Bereichsbild
Termine für Lehramtsstudierende

BERATUNGSSTELLEN LEHRAMT

Allgemeine Informationen / Studienaufbau und -organisation:
Zentrum für Lehrerbildung

Einzelbereiche des Lehramtsstudiums:
Pädagogische Studien (WPO 2001) bzw. Bildungswiss. Begleitstudium (GymPO I 2009)
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG) (WPO 2001 / GymPO I 2009)
Module Personale Kompetenz (MPK) (GymPO I 2009)
Lehramtsprüfungsverwaltung (GymPO I 2009)

Prüfungsverwaltung Lehramt (GymPO)

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen zu Einzelaspekten der GymPO I (2009), also z. B.

  • Orientierungspraktikum
  • Fristverlängerungen
  • Schulpraxissemester
  • Meldung zur Ersten Staatsprüfung,

an die Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg:

Silke Engelhardt
Gemeinsames Prüfungsamt
Lehramtsprüfungsverwaltung
Voßstr. 2, Geb. 37, 1. OG Raum 108c
69115 Heidelberg
Tel: ++49 (0)6221/54-3577
Fax: ++49 (0)6221/54-3625

s.engelhardt@uni-heidelberg.de
http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/lehramt.html

 

 
Downloads: Informationen zur GymPO I (2009)

Zlb-service Vorderseite

Rechtliche Grundlagen, Lehrerorientierungstest, Orientierungspraktikum, Studienelemente, Schulpraxissemester etc.

 
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Studienziel Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien - Gymnasiallehrerprüfungsordnung I von 2009 (GymPO I): Basisinformationen

1. Einleitung
2. Studienvoraussetzungen
3. Fächerwahl
4. Studienverlauf
5. Erweiterungsprüfung
6. Berufliche Zukunft

 

1. Einleitung

Sie interessieren sich für ein Studium mit dem Ziel des Lehramts an allgemein bildenden Gymnasien und möchten zum Wintersemester 2010/2011 oder später mit Ihrem Studium beginnen?

Auf dieser Seite haben wir einige wichtige Informationen zu den Bereichen Fächerwahl, Studienverlauf und berufliche Zukunft zusammengestellt, die Ihnen als Entscheidungsgrundlage dienen können.

Ihr Lehramtsstudium besteht aus zwei Phasen:

  1. der universitären Phase, in der Sie wissenschaftliches Arbeiten lernen und in die Tiefen der von Ihnen gewählten Fächer vordringen werden;
  2. dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) am Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien), der Sie auf Ihre Tätigkeit an der Schule vorbereitet und wissenschaftliche Inhalte der Universität mit der unterrichtlichen Praxis verknüpft.

Beide Phasen haben ihre rechtlichen Grundlagen:

  • Da das wissenschaftliche Studium an der Universität bzw. das Studium der Bildenden Kunst (an den Kunstakademien des Landes Baden-Württemberg) oder der Musik (an den Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg) mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, werden die Voraussetzungen für eine Zulassung zu dieser Staatsprüfung in der Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO I) festgelegt. Für die inhaltliche Füllung dieses Rahmens ist die Universität zuständig, die das Lehramtsstudium durch akademische Prüfungen (Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung) strukturiert.

Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (2009) besteht aus mehreren Teilen, mit denen Sie sich frühzeitig vertraut machen sollten, damit Sie wissen, wo Sie nachsehen müssen, wenn Sie grundsätzliche Fragen zu Ihrem Lehramtsstudium und zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien haben:

Die GymPO I (2009) bietet Ihnen in Verbindung mit den universitären Studien- und Prüfungsordungen sowie den Modulhandbüchern Ihrer Studienfächer die Grundlage für eine solide Planung Ihres Studiums und verhindert, dass Sie später einmal von Regelungen überrascht werden, über die Sie niemand informiert hat. Sie studieren ruhiger, wenn Sie sich nicht auf immer wieder kursierende Gerüchte verlassen müssen, sondern wissen, wo Sie Antworten auf Ihre Fragen finden können.

