Heinrich-Böll-Stiftung
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10178 Berlin
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Das Studienwerk der Heintrich-Böll-Stiftung vergibt Stipendien an deutsche und ausländische Studierende und Graduierte nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Auswärtigen Amtes.
Bewerber und Bewerberinnen um ein Studienstipendium müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule im Bundesgebiet immatrikuliert sein und können sich nach dem 1. Semester bewerben. Eine Mindestförderzeit von 3 Semestern (noch Regelstudienzeit) wird vorausgesetzt, d.h. Bewerber und Bewerberinnen sollten sich spätestens 2 Jahre vor Studienende bewerben.
Bewerber und Bewerberinnen um ein Promotions- oder Aufbaustipendium müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Bundesgebiet die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion oder zu einem Aufbaustudium erworben haben bzw. als InhaberInnen eines ausländischen Hochschulabschlusses von einer Hochschule im Bundesgebiet zur Promotion oder zu einem Aufbaustudium zugelassen sein. Termine für die Bewerbung in der Regel: 1.3. und 1.9.