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Was muss ich bei der Online-Bewerbung beachten?

Für eine Bewerbung an der Universität müssen Sie das vorgeschriebene Procedere der Online-Bewerbung durchlaufen. Für Bewerber in das erste Fachsemester, für Hochschulortswechsler sowie für Quereinsteiger gibt es drei verschiedene Anmeldeportale.

Schicken Sie uns bitte keine frankierten Rückumschläge für die Übersendung des Zulassungs- oder Ablehnungsbescheides zu, da der Verwaltungsaufwand sehr groß ist, wenn wir die einzelnen Bescheide manuell kuvertieren müssen. Irrtümlich zugesandte Rückumschläge werden vernichtet.

Beantworten Sie in der Bewerbungsmaske die gestellten Fragen sorgfältig und beachten Sie die nachfolgenden Hinweise. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist den Rat des Serviceportals in Anspruch, wenn Sie irgendeinen Zweifel haben.

Adressfeld

Geben Sie die Anschrift an, unter der Sie während des Vergabeverfahrens erreichbar sind. Ändert sich Ihre Anschrift, wenn auch nur vorübergehend, sorgen Sie bitte dafür, dass Mitteilungen der Universität Heidelberg Sie auf dem schnellsten Wege erreichen, da wir im Interesse des Fortganges des Bewerbungsverfahrens kurze Fristen setzen müssen. Es ist dringend erforderlich, dass Sie eine E-Mail-Adresse angeben, da Einladungen zu Auswahltests und Vorstellungsgesprächen ausschließlich per E-Mail versandt werden. Diese Einladungen werden erst ca. 5 Tage vor dem Termin per Mail versandt. Daher finden Sie auf der Homepage "Informationen zur Onlinebewerbung" eine Information über die Gesprächs- und Testtermine.

Staatsangehörigkeit
Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, geben Sie bitte alle an. 

Anträge

Bitte beachten Sie, dass bei Eingang von mehreren Anträgen grundsätzlich der zuletzt eingegangene Antrag gewertet wird (§ 3 Abs. 3 Hochschulvergabeverordnung). Ausnahmen gibt es bei der Kombination von Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen sowie Fächern deren Zulassung von hochschulstart oder im dialogorientierten Vergabeverfahren vergeben werden.

Für Aufnahmeprüfungen können Sie nur Hauptanträge stellen.

Bewerbung als Studienanfänger:
Geben Sie im Zulassungsantrag die Fächer und das Abschlussziel an. Die zulassungsfreien Fächer werden erst bei der Immatrikulation angegeben.
Beispiel: 1. Hauptfach: Geschichte, 2. Hauptfach: Ethnologie, Abschlussziel: Bachelor

Die Universität Heidelberg erteilt keine telefonischen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen.

Die Universität Heidelberg bietet Ihnen im HIS-LSF Portal die Möglichkeit, Ihren Bewerbungsstatus abzufragen, nachdem Sie Ihre Bewerbung an uns gerichtet haben. Sie haben dort auch die Möglichkeit Ihr in der Online-Bewerbung generiertes PDF-Formular erneut auszudrucken.
 

Wichtige Information für Bewerber, die sich für das Erweiterungsfach Lehramt bewerben möchten:

Wenn Sie sich in der Onlinebewerbung für das Erweiterungsfach mit der Hauptfachanforderung interessieren, bewerben Sie sich bitte für den Abschluss "LA Gymnasium". Die Bewerbung für das Erweiterungsfach mit Nebenfachanforderung erfolgt über den Abschluss "Staatsexamen Erweiterungsfach".

Bewerbung als Hochschulortswechsler/Studienunterbrecher:

Geben Sie das Fach, für das Sie sich bewerben wollen, an und die exakte Zahl der Fachsemester. Sie können sich nur in das Semester bewerben, das auf ihr aktuelles Semester in diesem Fach folgt. Fügen Sie deshalb in jedem Fall eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bei, die Angaben zu Fach und Fachsemester enthält, sowie eine Übersicht über den bisherigen Studienverlauf. Die Immatrikulationsbescheinigung muss sich auf das Fach beziehen, für das Sie sich bewerben. Eine fehlende Immatrikulationsbescheinigung führt zur Ablehnung der Bewerbung.

