 LP, Hausarbeit = 4 LP oder Referat und Hausarbeit = 6 LP)
    • FW 2: Forschungskolloquium zu aktuellen Debatten der Musikwissenschaft (4 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 2 LP, Referat = 2 LP)
    • FW 3: Exkursion (Berechnungseinheit: eine Woche = 2 LP)
  2. interdisziplinäre Module
    • ID 1: Modul aus dem interdisziplinären Pool der Philosophischen Fakultät (4–8 LP: LPs ergeben sich aus Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung pro Veranstaltung = 2 LP sowie wahlweise)
      Referat = 2 LP, Hausarbeit = 4 LP oder Referat und Hausarbeit = 6 LP)
    • ID 2: interdisziplinäres Modul mit Beteiligung eines Dozenten der Musikwissenschaft (4–8 LP: LPs ergeben sich aus Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung
      pro Veranstaltung = 2 LP sowie Referat = 2 LP, Hausarbeit = 4 LP oder Referat und Hausarbeit = 6 LP)
  3. interkulturelle Module
    • IK 1: Universitärer Auslandsaufenthalt (bei einem erfolgreichen universitären Auslandsaufenthalt mit einem Nachweis von mindestens 15 LP bzw. ECTS-Punkten in einem oder beiden studierten Fächern können auf der Grundlage eines detaillierten Erfahrungsberichts und einer Stellungnahme / einem Zeugnis eines betreuenden Dozenten im Einzelfall bis zu 5 LP zusätzlich für den Erwerb interkultureller Kompetenzen vergeben werden, sofern die Leistungen nicht schon für ein früheres Bachelor-Studium angerechnet wurden).
    • IK 2: Die Möglichkeit für zusätzlichen Spracherwerb ist im Umfang von bis zu 10 LP möglich, sofern die gewählte Sprache nicht bereits Teil des Begleitfachs ist und die Leistungen nicht schon für ein früheres Bachelor-Studium angerechnet wurden. (für einzelne Module 3–5 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 2 LP, Leistungsnachweis = 1–3 LP je nach konkreten Anforderungen).

 

III.    WAHLBEREICH

Der Wahlbereich ist konzipiert als betreutes forschungs- und vermittlungsorientiertes Anwendungmodul (AM) mit einem Umfang von 8–12 LP. Jeder Studierende stellt aus den im Folgenden genannten Alternativen ein individuell konzipiertes Modul zusammen:

  • Durchführung eines 2-stündigen Tutoriums - in Absprache mit dem zuständigen Dozenten (12 LP: Kontaktzeit Tutorium 1 LP, Kontaktzeit der zu begleitenden Veranstaltung 1 LP, Vor- und Nachbereitung in Absprache mit dem zuständigen Dozenten 6 LP, Individuelles Tutoring 2 LP, Leistungskontrolle 2 LP).
    Tutorium für Bachelor-Studenten zu Grundkurs, Satztechnik, Werkanalyse etc. Planung, Durchführung und Auswertung einer Veranstaltung
  • 2-stündige Einführung für Bachelor-Studenten - in Absprache mit dem zuständigen Dozenten (8 LP: Kontaktzeit Tutorium 1LP, Vor- und Nachbereitung in Absprache mit dem zuständigen Dozenten 5 LP, Leistungskontrolle 2 LP): Datenbanken, Rechercheübungen, spezielle Datenverarbeitungsprogramme, Powerpointpräsentation etc.; Einführung in Notenschreibprogramm(e), allgemeine Studieneinführung, Repertoirebildung, Hörpraktikum etc.
  • Betreute Publikationsprojekte (z.B. Artikel für Lexika und Enzyklopädien, Rezensionen, Symposiumsberichte, Rundfunksendungen, fachspezifische Übersetzungen) (4 LP: Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung 2 LP, Leistungsnachweis 2 LP)
  • Mitarbeit an einem wissenschaftlichen Editionsprojekt (LPs werden nach Maßgabe des anfallenden Workload berechnet)
  • Musikwissenschaftliches Berufspraktikum (z.B. 4 Wochen = 6 LP, 6 Wochen = 9 LP, 8 Wochen = 12 LP, Leistungsnachweis auf der Grundlage eines detaillierten Praktikumsberichts): z.B. Verlag, Rundfunk, Zeitung, Festival, Theater, Bibliothek, Forschungseinrichtung. Ein bereits in einem Bachelorstudium angerechnetes Praktikum kann nicht noch einmal angerechnet werden.
  • Vorbereitung einer Tagung oder eines Kongresses (LPs werden nach Maßgabe des anfallenden Workload berechnet)
  • Dramaturgie, Planung, Organisation und Durchführung bzw. Realisierung eines Konzert-, Musiktheater- oder Ausstellungsprojekts (LPs werden nach Maßgabe des anfallenden Workload berechnet)
  • Vorbereitung und begleitende Durchführung einer Exkursion (LPs werden nach Maßgabe des anfallenden Workload berechnet)

IV.    MASTERABSCHLUSSPHASE (46 LP)

Die Masterabschlussphase im Hauptfach Musikwissenschaft umfasst die obligatorische Teilnahme am Examenskolloquium, die Anfertigung der Masterarbeit sowie eine einstündige mündliche Abschlussprüfung.

  • Examenskolloquium (Teilnahme obligatorisch im 3. und 4. Semester) 6 LP
    (2 Semester im Umfang von je 2 SWS, Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung = 4 LP sowie eine ausführliche mündliche Präsentation = 2 LP)
  • Masterarbeit: 30 LP
  • Einstündige mündliche Abschlussprüfung: 10 LP


Musikwissenschaft als Begleitfach (25%-Anteil) des MA-Studiums (20 LP):

Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikwissenschaft als Begleitfach setzt in der Regel die Absolvierung eines Bachelor-Studienganges Musikwissenschaft mit einem Anteil von mindestens 25% voraus. Bei anderen musikbezogenen Bachelor-Abschlüssen und Hochschulabschlüssen tritt Einzelfallprüfung ein; dabei kann die Zulassung von bestimmten Auflagen begleitet werden.