Die Beratungseinrichtungen der Universität Heidelberg begleiten Sie mit Informations- und Beratungsangeboten in Ihrem Studium. Nutzen Sie diese und andere Möglichkeiten, sich wirklich fundiert zu informieren! Bereiten Sie sich z. B. mit Hilfe des Angebots des Career Service optimal auf Ihre künftige berufliche Entwicklung vor, nutzen Sie das Kursangebot des Universitätsrechenzentrums, wenn Sie Ihre Computerkenntnisse für Hausarbeiten, Präsentationen etc. erweitern wollen.

Und möglicherweise ist die Begabtenförderung für Lehramtsstudierende, das Studienkolleg der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, für Sie eine Möglichkeit der persönlichen und finanziellen Förderung. Informieren Sie sich frühzeitig!


2. Studienvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums an baden-württembergischen Universitäten ist

Lehrerorientierungstest und Orientierungspraktikum müssen an der Universität Heidelberg nur von Studienanfänger/innen in den Lehramtsstudiengängen nachgewiesen werden (also nicht von Quereinsteiger/innen und Hochschulwechsler/innen, die in ein höheres Studiensemester nach GymPO I 2009 eingestuft werden).

Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Heidelberg erhalten Sie bei der Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg.


3. Fächerwahl

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien wird grundsätzlich in zwei Fächern mit Hauptfachanforderungen abgelegt (§ 8 GymPO I).

An der Universität Heidelberg können Sie dies in folgenden Fächern tun:

Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erziehungswissenschaft, Evangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Jüdische Religionslehre, Latein, Mathematik, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft, Russisch, Spanisch und Sport.

Dritte und weitere Fächer können in einer Erweiterungsprüfung nach § 30 GymPO I absolviert werden. In einer Drei-Fächer-Verbindung kann eines der Fächer als Beifach studiert werden.

Ausnahmen:

  • Die Fächer Bildende Kunst und Musik können mit allen genannten Fächern verbunden werden, jedoch nicht untereinander.
  • Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist die Kombination von Katholischer Theologie oder Evangelischer Theologie oder Jüdischer Religionslehre untereinander ausgeschlossen; die Kombination eines dieser Fächer mit Philosophie/Ethik ist nur zusammen mit einem dritten Fach zulässig.
  • Das Fach Erziehungswissenschaft kann nur in einer Drei-Fächer-Verbindung gewählt werden.

 

Folgende Fächer können zwar nach Anlage G der GymPO I (2009) als Erweiterungsfächer mit dem Ziel des Lehramts an Gymnasien studiert werden, führen aber nicht zu einer Unterrichtserlaubnis für ein Fach an allgemein bildenden Gymnasien in Baden-Württemberg (d. h. in diesen Fächern erfolgt keine Zulassung zum Vorbereitungsdienst):

  • Griechisch-römische Archäologie (Beifach)
  • Kunstwissenschaft (Beifach)
  • Musikwissenschaft (Beifach)
  • Ur- und frühgeschichtliche Archäologie (Beifach)

Von den genannten Fächern werden der Universität Heidelberg nur Kunstwissenschaft (Beifach) und Musikwissenschaft (Beifach) angeboten.

Bitte beachten Sie:

Ein Vorbereitungsdienst in Musik und Kunst (und die entsprechende Lehrbefähigung für allgemein bildende Gymnasien in Baden-Württemberg) ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die an einer Kunst- oder Musikhochschule auf der Grundlage der GymPO I (2009) studiert haben.

 

 

Wichtiger Hinweis für die Wahl des Faches Erziehungswissenschaft (Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien) als Studienfach:

Lehramtsstudierende können an den baden-württembergischen Universitäten (z. B. an der Universität Heidelberg) das Fach Erziehungswissenschaft studieren. Es wird in einer Drei-Fächer-Kombination gewählt - entweder als 1. oder 2. Hauptfach der Wissenschaftlichen Prüfung (dann ist zwingend ein Erweiterungsfach notwendig) oder als Erweiterungsprüfung (also als drittes Fach).
 