Bitte beachten Sie die so genannte Studienjahrregelung in den Fächern Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin.

Bitte beachten Sie im Falle einer Bewerbung für Medizin, dass die Universität Heidelberg im Fach Medizin zwei Studienorte – Heidelberg und Mannheim – hat. Zugelassene in Medizin (Fakultät Mannheim) absolvieren das komplette Studium in Mannheim. Für die Bewerbung in das erste klinische Semester zum Wintersemester reichen Sie bitte bis zum 26. September eine Kopie der Ergebnismitteilung des ersten Staatsexamens oder des Physikumszeugnisses ein. Andernfalls nehmen Sie mit der geringstmöglichen Punktzahl an der Auswahl teil. Zum Sommersemester werden keine Personen in das erste klinische Semester zugelassen.

In Medizin kann entweder die medizinische Fakultät Heidelberg bzw. die Fakultät Mannheim als Haupt- bzw. Hilfsantrag gewählt werden. Im Hauptverfahren wird zunächst nur über Hauptanträge entschieden. Hilfsanträge kommen erst dann zum Zuge, wenn alle jeweiligen Hauptanträge zugelassen werden konnten.

Wenn Sie bisher beispielsweise an der Semmelweis-Universität in Budapest/ Ungarn studiert haben und an die Universität Heidelberg wechseln wollen, bewerben Sie sich bitte als Hochschulortswechsler.

Bewerber für einen Hochschulortswechsel im Fach Psychologie (mit Abschlussziel Bachelor) müssen Ihrer Bewerbung eine Anrechnungsbescheinigung des Instituts für Psychologie der Universität Heidelberg beilegen. Diese umfasst drei Seiten und kann bis zum 15.08. nachgereicht werden. Mit den auf der Bescheinigung angegebenen "Credit Points" nehmen Sie am Verfahren teil.

Zu Anträgen auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortswechsels finden Sie hier genauere Informationen. Wenn Sie als Hochschulortswechsler im Einzugsbereich der Universität Heidelberg wohnen und einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortwunsches stellen möchten, finden Sie hier genauere Informationen. Die dazu gehörige Meldebescheinigung können Sie herunterladen.

Bei einer Bewerbung in das fünfte oder höhere Fachsemester Pharmazie ist der Nachweis des absolvierten ersten Staatsexamens erforderlich. Zum Wintersemester ist eine Bewerbung nur in ungerade Fachsemester möglich. Zum Sommersemester entsprechend nur in gerade Fachsemester

Zum engeren Einzugsbereich der Universität Heidelberg in den Studiengängen Medizin Heidelberg, Pharmazie und Zahnmedizin gehören die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim sowie der Rhein-Neckar-Kreis. Zum weiteren Einzugsbereich für diese Fächer gelten die Stadtkreise Heilbronn und Karlsruhe sowie die Landkreise Bergstraße, Heilbronn, Hohenlohe, Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt sowie Schwäbisch-Hall.

Zum näheren Einzugsbereich des Studienorts Medizin Mannheim der Universität Heidelberg gehören die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim sowie der Rhein-Neckar-Kreis. Zum weiteren Einzugsbereich des Studienorts Medizin Mannheim gehören folgende Stadt- und Landkreise: Bergstraße, Frankenthal, Karlsruhe (Stadt- und Landkreis), Rastatt und der Rhein-Pfalz-Kreis.

Quereinsteiger:
Bei einer Bewerbung als Quereinsteiger können Sie bis einen Monat nach Bewerbungsschluss den Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsamtes nachreichen. Danach eingehende Anrechnungsbescheinigungen können leider nicht berücksichtigt werden. Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Medizin mit einer Teilzulassung gelten zulassungsrechtlich als Quereinsteiger.