Für die Zulassung zur Masterprüfung müssen folgende Leistungen innerhalb des Begleitfaches Musikwissenschaft erbracht werden:

1.    PFLICHTMODULE

2 musikwissenschaftliche Spezialisierungsmodule: 20 LP (zwei Module im Umfang von 10 LP aus folgendem Angebot):

  • SM 1: Ästhetik, Methoden, Interpretation
  • SM 2: Gattungskonstitutionen, Analysediskurse, Intertextualität
  • SM 3: Quellenforschung, Musikhistoriographie, Kontextualisierung

 

2 Module à 10 LP Vorlesung (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) 2 LP
  Seminar (Kontaktzeit, Vor- und Nachbereitung) 2 LP
  Referat und Hausarbeit (ca. 25–30 Seiten) 2 + 4 = 6 LP

 

 

 

Forschungsschwerpunkte

Eine bis in die Gründungsjahre des Seminars zurückreichende Tradition ist die Erforschung der Musikgeschichte des Mittelalters, der Renaissance und der Musik der Wiener Klassik. Mittlerweile zählen zu den Forschungsschwerpunkten die Geschichte der Oper von den Anfängen bis zur Gegenwart, die italienische Musik des 16.-18. Jahrhunderts, Claudio Monteverdi, Georg Friedrich Händel, Wolfgang Amadeus Mozart, historische Aufführungspraxis, Probleme der Musikgeschichtsschreibung (Prof. Dr. Silke Leopold), Musik des 19. und 20. Jahrhunderts, die Geschichte der Symphonik, die osteuropäische und speziell die russische Musik, interdisziplinär betriebene Sujet- und Rezeptionsforschung (Prof. Dr. Dorothea Redepenning), italienische Musikgeschichte des 16. und 17. Jahrhunderts, französische Musik des 17. und 18. Jahrhunderts, das deutsche Lied des 18. und 19. Jahrhunderts, Aspekte der europäischen und amerikanischen Musikkultur im 20. Jahrhundert (Dr. Joachim Steinheuer), Händel, seine Zeitgenossen und Musik in England im 17. und 18. Jahrhundert (Dr. Matthew Gardner) sowie Fragen zum Verhältnis von Textform und musikalischer Form (Sara Jeffe, M. A.).

 

Formalia

Zulassung

Es besteht eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung; hier finden Sie die geltende Zulassungssatzung.

Deutsche Studieninteressierte

Deutsche Studieninteressierte können sich ohne vorherige Bewerbung bei der Zentralen Universitätsverwaltung bis Vorlesungsbeginn immatrikulieren. Erforderlich für die Immatrikulation ist eine Zugangsbescheinigung des Vertreters des gewünschten Masterstudiengangs, die bestätigt, dass die Zugangsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Zulassungsordnung erfüllt sind. Bitte informieren Sie sich beim Musikwissenschaftlichen Seminar über das weitere Vorgehen.

Internationale Studieninteressierte

Internationale Studieninteressierte müssen sich aufgrund der in der Regel aufwendigen Prüfung der Vorbildungsnachweise schriftlich bewerben. Die Bewerbungsfrist für internationale Studieninteressierte ist der 15. Juni für das Wintersemester und der 15. November für das Sommersemester. Die Bewerbung erfolgt direkt an das Akademische Auslandsamt. Bitte nutzen Sie bei Ihrer Bewerbung folgenden Antrag auf Zulassung zum Masterstudium und fügen Sie die nötigen Unterlagen bei.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zum Verfahren

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung Master (vom 14.06.2007, letzte Änderung 09.02.2012)

Prüfungsausschuss

Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.

Gebühren

Für ein Studium an der Universität Heidelberg fallen zu Beginn jedes Semesters Gebühren an.

 

Fachstudienberatung

Mauro Bertola, Dott.
Augustinergasse 7, Raum 212 (2. Stock)
Do. 14-15 Uhr (Bitte in die Liste an der Bürotür eintragen)
Tel. +49(0)6221 54-2808
E-Mail: mauro.bertola@zegk.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/zegk/muwi/dozenten/bertola.html

Adrian Kuhl, M.A.
Augustinergasse 7, Raum 205 (2. Stock)
Mi. 14-15 (Bitte in die Liste an der Bürotür eintragen)
Tel. +49(0)6221 54-2785
E-Mail: adrian.kuhl@zegk.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/zegk/muwi/dozenten/kuhl.html

Dr. Joachim Steinheuer, Akad. Direktor
Augustinergasse 7, Raum 202 (2. Stock)
Di. 17-18 Uhr (nur nach Voranmeldung im Sekretariat des Musikwissenschaftlichen Seminars)
E-Mail: joachim.steinheuer@zegk.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/zegk/muwi/dozenten/steinheuer.html

 

Kontakt

Zentrum für Europäische Geschichts- und Kulturwissenschaften
Musikwissenschaftliches Seminar

Augustinergasse 7
D-69117 Heidelberg

Sekretariat:

Tel.: +49 (0)6221-54-2782
Fax: +49 (0)6221-54-2787
E-Mail: sekretariat.muwi@zegk.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.musikwissenschaft.uni-hd.de/
Lageplan

Fachschaft:
Internet: http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/zegk/muwi/fachschaft/aktuelles.html
E-Mail: fsmheidelberg@googlemail.com
 

 

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Letzte Änderung: 28.03.2013