Studienziel Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien - Wissenschaftliche Prüfungsordnung von 2001: Basisinformationen
1. Einleitung
2. Fächerwahl
3. Studienverlauf
4. Erweiterungsprüfung
5. Berufliche Zukunft
1. Einleitung
Für diejenigen Lehramtsstudierenden, die noch unter den Bedingungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung von 2001 studieren, haben wir auf dieser Seite einige wichtige Informationen zu den Bereichen Fächerwahl, Studienverlauf, Erweiterungsprüfung und berufliche Zukunft zusammengestellt.
Ihr Lehramtsstudium besteht aus zwei Phasen:
- der universitären Phase, in der Sie wissenschaftliches Arbeiten lernen und in die Tiefen der von Ihnen gewählten Fächer vordringen werden;
- dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) am Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien), der Sie auf Ihre Tätigkeit an der Schule vorbereitet und wissenschaftliche Inhalte der Universität mit der unterrichtlichen Praxis verknüpft.
Beide Phasen haben ihre rechtlichen Grundlagen:
- Da das wissenschaftliche Studium an der Universität mit einer Staatsprüfung abschließt, werden die Voraussetzungen für eine Zulassung zu dieser Staatsprüfung in der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung festgelegt. Für die inhaltliche Füllung dieses Rahmens ist die Universität zuständig, die das Lehramtsstudium durch akademische Prüfungen (Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung) strukturiert.
- Auch für den 18-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) im Anschluss an das Studium an der Universität gibt es eine Rahmenordnung, die so genannte "Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn)". Diese APrOGymn regelt den Ablauf des Vorbereitungsdienstes, der mit der 2. Staatsprüfung abschließt.
Die Wissenschaftliche Prüfungsordnung (WPO) vom 13. März 2001 besteht aus mehreren Teilen, mit denen Sie sich frühzeitig vertraut machen sollten, damit Sie wissen, wo Sie nachsehen müssen, wenn Sie grundsätzliche Fragen zu Ihrem Lehramtsstudium und zur Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien haben:
- Allgemeiner Teil: Richtlinien für das Lehramtsstudium (Regelstudienzeit, Fächerkombinationen, Zeitpunkt von Prüfungen etc.)
- Anlage A: Voraussetzungen für die Wiss. Prüfung und Hinweise zur Durchführung der Prüfung (nach Prüfungsfächern geordnet)
- Anlage B: Pädagogische Studien
- Anlage C: Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG)
- Anlage D: Praktisch-methodische Prüfung im Fach Sport (Theorie und Praxis der Sportarten)
- Anlage E: Fächer, die nur in einer Erweiterungsprüfung mit Beifachanforderungen gewählt werden können
Die WPO bietet Ihnen die Grundlage für eine solide Planung Ihres Studiums und verhindert, dass Sie später einmal von Regelungen überrascht werden, über die Sie niemand informiert hat. Sie studieren ruhiger, wenn Sie sich nicht auf immer wieder kursierende Gerüchte verlassen müssen, sondern wissen, wo Sie Antworten auf Ihre Fragen finden können.
Die Beratungseinrichtungen der Universität Heidelberg begleiten Sie mit Informations- und Beratungsangeboten in Ihrem Studium. Nutzen Sie diese und andere Möglichkeiten, sich wirklich fundiert zu informieren! Bereiten Sie sich z. B. mit Hilfe des Angebots des Career Service optimal auf Ihre künftige berufliche Entwicklung vor, nutzen Sie das Kursangebot des Universitätsrechenzentrums, wenn Sie Ihre Computerkenntnisse für Hausarbeiten, Präsentationen etc. erweitern wollen.
Und möglicherweise ist die Begabtenförderung für Lehramtsstudierende, das Studienkolleg der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, für Sie eine Möglichkeit der persönlichen und finanziellen Förderung. Informieren Sie sich frühzeitig!
2. Fächerwahl
Prüfen Sie bitte frühzeitig, ob die von Ihnen gewählte Fächerkombination tatsächlich den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg entspricht:
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Im Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien werden zwei schulische Fächer als Hauptfächer miteinander kombiniert. In manchen Fällen ist das Studium eines dritten Fachs (Erweiterungsprüfung) für die spätere Tätigkeit an einem allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg erforderlich. Die Wissenschaftliche Prüfung kann in mindestens zwei der folgenden Fächer mit Hauptfachanforderungen abgelegt werden: Gruppe I: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik Gruppe II: Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Geographie, Geschichte, Italienisch, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie, Latein, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport Gruppe III: Erziehungswissenschaft, Griechisch, Informatik, Russisch Mindestens zwei der aufgeführten Fächer müssen als Hauptfächer gewählt werden.