Bitte beachten Sie:

In Baden-Württemberg ist Erziehungswissenschaft kein Schulfach am Gymnasium und kann somit dort nicht unterrichtet werden (möglich ist dies aber beispielsweise in Nordrhein-Westfalen).

Mit dem Fach Erziehungswissenschaft ist es außerdem nicht möglich, an einem sozialwissenschaftlichen Gymnasium in Baden-Württemberg zu unterrichten.

Wenn Sie Sozialpädagogik/Pädagogik am beruflichen Gymnasium unterrichten möchten, so informieren Sie sich bitte über den Staatsexamensstudiengang Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach (Höheres Lehramt an beruflichen Schulen), der in Baden-Württemberg ausschließlich an der Universität Tübingen angeboten wird. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite im Internet:

http://www.erziehungswissenschaft.uni-tuebingen.de/studium/studiengaenge/berufliches-lehramt.html

Studierende mit Staatsexamen Erziehungswissenschaft können folglich in Baden-Württemberg weder im Schulpraxissemester noch im Referendariat Erfahrungen in diesem Fach machen und auch später das Fach am Gymnasium in Baden-Württemberg nicht unterrichten. Sie nehmen am Schulpraxissemester und am Referendariat lediglich mit ihren anderen Fächern teil.
 
Wenn Sie also Erziehungswissenschaft entweder als erstes oder als zweites Hauptfach studieren, benötigen Sie zwingend ein drittes Fach, um eine Lehrbefähigung für allgemein bildende Gymnasien in Baden-Württemberg bekommen zu können. Da Sie dieses dritte Fach in der Regel erst nach der Zwischenprüfung (und dem Schulpraxissemester) beginnen, werden Sie Ihr Schulpraxissemester unter diesen Umständen nur in einem einzigen Fach absolvieren können, was Ihre Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Praktikumsschulen unter Umständen deutlich einschränken bzw. sogar unmöglich machen kann.

 


4. Studienverlauf (bei einem Zwei-Fächer-Studium ohne die Fächer Kunst und Musik)

Überblick über den Verlauf eines Studiums mit dem Ziel des höheren Lehramts an allgemein bildenden Gymnasien (bei einem Zwei-Fächer-Studium ohne die Fächer Kunst und Musik): Zur Vergrößerung der Darstellung klicken Sie bitte auf die nachstehende Grafik; das angezeigte pdf-Dokument können Sie ggf. downloaden und ausdrucken.

La Studienaufbau Gympo

 

Das Studium ist modular aufgebaut und besteht aus Studien begleitenden Prüfungsleistungen und aus einer 60-minütigen mündlichen Abschlussprüfung.

Die Regelstudienzeit für das Lehramt an Gymnasien mit 2 Hauptfächern beträgt einschließlich des Schulpraxissemesters sowie der Prüfungszeit 10 Semester. Der Studienumfang umfasst 300 Leistungspunkte (ECTS-Punkte).

Die Leistungspunkte (LP) werden wie folgt verteilt:

Erstes Hauptfach Pflichtmodule (Fachcurricula) 80 LP
Wahlmodule (Fachwissenschaft) 14 LP
Fachdidaktikmodule 10 LP
Zweites Hauptfach Pflichtmodule (Fachcurricula) 80 LP
Wahlmodule (Fachwissenschaft) 14 LP
Fachdidaktikmodule 10 LP
Module Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG 1 / EPG 2 mit jeweils 6 LP) 12 LP
Module Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 18 LP
Module Personale Kompetenz 6 LP
Schulpraxissemester 16 LP
Wissenschaftliche Arbeit (kann nur in einem der beiden Hauptfächer angefertigt werden) 20 LP
Mündliche Prüfung 1. Hauptfach 10 LP
Mündliche Prüfung 2. Hauptfach 10 LP
Summe 300 LP

 


Die für die Orientierungsprüfung erforderlichen Leistungen sind bis zum Ende des 2. Fachsemesters zu erbringen. Werden sie einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch und die Zulassung für das betreffende Fach, es sei denn, der Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten.


