Promotion
Eine Promotion ist in allen an der Universität Heidelberg angebotenen Studienfächern möglich. Mit der Promotion wird der akademische Grad eines Doktors für eigenständige wissenschaftliche Leistungen verliehen. Folgende Titel gibt es:
- Dr. theol. (Evangelische Theologie)
- Dr. jur. (Rechtswissenschaft)
- Dr. med. (Humanmedizin)
- Dr. med. dent. (Zahnmedizin)
- Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum = Naturwissenschaften in der Medizin)
- Dr. phil. (Philosophische Fakultäten)
- Dr. rer. pol. (Volkswirtschaftslehre) und
- Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften)
Die Promotionsleistung besteht in der Regel aus der Doktorarbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum bzw. Disputation). Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein vorhergehender Hochschulabschluss. Näheres regeln die Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten.
Dr. h.c. (honoris causa)
Dieser Doktortitel kann verliehen werden für hervorragende wissenschaftliche Leistungen ohne vorhergehendes Promotionsverfahren.
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Letzte Änderung:
28.06.2010