Ausnahmen:
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Mit Blick auf die Einstellung in den gymnasialen Schuldienst in Baden-Württemberg sollte bei der Fächerwahl folgendes beachtet werden:
- In der Anlage A der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13. März 2001, in der die Prüfungsanforderungen für die einzelnen Fächer dargestellt werden, findet sich das Fach Erziehungswissenschaft, das nur als Hauptfach studiert werden kann.
- In der Anlage E der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 finden sich unter der Überschrift "Fächer, die nur in einer Erweiterungsprüfung mit Beifachanforderungen gewählt werden können" die Fächer Musikwissenschaft und Kunstgeschichte.
Zwar können die drei genannten Fächer an der Universität mit dem Studienziel Staatsexamen studiert und mit der Wissenschaftlichen Prüfung abgeschlossen werden (vgl. http://www.musikwissenschaft.uni-hd.de/studium/anforderungenlg.shtml), berechtigen aber nicht zum Schuldienst an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg. Daher kann in diesen Fächern in Baden-Württemberg auch keine Zulassung zum Vorbereitungsdienst (d. h. keine Ausbildung zur Lehrerin/zum Lehrer) erfolgen.
| Ein Vorbereitungsdienst in Musik und Kunst (und die entsprechende Lehrbefähigung für allgemein bildende Gymnasien in Baden-Württemberg) ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die an einer Kunst- oder Musikhochschule studiert und einen entsprechenden Abschluss nach der Künstlerischen Prüfungsordnung (KPO) erworben haben. |
Bei der Fächerwahl sollte also darauf geachtet werden, dass auf jeden Fall eine für das Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien gültige Fächerkombination entsprechend der o.g. Übersicht über die Fächerkombinationen zustande kommt, damit es nicht bei der Meldung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) zu Problemen kommt und evtl. die Zulassung verweigert wird.
Beispiel: Die Fächerkombination Englisch (Hauptfach) / Erziehungswissenschaft (Hauptfach) ist keine gültige Fächerkombination, die zum Eintritt in den gymnasialen Schuldienst in Baden-Württemberg berechtigt.
Das Studium der Erziehungswissenschaft mit dem Ziel Staatsexamen ist nur als Hauptfach und nur in Verbindung mit zwei weiteren Fächern möglich, und zwar in folgenden Kombinationen:
- Erziehungswissenschaft (Hauptfach) + 2 Fächer aus der Fächergruppe I
- Erziehungswissenschaft (Hauptfach) + 1 Fach aus der Fächergruppe I + 1 Fach aus der Fächergruppe II.
Merkblatt: Überblick über mögliche Fächerkombinationen mit Erziehungswissenschaft (pdf-Dokument, ca. 50 KB)
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Wichtiger Hinweis für die Wahl des Faches Erziehungswissenschaft (Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien) als Studienfach:
Lehramtsstudierende können an den baden-württembergischen Universitäten (z. B. an der Universität Heidelberg) das Fach Erziehungswissenschaft studieren. Es wird in einer Drei-Fächer-Kombination gewählt - entweder als 1. oder 2. Hauptfach der Wissenschaftlichen Prüfung oder als Erweiterungsprüfung (also ein drittes Fach).