Die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungsnachweise sind bis zum Ende des 4. Fachsemesters zu erbringen. Werden sie einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch und die Zulassung für das betreffende Fach, es sei denn, der Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten.


Das Schulpraxissemester umfasst 13 Unterrichtswochen und beginnt jeweils gegen Ende der Sommerferien der Schulen. Es wird in der Regel in einem zusammen hängenden Zeitraum (Blockform) absolviert; die einzelne Hochschule kann beim Kultusministerium beantragen, dass in den Studienplänen einzelner Fächer die Absolvierung des Schulpraxissemesters in zwei bis drei jährlich von der Schulverwaltung festgelegten Modulen vorgesehen werden kann. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz an einer bestimmten Schule besteht nicht.

Eine vergleichbare sonstige Schulpraxis (zum Beispiel als assistant teacher, in einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt) kann vom Landeslehrerprüfungsamt auf entsprechenden Antrag als Ersatz für maximal neun Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden. Die letzten vier Wochen des Schulpraxissemesters müssen an einem baden-württembergischen Gymnasium absolviert werden (40 Hospitationsstunden, davon mindestens 15 Stunden eigener angeleiteter Unterricht). Die Begleitveranstaltungen der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung müssen grundsätzlich besucht werden.

In der Regel wird das Praxissemester nach der Zwischenprüfung abgeleistet. Die Anmeldung zum Schulpraxissemester erfolgt online jeweils im Zeitraum vom 15.02. bis 15.05. eines Jahres.


Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung: Bei einer Meldung zur Prüfung bis spätestens im 10. Fachsemester kann die mündliche Prüfung nach Fächern in zwei unmittelbar aufeinander folgende Termine aufgeteilt werden. Nach dem Ende des 10. Semesters werden die mündlichen Prüfungen in beiden Fächern in einem Prüfungstermin abgelegt. Entscheidend ist der Zulassungstermin.

Anerkennung des Erwerbs evtl. erforderlicher Fremdsprachenkenntnisse (z. B. Latinum) auf die Regelstudienzeit:

  1. Latinum, Graecum, Hebraicum: Anrechnung von jeweils zwei Semestern pro alter Sprache
  2. Erwerb von Kenntnissen in modernen Fremdsprachen (außer Englisch): Anrechnung von insgesamt maximal zwei Semestern - Umfang der Anrechnung wird vom Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) festgelegt.
  3. Erwerb von Grundkenntnissen entsprechend Anlage A der GymPO I (2009) (z. B. Grundkenntnisse in Latein): Umfang der Anrechnung wird vom Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) festgelegt.

Wichtig: In den Fällen 2 und 3 trifft das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) die Entscheidung über den Umfang der Anerkennung. Kontakt: Patrick Krätz (Tel. 0721/926-4510).


Wissenschaftliche Arbeit: Das Thema ist so zu stellen, dass vier Monate zur Ausarbeitung genügen. Das Thema wird frühestens nach dem Bestehen der akademischen Zwischenprüfung durch einen vom Bewerber gewählten und zur Themenstellung berechtigten Prüfer vorgeschlagen. In den Fächern Biologie, Chemie, Geographie und Physik kann auf begründeten Vorschlag der für das Fach zuständigen Einrichtung der Universität die Anfertigung auch nach der mündlichen Prüfung, spätestens jedoch im Anschluss an die mündliche Prüfung im zweiten Fach gestattet werden.


Ein Freiversuch ist dann möglich, wenn die Prüfung innerhalb bestimmter Fristen abgelegt wurde. Eine Notenverbesserung kann versucht werden.

 

 

Detaillierte Informationen über die einzelnen Etappen Ihres Lehramtsstudiums sind in Vorbereitung.

Betriebs- oder Sozialpraktikum als Voraussetzung für die Meldung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Nach der Ersten Staatsprüfung:


5. Erweiterungsprüfung

Zusätzlich zu den beiden Hauptfächern kann, bzw. muss (in verpflichtenden Drei-Fach-Kombinationen, vgl. Ausnahmen bei den Fächerkombinationen) ein drittes Fach studiert werden, in dem eine so genannte Erweiterungsprüfung abgelegt wird.

