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Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien: Möglichkeit der Prüfungsteilung

1. Rechtsgrundlagen
2. Voraussetzungen für eine Prüfungsteilung
3. Prüfungsteilung bei unterschiedlichen Fachsemesterzahlen
4. Beispiele für eine Prüfungsteilung

 

1. Rechtsgrundlagen

Die Wissenschaftliche Prüfungsordnung vom 13. März 2001 (WPO 2001) legt in § 11 (1) für den Zeitpunkt der Wiss. Prüfung folgendes fest:

 

Bis Ende des 10. Semesters im Studium für das Lehramt an Gymnasien kann die Wissenschaftliche Prüfung nach Fächern sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinander folgende Termine aufgeteilt werden. Die schriftliche Prüfung muss der mündlichen Prüfung im jeweiligen Fach vorausgehen. Werden zwei schriftliche Prüfungsteile im Fach gefordert, können auch diese in aufeinander folgenden Terminen abgelegt werden, wenn die mündliche Prüfung im selben Prüfungstermin mit der zweiten schriftlichen Prüfung abgelegt wird. Nach dem Ende des 10. Studiensemesters wird die Wissenschaftliche Prüfung in allen Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt.

 

 

 (Quelle: Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001)

Für eine Prüfungsteilung gelten demnach folgende Bedingungen:

  • Meldung zur Prüfung spätestens im 10. Fachsemester
  • Ablegen der Prüfungsteile an aufeinander folgenden Prüfungsterminen
  • Ablegen der schriftlichen vor der mündlichen Prüfung

Dabei ist entsprechend der nachstehenden Übersicht zu beachten, dass der Meldetermin 01.-31.10. im Wintersemester, der Meldetermin 01.-30.04. im Sommersemester liegt. Ist also ein Wintersemester das 10. Fachsemester, muss die Meldung zur Prüfung im Oktober erfolgen, ist ein Sommersemester das 10. Semester,  muss die Meldung zur Prüfung im April erfolgen:

 

Prüfungstermine
 
Meldezeiträume
Frühjahr 01.-31. Oktober des Vorjahres
(= Wintersemester)
schriftlich Februar/März  
mündlich April/Mai  
Herbst 01.-30. April
(= Sommersemester)
schriftlich Juli/August  
mündlich Oktober/November  



Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Einzelheiten einer möglichen Prüfungsteilung. Ein einfacher Klick mit der linken Maustaste auf eine der nachstehenden Grafiken öffnet ein pdf-Dokument, das Sie dann zu Ihrer Information ausdrucken können.

 

Grundsätzlich ist es ratsam, sich die Möglichkeit einer Prüfungsteilung vom Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) schriftlich (z. B. in Form einer E-Mail) bestätigen zu lassen und diese schriftliche Bestätigung dem Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung beizulegen.

Nur Aussagen der Ansprechpartner im Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe), also der staatlichen Einrichtung, die für die Organisation und Durchführung der Wissenschaftlichen Prüfung verantwortlich ist, haben den Charakter der Rechtsverbindlichkeit. Wenden Sie sich daher bitte am besten in allen die Wissenschaftliche Prüfung betreffenden Fragen direkt dorthin.


2. Voraussetzungen für eine Prüfungsteilung in mehrere Prüfungstermine

Bei einer Meldung zur Prüfung spätestens im 10. Fachsemester kann die Wissenschaftliche Prüfung aufgeteilt werden (Beispiel 1), bei einer Meldung zur Prüfung nach dem 10. Fachsemester wird die Wissenschaftliche Prüfung in allen Prüfungsteilen an einem Prüfungstermin (Herbst oder Frühjahr) abgelegt (Beispiel 2):

Wiss. Prüfung: Voraussetzungen für eine Prüfungsteilung

Ist das Latinum für eines der beiden Fächer oder für beide Fächer Studienvoraussetzung und wurde zu Beginn des Studiums erworben, so werden die beiden für den Erwerb des Latinums verwendeten Semester nicht mitgezählt (s. Grafik).

Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie sich auf jeden Fall von den Ansprechpersonen im Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) rechtzeitig vor der Meldung zur Prüfung schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigen lassen, dass Ihnen zwei Semester für den Erwerb des Latinums anerkannt werden.

Diese schriftliche Bestätigung aus dem Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) legen Sie dann Ihren Unterlagen für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung bei.


3. Prüfungsteilung bei unterschiedlichen Fachsemesterzahlen

Bei unterschiedlichen Fachsemesterzahlen in den beiden Hauptfächern wird ein Mittelwert gebildet, um festzustellen, ob die Wissenschaftliche Prüfung auf mehrere Prüfungstermine verteilt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn sich als Mittelwert höchstens die Zahl 10 ergibt.

Nach Auskunft des Landeslehrerprüfungsamtes (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) wird ggf. auf- und abgerundet, wobei ein Mittelwert von 10,5 auf 10 abgerundet wird. Wenn sich also als Mittelwert aus den beiden unterschiedlichen Fachsemesterzahlen ein Wert von 10,5 ergibt, ist die Aufteilung der Prüfung noch möglich:

Wiss. Prüfung: Prüfungsteilung bei unterschiedlicher Semesterzahl

 


4. Beispiele für eine Prüfungsteilung in aufeinander folgende Prüfungstermine

Die Prüfungsteilung in aufeinander folgende Prüfungstermine kann nicht nur fächerweise erfolgen, sondern auch nach Prüfungsteilen, wie der nachstehenden Grafik zu entnehmen ist:

  1. Hauptfach 1 wird vollständig am ersten Prüfungstermin (Herbst oder Frühjahr) und Hauptfach 2 vollständig am darauf folgenden Prüfungstermin (Frühjahr oder Herbst) abgelegt.
  2. Bei Fächern, in denen es einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil gibt, kann z. B. wie folgt aufgeteilt werden:
    • schriftliche Prüfung in beiden Hauptfächern am ersten Prüfungstermin (Herbst oder Frühjahr),
    • mündliche Prüfung in beiden Hauptfächern am darauf folgenden Prüfungstermin (Frühjahr oder Herbst).
  3. Bei Fächern, in denen es zwei Klausuren gibt (z. B. neuphilologische Fächer), kann
    • die erste Klausur am ersten Prüfungstermin (Herbst oder Frühjahr) abgelegt werden,
    • die zweite Klausur und die mündliche Prüfung am darauf folgenden Prüfungstermin (Frühjahr oder Herbst).

Auf dem Meldeformular zur Wissenschaftlichen Prüfung muss dabei angegeben werden, an welchem Prüfungstermin die jeweiligen Prüfungsteile abgelegt werden.

Wiss. Prüfung: Beispiel für eine Prüfungsteilung

 

 

 

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Letzte Änderung: 22.07.2014