In Baden-Württemberg ist Erziehungswissenschaft kein Schulfach am Gymnasium und kann somit dort nicht unterrichtet werden (möglich ist dies aber beispielsweise in Nordrhein-Westfalen). Wenn Sie Sozialpädagogik/Pädagogik am beruflichen Gymnasium unterrichten möchten, so informieren Sie sich bitte über den Staatsexamensstudiengang Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach (Höheres Lehramt an beruflichen Schulen), der in Baden-Württemberg ausschließlich an der Universität Tübingen angeboten wird. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite im Internet: http://www.erziehungswissenschaft.uni-tuebingen.de/studium/studiengaenge/berufliches-lehramt.html
Studierende mit Staatsexamen Erziehungswissenschaft können folglich in Baden-Württemberg weder im Schulpraxissemester noch im Referendariat Erfahrungen in diesem Fach machen und auch später das Fach am Gymnasium in Baden-Württemberg nicht unterrichten. Sie nehmen am Schulpraxissemester und am Referendariat lediglich mit ihren anderen Fächern teil. |
Bezogen auf die Anmeldung zum Schulpraxissemester bedeutet dies (entsprechend einer Auskunft des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abt. 7 Schule und Bildung) konkret:
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Weil Erziehungswissenschaft (Lehramt) kein anerkanntes Hauptfach im baden-württembergischen Vorbereitungsdienst ist, lässt das Anmeldesystem für das Schulpraxissemester für das ganze Land Baden-Württemberg auch keine Bewerberinnen und Bewerber im Praxissemester mit dem 1. oder 2. Fach Erziehungswissenschaft zu. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zwei Fächer aus dem vorgegebenen Fächerkanon bei der Anmeldung zum Praxissemester auswählen! Die Studienordnung sieht Ausnahmen in nur wenigen Fächern (Fach Musik an der Musikhochschule/Fach Bildende Kunst an der Kunsthochschule) vor. In diesen beiden Fällen genügt die Anmeldung im Fach Bildende Kunst oder Musik. Wenn Erziehungswissenschaft also erstes oder zweites Hauptfach ist, muss die Eingabe des Erweiterungsfaches zwingend erfolgen, um die Meldung zum Schulpraxissemester zu ermöglichen. Ansonsten ist eine Anmeldung zum Schulpraxissemester nicht möglich! Bei der Wahl eines Erweiterungsfaches ist folgendes zu beachten: Die Vorschriften zum Praxissemester sehen keine Aufteilung der zu erbringenden Stunden nach Fächern vor. Natürlich sollten die künftigen Unterrichtsfächer eindeutiger Schwerpunkt sein, aber viele Studierende im 3.Semester sind sich über das Erweiterungsfach (also das zweite lehramtsrelevante Fach für das Schulpraxissemester) noch nicht im Klaren und hospitieren in den für sie zur Wahl stehenden Fächern. Dies ist auch im Sinne des Praxissemesters. |
Bezogen auf den Vorbereitungsdienst (Referendariat) und die Möglichkeiten einer Einstellung in den Schuldienst bedeutet dies laut Auskunft des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Abt. 7 Schule und Bildung) konkret:
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Von der Wahl des Faches Erziehungswissenschaft (Lehramt) als erstes oder zweites Hauptfach ist abzuraten, wenn das 3. Fach (Erweiterungsfach) nur unter Beifachbedingungen studiert wird und deshalb keine zwei Hauptfächer nach den baden-württembergischen Einstellungsmodalitäten vorgewiesen werden können. Wenn Erziehungswissenschaft (Lehramt) als 1. oder 2. Hauptfach studiert wird und das Erweiterungsfach lediglich unter Beifachbedingungen studiert wird, ist eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen möglich. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (Abt. 7 Schule und Bildung) empfiehlt in solchen Fällen eine Einzelfallprüfung. Herr Ehret vom Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) kann die Studierenden in diesen Fällen im Rahmen seiner Beratungszeiten an der Universität Heidelberg kompetent über die aktuellen Einstellungsbedingungen informieren. |
3. Studienverlauf
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Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit zehn Semester. Die Akademische Zwischenprüfung ist in den ersten beiden Hauptfächern bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen.
Das Schulpraxissemester umfasst dreizehn Wochen im Schuljahr; es kann in Blockform (von September bis Weihnachten) oder in zwei Modulen (September bis Mitte Oktober sechs Wochen und Frühjahr sieben Wochen) absolviert werden. Eine vergleichbare sonstige Schulpraxis kann anerkannt werden, zum Beispiel »assistent teacher«. In der Regel wird das Praxissemester nach der Zwischenprüfung abgeleistet. Die Anmeldung zum Schulpraxissemester erfolgt online jeweils in einem Zeitraum vom 15.02. bis 15.05. Nachweise über den erfolgreichen Abschluss in den Pädagogischen Studien (pädagogische/schulpädagogische und pädagogisch-psychologische Grundlagen im Umfang von insgesamt acht Semesterwochenstunden) und dem Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium EPG (von insgesamt vier Semesterwochenstunden) müssen erbracht werden. Zusätzlich zu den pädagogischen Anforderungen müssen zwei fachdidaktische Scheine in den beiden Hauptfächern nachgewiesen werden. Zeitpunkt der Wissenschaftlichen Prüfung: Bei einer Meldung zur Prüfung bis spätestens im 10. Fachsemester kann die Prüfung nach Fächern sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinander folgende Termine aufgeteilt werden. Bei einer Meldung nach dem 10. Fachsemester wird die Wissenschaftliche Prüfung in allen Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt. (Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich.)
