Bereichsbild
Online-Anmeldung zum Schulpraxissemester

Auf der Schulpraxissemester-Website www.praxissemester-bw.de finden Sie ganzjährig umfassende und aktuelle Informationen rund um das Schulpraxissemester.

 
Informationen zum Schulpraxissemester

Handreichung des baden-württembergischen Kultusministeriums zum Schulpraxissemester
für Studierende des Lehramts an Gymnasien (Studium gemäß Wissenschaftlicher bzw.
Künstlerischer Prüfungsordnung von 2001),
für Studierende der Diplom- und der Masterstudiengänge in Berufspädagogik,
Wirtschaftspädagogik und Technikpädagogik oder Ingenieur-Pädagogik zum höheren Lehramt
an beruflichen Schulen und
für Studierende der Staatsexamenstudiengänge Gesundheit und Gesellschaft (Care) und
Sozialpädagogik/Pädagogik

Hinweise zum Online-Anmeldeverfahren

Hinweise zur Anwesenheitspflicht

 
Staatl. Seminare für Didaktik und Lehrerbildung
Rechtsgrundlage
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Lehramt an Gymnasien: Schulpraxissemester unter den Bedingungen der WPO 2001

Allgemeine Informationen
Anmeldung für das Schulpraxissemester
Ablauf des Schulpraxissemesters
Links zum Schulpraxissemester
Anerkennung von vergleichbarer sonstiger Schulpraxis

 

Allgemeine Informationen

 

Informationsveranstaltung des Zentrums für Lehrerbildung

Das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Heidelberg bietet jedes Jahr Ende Januar/Anfang Februar, d.h. kurz vor Beginn des Meldezeitraums für das Schulpraxissemester, eine Informationsveranstaltung zum Schulpraxissemester an, bei der alle Aspekte des Schulpraxissemesters vorgestellt werden und Fragen geklärt werden können.

Der genaue Termin wird jeweils rechtzeitig im Online-Terminkalender des Zentrums für Lehrerbildung bzw. über die Mailingliste zlb-spsinfo bekannt gegeben.

Die Dokumentation der jeweils aktuellen Informationsveranstaltung finden Sie im Publikations-Center des Zentrums für Lehrerbildung im Bereich "Veranstaltungsdokumentation".

 

 

Das Schulpraxissemester ist verpflichtender Bestandteil des gymnasialen Lehramtsstudiums in Baden-Württemberg und wird in der Regel nach der Zwischenprüfung absolviert. Es besteht aus:

Für Organisation und Durchführung des Schulpraxissemesters sind ausschließlich die Staatl. Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien oder Berufliche Schulen) - also nicht die Universität - zuständig.


Anmeldung für das Schulpraxissemester

Die Anmeldung für das Schulpraxissemester erfolgt ausschließlich online, und zwar in einem Zeitraum vom ersten Montag nach den schulischen Osterferien bis zum 15. Mai eines jeden Jahres. Die Online-Meldefrist im Jahre 2013 geht demnach vom 08.04.2013 bis 15.05.2013.

Bei der Anmeldung ist Folgendes zu beachten:

  1. Die Anmeldungen zum Schulpraxissemester werden von den Schulen jeweils ab dem auf den Beginn der Meldefrist folgenden Tag (im Jahre 2013 also ab 09.04.) bearbeitet. Für die Auswahl der Praktikantinnen und Praktikanten ist die Fächerkombination ein entscheidendes Kriterium. In der Liste der Praktikumsschulen auf der Website www.praxissemester-bw.de wird zum Teil angegeben, welche Fächerkombinationen erwünscht sind.
  2. Es ist davon auszugehen, dass die Gymnasien in Heidelberg und Umgebung bereits nach 1-2 Tagen belegt sind (dies gilt in gleicher Weise z. B. für Mannheim, Karlsruhe, Freiburg etc.).
  3. Da Zu- und Absagen zeitnah an Sie zurückgemeldet werden, sollten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail erreichbar sein, um im Falle einer Absage sofort eine erneute Bewerbung für eine andere Schule durchführen zu können. Sie dürfen sich bis zum Eingang der Rückmeldung der Schule bei jedem Anmeldevorgang nur für eine Schule anmelden.
  4. Da die Absolvierung des Schulpraxissemesters an einer Schule, die der Student als Schüler besucht hat, ausgeschlossen ist, wird künftig von den Studierenden auch die Abiturschule erfragt. Die Schulen sind gehalten, Bewerbungen von Abiturienten der eigenen Schule auf jeden Fall abzulehnen, da ein derartiges Praktikum vom Prüfungsamt nicht anerkannt werden kann.
  5. Auch für Lehramtsstudierende unter den Bedingungen der Wiss. Prüfungsordnung von 2001 ist keine Auswahl der Modulform mehr möglich. Allerdings können die Schulen individuelle Absprachen über die Praktikumszeiten mit den Lehramtsstudierenden der Wiss. Prüfungsordnung von 2001 treffen, falls dies von den Studierenden begründet erbeten wird.
  6. Für das Semester, in dem das Schulpraktikum in Blockform absolviert wird, erfolgt keine Beurlaubung, da das Schulpraxissemester in die Regelstudienzeit von 10 Semestern integriert ist.
  7. Bei der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung ist es unerheblich, ob Sie das Schulpraxissemester an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer beruflichen Schule absolviert haben. Wenn Sie das Schulpraxissemester an einer beruflichen Schule absolvieren, treffen Sie keinerlei Vorentscheidung über Ihren späteren Berufsweg.

Ablauf des Schulpraxissemesters

Das Schulpraxissemester wird in Blockform (13 Wochen am Stück) absolviert. Das Blockpraktikum dauert von September bis zu den Weihnachtsferien.

Alle Informationen zum Schulpraxissemester sind auf der offiziellen Website www.praxissemester-bw.de zu finden, auf der auch die Eingabemaske für die Online-Anmeldung zu finden ist.


Links zum Schulpraxissemester


Anerkennung von vergleichbarer sonstiger Schulpraxis

 

Hinweis: Die im Folgenden angeführten Möglichkeiten setzen große planerische Selbstständigkeit in Bezug auf die Organisation voraus.

 

Im Anschluss an die Tätigkeit als Fremdsprachenassistent/in im Ausland ist ein Antrag auf Anerkennung dieser Zeit als Schulpraxissemester zu stellen.

Assistant teacher können in begründeten Fällen auf Antrag auch von der Teilnahme an den Begleitveranstaltungen am Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung befreit werden.

Solche Anträge sind im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu richten an Herrn Professor Manfred Berberich (Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung/Gymnasien Karlsruhe), der sie im Auftrag des Landeslehrerprüfungsamts (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) bearbeitet.







 

 

 

 

 

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 08.01.2013
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