Wenn Sie bisher beispielsweise an der Semmelweis-Universität in Budapest/ Ungarn studiert haben und nach Heidelberg wechseln wollen bewerben Sie sich bitte als Hochschulortswechsler.

Quereinsteiger dürfen nur einen Hauptantrag stellen. Hilfsanträge können hier nicht gestellt werden.

Haupt - und Hilfsanträge (gilt für Studienbewerber in das erste Fachsemester)

Im Hauptverfahren nehmen Sie immer nur mit Ihrem Hauptantrag teil. Die Hilfsanträge werden erst im Nachrückverfahren berücksichtigt. Sie stellen eine Alternative zu Ihrem Hauptantrag dar und können Ihre Chance auf Zulassung erhöhen. Hilfsanträge werden erst berücksichtigt, wenn alle Hauptanträge berücksichtigt werden konnten (§6 Abs. 5 HVVO). Bewerber/innen für ein Zweitstudium können immer nur einen Antrag (Hauptantrag) stellen und nehmen nicht am Auswahlverfahren teil. Für Fächer, in denen eine Aufnahmeprüfung stattfindet, können Sie nur einen Hauptantrag stellen, jedoch keine Hilfsanträge Sie können für diese Fächer auch keine Zulassung über Härtefälle oder Zweitstudium erhalten.

In Fächern mit Aufnahmeprüfung werden alle geeigneten Bewerber zugelassen, Vorabquoten für Zweitstudienbewerber gibt es nicht.

Geben Sie im Haupt- und Hilfsantrag bitte nicht die gleichen Fächer mit identischem Abschluss an (beispielsweise Deutsch Lehramt im Haupt- und Hilfsantrag). Ein identischer Haupt- und Hilfsantrag erhöht die Chancen bei der Bewerbung nicht, da Hilfsanträge immer erst  zum Zuge kommen, wenn alle Hauptanträge im betreffenden Fach berücksichtigt werden konnten. 

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Achten Sie darauf, dass aus der Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) die Art der Berechtigung (z. B. Allgemeine Hochschulreife), das Datum des Erwerbs, die Durchschnittsnote sowie Ihr Name und Ihr Geburtsdatum zweifelsfrei zu entnehmen sind; unvollständige Kopien (z. B. nur eine Seite des Zeugnisses) oder Kopien des Schülerzeugnisblattes werden nicht anerkannt. Bitte schicken Sie keine Originalzeugnisse. Die Unterlagen gehen nach Ende der Bewerbung in das Eigentum der Universität über. Eine Rücksendung der Unterlagen ist nicht möglich. Für die Immatrikulation ist später eine erneute Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Ein Rückgriff auf die Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Liegt das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vor, kann der Zulassungsantrag bei deutschen Staatsangehörigen auf ein vorläufiges Zeugnis gestützt werden. Das Zeugnis muss auf bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen beruhen, eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten und von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle (in der Regel Regierungspräsidium Zeugnisanerkennungsstelle) ausgestellt sein. In diesem Falle wird die Zulassung unter der Bedingung ausgesprochen, dass die Hochschulzugangsberechtigung bis spätestens zur Einschreibung nachgewiesen wird und die vorläufige Zulassung durch das endgültige Zeugnis bestätigt wird. Andernfalls erlischt die Zulassung.

Angaben zum Dienst und zu Betreuung/Pflege

Erhalten Sie zu Beginn oder während Ihres Dienstes einen Studienplatz, können Sie diese Zulassung in der Regel nicht realisieren; dafür haben Sie nach Beendigung Ihres Dienstes unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf, bevorzugt einen Studienplatz zu erhalten.

Bei abgeleistetem Wehrdienst von bis zu 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und anderer Dienstpflichten (z.B. Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Entwicklungshilfedienst, Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen) werden Bewerberinnen und Bewerber vorweg ausgewählt, wenn sie bei oder nach Beginn ihres Dienstes von der Universität Heidelberg oder der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) in dem jetzt beantragten Studiengang zugelassen worden sind.