Eine Erweiterungsprüfung kann mit den Anforderungen eines Haupt- oder Beifaches (entsprechend den Vorgaben der Anlage A der GymPO I) in allen oben genannten Fächern abgelegt werden außer in Bildender Kunst und Musik und mit Ausnahme derjenigen Fächer der Anlage G der GymPO I (2009), die nur als Beifach studiert werden können.

Die Fächer Informatik und Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft können nur mit Hauptfachanforderungen studiert und geprüft werden.

Eine Erweiterungsprüfung mit Beifachanforderungen kann auch abgelegt werden in: anderen lebenden Fremdsprachen, Archäologie, Astronomie, Geologie, Griechisch-römische Archäologie, Hebräisch, Kunstwissenschaft, Musikwissenschaft, Psychologie, Ur- und Frühgeschichtliche Archäologie. Wo diese Fächer angeboten werden, muss an der jeweiligen Universität erfragt werden.

Bitte beachten Sie:

Ein Vorbereitungsdienst in Musik und Kunst (und die entsprechende Lehrbefähigung für allgemein bildende Gymnasien in Baden-Württemberg) ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die an einer Kunst- oder Musikhochschule auf der Grundlage der GymPO I (2009) studiert haben.

 

Das Studium eines Erweiterungsfaches führt auf folgende Lehrbefähigungen am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg:

Studium eines Erweiterungsfaches Regelstudienzeit

Lehrbefähigung
am allgemein bildenden Gymn.

Hauptfach 4 Semester alle Stufen des Gymn.
Beifach 3 Semester nur Sekundarstufe I (Unter- und Mittelstufe)

 

Die Leistungspunkte werden dabei wie folgt verteilt:

a) Erweiterungsfach im Hauptfachumfang

Pflichtmodule (Fachcurricula) 80 Leistungspunkte
Wahlmodule (Fachwissenschaft) 14 Leistungspunkte
Fachdidaktikmodule 10 Leistungspunkte
Ergänzende Module (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik oder personale Kompetenz) 6 Leistungspunkte
Abschließende mündliche Prüfung 10 Leistungspunkte
Summe 120 Leistungspunkte

 

b) Erweiterungsfach im Beifachumfang

Pflichtmodule (Fachcurricula) 60 Leistungspunkte
Wahlmodule (Fachwissenschaft) 9 Leistungspunkte
Fachdidaktikmodule 5 Leistungspunkte
Ergänzende Module (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik oder personale Kompetenz) 6 Leistungspunkte
Abschließende mündliche Prüfung 10 Leistungspunkte
Summe 90 Leistungspunkte

 

Eine Erweiterungsprüfung kann auch ablegen, wer außerhalb Baden-Württembergs eine Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder eine gleichwertige Prüfung bestanden hat. Des Weiteren kann in Fächern der GymPO I (2009), die zugleich Unterrichtsfächer an beruflichen Schulen sind, eine Erweiterungsprüfung ablegen, wer eine für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen erforderliche Prüfung bestanden hat (§ 30 Abs. 5 GymPO I).

In der Regel wird das Erweiterungsfach erst nach der Zwischenprüfung in den beiden Hauptfächern dazu genommen. Eine Zwischenprüfung braucht im Fach der Erweiterungsprüfung nicht abgelegt zu werden. Die Erweiterungsprüfung selbst kann abgelegt werden nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung in den ersten beiden Hauptfächern oder zum Termin der Prüfung im zweiten Hauptfach.


6. Berufliche Zukunft

Für die Einstellungsprognosen der Zukunft ist - neben der finanziellen Entwicklung des Landes Baden-Württemberg - die Entwicklung der Schülerzahlen entscheidend. Hierzu äußert sich das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg auf der Seite "Berufsziel Lehrerin und Lehrer" im Kultusportal Baden-Württemberg; dort finden Sie auch die jeweils aktuellen Einstellungsprognosen des Kultusministeriums.

 

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 26.02.2013