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Staatsexamen

Ein Staatsexamen wird in solchen Studiengängen abgelegt, in denen hauptsächlich der Staat der spätere Arbeitgeber ist - etwa bei Lehrern an Gymnasien oder an beruflichen Schulen - oder in denen die staatliche Gemeinschaft ein besonderes Interesse an einer qualifizierten Ausbildung hat - zum Beispiel bei Medizinern, Pharmazeuten und Juristen. In Studiengängen, die mit dem Staatsexamen abschließen, sind Ausbildung und Prüfung vom Landes- bzw. Bundesgesetzgeber einheitlich geregelt.

Staatsexamen
Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien
Staatsexamen für das höhere Lehramt an Beruflichen Schulen

Staatsexamen

Ein Staatsexamen - ohne Lehramt - wird in Heidelberg in folgenden Fächern angeboten:

Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien

An der Universität Heidelberg ist das Studium aller Lehramtsfächer möglich bis auf Katholische Theologie und Volkskunde. Jüdische Religionslehre wird an der Hochschule für Jüdische Studien angeboten.

Im Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen werden zwei schulische Fächer als Hauptfächer miteinander kombiniert. In manchen Fällen ist das Studium eines dritten Fachs für die spätere Lehramtstätigkeit in Baden-Württemberg erforderlich. Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie unter:

Bewerbung und Zulassung

Informationen hierzu finden sich auf der Seite Bewerbung und Immatrikulation für deutsche Studierende.
Für ausländische Studienbewerber gelten bei der Zulassung zum Studium besondere Regelungen.
Informationen sind erhältlich hier oder beim
Akademischen Auslandsamt der Universität

Seminarstr. 2
69117 Heidelberg.

Weitere Informationen

Staatsexamen für das höhere Lehramt an Beruflichen Schulen

In Heidelberg ist das Studium der Pflegewissenschaft / Gerontologische Pflege möglich.

Nähere Informationen unter der Seite für das Studienfach Pflegewissenschaft / Gerontologische Pflege.

 

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Letzte Änderung: 03.03.2011