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Deutschlandstipendium

Ds2

 


Das Deutschlandstipendium unterstützt begabte Studierende, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Die Fördersumme beträgt monatlich 300 €. Dabei zahlt die Hälfte der Bund, die andere Hälfte übernehmen private Förderer. Die Universität Heidelberg vergibt das Deutschlandstipendium jedes Jahr zum Wintersemester – beginnend mit dem Wintersemester 2011/2012.

Gefördert werden Studierende und Studienanfänger, die im Erststudium bis zum Abschluss eines konsekutiven Studiengangs an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind oder zum Beginn des Bewilligungszeitraums immatrikuliert sein werden. Zu den zentralen Vergabekriterien zählen neben erbrachten Leistungen in Schule und Studium, auch sonstige Kriterien wie ehrenamtliches Engagement, besondere persönliche oder familiäre Umstände, eine vorangegangene Berufstätigkeit oder besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise. Dabei sucht jede Universität „ihre“ Stipendiaten selbst aus.

Die Laufzeit des Stipendiums beträgt mindestens zwei Semester und orientiert sich grundsätzlich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen über die Regelstudienzeit hinaus, so kann die Förderdauer auf Antrag verlängert werden. Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin die letzte Prüfungsleistung erbracht hat oder exmatrikuliert wird. Auch mit einem Wechsel der Fachrichtung oder nach einem Abbruch des Studiums endet die Förderung.

Im Rahmen der jährlichen Begabungs- und Leistungsüberprüfung müssen die Stipendiaten den Nachweis ihrer Leistungen erbringen. Als Begabungs- und Leistungsnachweise können unter anderem Prüfungen, Praktika, Auslandsaufenthalte, Exkursionen oder eine kurze Darstellung des Stipendiaten oder der Stipendiatin über die weitere persönliche Entwicklung seit Bewilligung des Stipendiums oder seit der letzten Überprüfung, bezogen auf das Studium, sein.

Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird die Zahlung des Stipendiums ausgesetzt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums auf Anzeige des Stipendiaten oder der Stipendiatin angepasst.

Von der Förderung ausgenommen sind Kurzzeitstudierende und Studierende die bereits gefördert werden. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet.

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Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 06.06.2011
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