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Stipendien und Programme durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Kennedyallee 40, 53175 Bonn, Tel. +49 (0)228-8851
Die Stipendien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sollen der Förderung des besonders qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses dienen. Bei den Stipendien handelt es sich um nicht übertragbare persönliche Beihilfen. Promotionsstipendien können nur im Rahmen von Graduiertenkollegs vergeben werden.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterscheidet folgende Programme:

Emmy Noether-Programm

Das Emmy Noether-Programm möchte herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit geben, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben zügig für eine wissenschaftliche Leitungsaufgabe, insbesondere als Hochschullehrer zu qualifizieren. Gefördert wird die Nachwuchsgruppe inklusive der Stelle des Nachwuchsgruppenleiters nach BAT Ia/Ib für den Antragsteller und die zur Durchführung des Projektes notwendigen Personal- und Sachmittel für in der Regel fünf Jahre.

Forschungsstipendien

Forschungsstipendien werden für ein umgrenztes Forschungsvorhaben bewilligt, das selbstständig oder unter Anleitung eines qualifizierten Wissenschaftlers bearbeitet werden soll. Im Rahmen dieses Vorhabens kann das Stipendium auch der Einführung in eine besondere Forschungsrichtung oder dem Erwerb bestimmter Methoden dienen. Es gibt keine fachlichen Beschränkungen. Gefördert werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Ältere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ausnahmsweise ein Forschungsstipendium erhalten, um sich einer Forschungsaufgabe von besonderer Bedeutung widmen zu können. Das Stipendium wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren vergeben.

Heisenberg-Programm/Modifiziertes Heisenberg-Programm

Das Heisenberg-Programm dient der Förderung des hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Das Programm hat die doppelte Zielsetzung, ein ausgewähltes Nachwuchspotenzial für die Wissenschaft zu erhalten und die Forschung durch Freistellung gerade der am besten qualifizierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern. Die Stipendien des Heisenberg-Programms sind für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestimmt, die durch herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgewiesen und habilitiert oder gleichwertig qualifiziert sind. Das Stipendium wird zunächst für 3 Jahre bewilligt und kann um weitere 2 Jahre verlängert werden. Neben dem Heisenberg-Stipendium gibt es nun auch die Möglichkeit, eine Heisenberg-Professur zu beantragen.

Finanzierung der Eigenen Stelle

Innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach der Promotion besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Projektes im Inland, für das ein Sachbeihilfeantrag gestellt wird (DFG-Vordruck 1. 02), die Eigene Stelle nach in der Regel BAT IIa bzw. BAT-O IIa einzuwerben. In begründeten Einzelfällen (z. B. Erziehungszeiten) kann die Antragsfrist verlängert werden. Wenn das Projekt es erfordert, kann nach einer Förderung von zwei Jahren die Eigene Stelle maximal um ein Jahr verlängert werden.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 01.11.2012