SUCHE
Bereichsbild

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Unterlagen für die Bewerbung zum 1. Fachsemester
Zusätzliche Unterlagen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester
Begleitfach und Schwerpunkt
Bewerbungsfristen und Modalitäten (Einstieg Online-Portal etc.)

Allgemeine Informationen

 
Alle Masterstudiengänge der Universität Heidelberg sind zugangsbeschränkt. Die Zugangsbeschränkung ist in der Zulassungsordnung  festgelegt und kann u. a. durch das Erfordernis überdurchschnittlicher Prüfungsergebnisse im grundständigen Studiengang oder bestimmter Berufserfahrung definiert werden. Die Bewerbungsverfahren unterscheiden sich je nach Masterstudiengang sehr.
 

Nicht konsekutive, bzw. weiterbildende Masterstudiengänge

Die Bewerbung für nicht-konsekutive Masterstudiengänge bzw. weiterbildende Masterstudiengänge erfolgt immer direkt über das Institut oder das Seminar. Allgemeine Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier. Weitere Informationen unter Bewerbungsfristen und Modalitäten.

Konsekutive Masterstudiengänge

Bei dem Bewerbungsverfahren für konsekutive Masterstudiengänge wird  unterschieden, ob der Studiengang nur zugangsbeschränkt ist, zusätzlich eine Zulassungsbeschränkung (Zahl der Studienplätze ist begrenzt) hat, und ob ein Auswahlgespräch/Test während des Zulassungsverfahrens stattfindet. Im Fächerkatalog können Sie nachlesen, unter welche Kategorie Ihr Masterstudiengang fällt. 

Zugangsbeschränkt

Bei nur zugangsbeschränkten konsekutiven Masterstudiengängen gibt es gesonderte Zulassungsverfahren je nach Nationalität des Studienbewerbers.

  • Deutsche Bewerber für nur zugangsbeschränkte konsekutive Masterstudiengänge können sich ohne vorherige Bewerbung bei der Zentralen Universitätsverwaltung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn einschreiben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie Ihren Studienabschluss, sowie alle sonstigen erforderlichen Unterlagen (siehe Zulassungsordnung) dem/der Fachkoordinator/in des gewünschten Masterstudiengangs, vorlegen. Die Zugangsvoraussetzungen werden dort geprüft. Sollten sie erfüllt sein, wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass die Immatrikulation für das 1. Fachsemester in diesem Masterstudiengang möglich ist.  Nur mit dieser Bescheinigung ist eine Einschreibung bis Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters an der Universität Heidelberg möglich! Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
  • Internationale Studienbewerber müssen sich für nur zugangsbeschränkte Masterstudiengänge fristgerecht - für das Wintersemester bis zum 15. Juni, für das Sommersemester bis zum 15. November - beim Akademischen Auslandsamt bewerben. Bitte nutzen Sie bei Ihrer Bewerbung folgenden Antrag auf Zulassung zum Masterstudium und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.

Zugangsbeschränkt und zusätzlich zulassungsbeschränkt und/ oder mit Auswahlgespräch im Zulassungsverfahren

Studienbewerber für Masterstudiengänge, die zugangsbeschränkt und zusätzlich zulassungsbeschränkt sind, bewerben sich über das Online-Bewerbungsportal bei der Zentralen Universitätsverwaltung während den gegebenen Bewerbungsfristen. Dies gilt auch für alle Masterstudiengänge bei denen ein Auswahlgespräch während des Zulassungsverfahrens stattfindet. Allgemeine Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

Unterlagen für die Bewerbung zum 1. Fachsemester

  • Ausdruck der Online-Bewerbung bzw. Ausdruck des fachspezifischen Antrags auf Zulassung.
  • Bewerbungen für nicht-konsekutive Masterstudiengänge bzw. weiterbildende Masterstudiengänge müssen mit dem fachspezifischen Antragsformular eingereicht werden.
  • Eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis, Highschool Diploma, Matura etc.)
    • Ausländische Nachweise internationaler Bewerber müssen in amtlich beglaubigter Kopie vom Original mit dazugehöriger Übersetzung in deutscher, englischer oder französischer Sprache eingereicht werden.
  • Kopien erworbener Hochschul- und Universitätszeugnisse (transcript).
    • Sofern der Studienabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, genügt eine vorläufige Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Leistungen (transcript) mit der Zusage, dass das entsprechende Studium voraussichtlich bis zum Beginn des Semester, für welches die Zulassung beantragt wird, abgeschlossen werden wird.
    • Sofern es sich um ausländische Hochschulzeugnisse handelt, muss dem beigefügten Universitätszeugnis (transcript) ebenfalls das an der ausländischen Hochschule verwendete Notensystem (grading system) zu entnehmen sein, da dieses zur Ermittlung der deutschen Äquivalenznote erforderlich ist. Im Notensystem (grading system) muss sowohl die Kennzeichnung der Mindest- als auch der zu erreichenden Maximalnoten angegeben sein.
    • Ausländische Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie vom Original mit dazugehöriger Übersetzung in deutscher, englischer oder französischer Sprache eingereicht werden.