Die Vorwegauswahl setzt voraus, dass
a) die Zulassung spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Vergabeverfahren beantragt wird,
b) nachgewiesen wird, dass der Dienst beendet ist oder bei einer Bewerbung für das Sommersemester zum 30. April und bei einer Bewerbung für das Wintersemester zum 31. Oktober beendet sein wird.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen der genannten Dienste ableisten und zu Beginn der Vorlesungen des Wintersemesters noch nicht entlassen sind, können einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen, wenn sie sich für einen Studiengang einschreiben wollen, mit dem nur im Wintersemester begonnen werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass auch an den anderen, in zumutbarer Entfernung befindlichen Universitäten in diesem Studiengang nur im Wintersemester begonnen werden kann und die Bewerber später als gewünscht zum Dienst einberufen wurden. Informieren Sie sich bei den für den Dienst zuständigen Stellen.

Bitte beachten Sie, dass nur solche Fälle einer Betreuung/Pflege als Dienst anerkannt werden können, die in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar sind.

Wer ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut bzw. gepflegt hat, muss dies mit einer schriftlichen Versicherung nachweisen, aus der hervorgeht, dass diese vollzeitbeanspruchende Tätigkeit von ihm/ihr ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss, sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss sich nachvollziehbar und glaubhaft ergeben, dass die Betreuung/Pflege in dem angegebenen Umfang ausgeübt wurde.

Ein/e Studienbewerber/in kann nur dann bevorzugt ausgewählt werden, wenn sie/er sich zu Beginn oder während des Dienstes auch tatsächlich bei der Universität Heidelberg beworben und eine Zulassung erhalten hat. Wenn Sie eine solche bevorzugte Auswahl geltend machen wollen, legen Sie Ihrem Antrag unbedingt den früheren Zulassungsbescheid bei; andernfalls können wir keine bevorzugte Auswahl anerkennen. Eine erneute Ausstellung des alten Zulassungsbescheides ist nicht möglich.

Angaben zum Beruf (Studienanfänger)

Wenn Sie eine Berufsausbildung (außerhalb der Hochschule) erfolgreich abgeschlossen haben oder mindestens drei Jahre berufstätig waren, sollten Sie dies bei einer Bewerbung in das 1. Fachsemester angeben; unter Umständen kann Ihnen eine Wartezeitverbesserung gewährt werden. Wartezeitverbesserungen gemäß § 11 der Hochschulvergabeverordnung gibt es nur für Berufsausbildungen vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Wie viele Wartesemester Ihnen gutgeschrieben werden, hängt vom Zeitpunkt der Ausbildung/ Berufstätigkeit und der Dauer der Ausbildung/Berufstätigkeit ab.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung müssen Sie durch eine Bescheinigung der für die Berufsabschlussprüfung zuständigen Stelle nachweisen. Nachweise sind z. B. Kaufmannsgehilfenbrief, Facharbeiterbrief, Zeugnis über die abgelegte Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung. Sie müssen zusätzlich belegen, wie lange Ihre Ausbildung gedauert hat. Nachzuweisen sind also Beginn und Ende der Ausbildung (z.B. durch eine Bescheinigung Ihrer Ausbildungsstelle oder eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages).

Ausnahme: Bewerber/innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einem Abendgymnasium, an einem Institut zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) abgelegt haben oder durch eine Prüfung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis erlangt haben, müssen keine weiteren Unterlagen vorlegen; ihnen wird automatisch eine Wartezeitverbesserung gutgeschrieben.

Beachten Sie bitte, dass alle Angaben, die Sie zu Hochschulzugangsberechtigung, Berufsausbildung und sonstigen Erklärungen in den Zulassungsanträgen machen, durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden müssen. Hierzu sind unbeglaubigte Kopien ausreichend. Alle ausländischen Nachweise sind in beglaubigter Kopie einzureichen.

 

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Letzte Änderung: 18.09.2012