Wissenschaftliche Arbeit: In der Wissenschaftlichen Arbeit wird nachgewiesen, dass ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln dieses Faches sachgerecht bearbeitet werden kann. Die Wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewählten Hauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien angefertigt werden. Das Thema muss auf die in Anlagen A oder B genannten Fachinhalte bezogen sein. Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Pädagogischen Studien oder im Fach Erziehungswissenschaft muss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen. Die Darstellung einer Unterrichtseinheit ist nicht zulässig. Gemeinschaftsarbeiten sind nicht zulässig. Ein Freiversuch ist dann möglich, wenn die Prüfung innerhalb bestimmter Fristen abgelegt wurde. Eine Notenverbesserung kann versucht werden. |
Informationen über die einzelnen Etappen Ihres Lehramtsstudiums finden Sie auch an folgenden Stellen:
- Informationen zum Fachstudium, zur Orientierungs- und Zwischenprüfung
- Informationen zum Schulpraxissemester
- Informationen zu den Pädagogischen Studien
- Informationen zum Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium (EPG)
- Informationen zur Wissenschaftlichen Prüfung
Nach der Wissenschaftlichen Prüfung (1. Staatsexamen):
4. Erweiterungsprüfung
Zusätzlich zu den beiden Hauptfächern kann, bzw. muss (in verpflichtenden Drei-Fach-Kombinationen, vgl. Übersicht der Fachkombinationen) ein drittes Fach studiert werden, in dem eine so genannte Erweiterungsprüfung abgelegt wird.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO I 2009) zum Wintersemester 2010/2011 werden allerdings aus Ressourcengründen manche Erweiterungsfächer nur noch unter den Bedingungen der GymPO I 2009 angeboten:
Hauptfach 2: Wiss. Prüfungsordnung (2001)
Erweiterungsfach: Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (2009)
4.1. Erweiterungsprüfung in Fächern, in denen sie unter den Bedingungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (2009) abgelegt wird
Die Informationen zur Erweiterungsprüfung unter den Bedingungen der GymPO I 2009 finden Sie auf der Seite Studienziel Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien - Gymnasiallehrerprüfungsordnung I von 2009 (GymPO I): Basisinformationen
4.2. Erweiterungsprüfung in Fächern, in denen sie unter den Bedingungen der Wiss. Prüfungsordnung (2001) abgelegt wird
Eine Erweiterungsprüfung kann in allen Fächern der Gruppe I, II und III (s. o.) mit den Anforderungen eines Haupt- oder Beifaches abgelegt werden mit Ausnahme von Erziehungswissenschaft und Philosophie, die nur als Hauptfächer studiert werden können.
Das Studium eines Erweiterungsfaches führt auf folgende Lehrbefähigungen am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg:
| Studium eines Erweiterungsfaches | Regelstudienzeit |
Lehrbefähigung |
| Hauptfach | 4 Semester | alle Stufen des Gymn. |
| Beifach | 3 Semester | nur Sekundarstufe I (Unter- und Mittelstufe) |
Eine Erweiterungsprüfung mit Beifachanforderungen kann auch abgelegt werden in: anderen lebenden Fremdsprachen, Archäologie, Astronomie, Geologie mit Mineralogie, Hebräisch, Kunstgeschichte, Mittellatein, Musikwissenschaft, Psychologie, Ur- und Frühgeschichte. Dabei ist zu beachten, dass ein Studium der Fächer Kunstgeschichte und Musikwissenschaft mit dem Ziel des Lehramts an Gymnasien nicht zu einer Lehrbefugnis an einem baden-württembergischen allgemein bildenden Gymnasium führt (s.o.).
Eine Erweiterungsprüfung kann auch ablegen, wer außerhalb Baden-Württembergs das Staatsexamen gemacht hat.
In der Regel wird das Erweiterungsfach erst nach der Zwischenprüfung in den beiden Hauptfächern dazu genommen. Orientierungs- und Zwischenprüfung brauchen im Erweiterungsfach nicht abgelegt zu werden. Die Erweiterungsprüfung selbst kann abgelegt werden nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung in den ersten beiden Hauptfächern oder zum Termin der Prüfung im zweiten Hauptfach.
5. Berufliche Zukunft
Für die Einstellungsprognosen der Zukunft ist - neben der finanziellen Entwicklung des Landes Baden-Württemberg - die Entwicklung der Schülerzahlen und der sich daraus ergebende Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern entscheidend.
Hierzu äußert sich das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im jeweils aktuellen Merkblatt zu den Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg.
Die Möglichkeit eines ersten Kontaktes mit dem beruflichen Schulwesen könnte z. B. das Schulpraxissemester an einer beruflichen Schule sein. Das verpflichtet Sie zu nichts, kann aber eine wertvolle Entscheidungshilfe bei der Frage sein, ob das berufliche Schulwesen für Sie einmal eine Alternative sein kann oder nicht.