Weitere Unterlagen

  • Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten des gewünschten Studiengangs genau über die fachspezifisch geforderten zusätzlichen Unterlagen, die sie Ihrem Antrag auf Zulassung ggf. beifügen müssen, wie zum Beispiel:
    • Lebenslauf
    • Motivationsschreiben
    • Nachweise über Sprachkenntnisse
    • Nachweise über eine Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten oder sonstige Leistungen
    • Zusammenfassung der Abschlussarbeit Ihres grundständigen Studienganges

Sonderantrag

  • Bei zulassungsbeschränkten konsekutiven Masterstudiengängen hält die Universität Heidelberg bis zu fünf Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Bevor Sie Ihrer Bewerbung diesen Sonderantrag beifügen, lesen Sie sich bitte folgendes Hinweise genau durch, da Härtefallanträge nur in besonderen Ausnahmesituationen, die hier beispielhaft genannt sind, genehmigt werden.

Zusätzliche Unterlagen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester

Wenn Sie sich für die Aufnahme in ein höheres Fachsemester interessieren, wenden Sie sich bitte bei einem nur zugangsbeschränkten Masterstudiengang an die jeweilige Fakultät bzw. den Fachstudienberater. Dort müssen Sie eine Bestätigung der Eignung für das höhere Fachsemester bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen erhalten, um sich zu den gegebenen Fristen einschreiben zu können.

Im Fächerkatalog ist definiert welcher Masterstudiengang auch im höheren Fachsemester eine Zulassungsbeschränkung hat.

Sollte der Masterstudiengang im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sein, bewerben Sie sich bitte über das Online-Bewerbungsportal für ein höheres Fachsemester Master für einen Hochschulortswechsel oder Quereinstieg bei der Zentralen Universitätsverwaltung für ein Sommersemester zum 15.01., für ein Wintersemester zum 15.07.

 

Zusätzlich zu den in der Zulassungsordnung für das 1. Fachsemester geforderten Unterlagen, fügen Sie bitte folgende Unterlagen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester bei:

  • Eine Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Bezug auf den Studiengang für den Sie sich bewerben.
  • Bei einem Quereinstieg eine Anrechnungsbescheinigung für das höhere Fachsemester.
    • Bitte beachten Sie, dass die Anrechnungsbescheinigung für ein Wintersemester bis zum 15.08., für ein Sommersemester bis zum 15.02. nachgereicht werden kann.
  • Bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie fügen Sie sowohl bei einem Quereinstieg als auch bei einem Hochschulortswechsel eine Anrechnungsbescheinigung bei.

Sonderantrag

Begleitfach und Schwerpunkt

Einige konsekutive Masterstudiengänge enthalten in ihrem modularen Aufbau ein Begleitfach. Die Studienstruktur Ihres gewünschten Masterstudiengangs wird in der Prüfungsordnung, oder auf den Internetseiten der Fakultät der Masterstudiengänge erläutert. Sofern ein Begleitfach erforderlich ist, definiert die Prüfungsordnung alle möglichen  Begleitfächer, bzw. jede Prüfungsordnung definiert ob ein Masterstudiengang ein Begleitfach anbietet oder nicht. 
Einige Masterstudiengänge ermöglichen eine Schwerpunktbildung. Auch diese Information finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung oder auf den Internetseiten der jeweiligen Masterstudiengänge.

Ihr gewünschtes Begleitfach und / oder der Schwerpunkt werden im Rahmen der Online-Bewerbung oder auf dem fachspezifischen Antrag auf Zulassung abgefragt.
Da das Begleitfach bei Masterstudiengängen kein eigenständiges Studienfach ist, wird dieses auf dem Zulassungsbescheid nicht erscheinen.

Sie erhalten, zusammen mit dem Zulassungsbescheid, ein Begleitfachformular, welches, sollte der Fachvertreter Ihres Masterstudiengangs Ihre Wahl befürwortet haben, nur noch vom Fachstudienberater des Begleitfaches unterschrieben werden muss.
Bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen erhalten Sie, zusammen mit der Bescheinigung, die bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt wurden, das Formular für das Begleitfach von dem Fachvertreter Ihres Masterstudiengangs.

Bewerbungsfristen und Modalitäten

 

Auf den folgenden Seiten finden Sie u. a. den Einstieg in das Online-Bewerbungsportal, die Bewerbungsfristen und die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten.

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 12.02.2013
zum Seitenanfang/up