Lehramt an Gymnasien: Schulpraxissemester unter den Bedingungen der GymPO I 2009
Allgemeine Informationen
Anmeldung für das Schulpraxissemester
Ablauf des Schulpraxissemesters
Links zum Schulpraxissemester
Anerkennung von vergleichbarer sonstiger Schulpraxis
Allgemeine Informationen
|
Informationsveranstaltung des Zentrums für Lehrerbildung Das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Heidelberg bietet jedes Jahr Ende Januar/Anfang Februar, d.h. kurz vor Beginn des Meldezeitraums für das Schulpraxissemester, eine Informationsveranstaltung zum Schulpraxissemester an, bei der alle Aspekte des Schulpraxissemesters vorgestellt werden und Fragen geklärt werden können. Der genaue Termin wird jeweils rechtzeitig im Online-Terminkalender des Zentrums für Lehrerbildung bzw. über die Mailingliste zlb-spsinfo bekannt gegeben. Die Dokumentation der jeweils aktuellen Informationsveranstaltung finden Sie im Publikations-Center des Zentrums für Lehrerbildung im Bereich "Veranstaltungsdokumentation". |
Das Schulpraxissemester, das an allgemein bildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden kann, dient der Berufsorientierung und Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis.
Das Schulpraxissemester ermöglicht ein frühzeitiges Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung von Schulen und Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien beziehungsweise Berufliche Schulen), es wird von den Hochschulen in ihren Veranstaltungen vor- und nachbereitet. Im Schulpraxissemester soll festgestellt werden, ob im Hinblick auf eine eventuelle spätere Berufstätigkeit die der Ausbildung entsprechenden Grundlagen didaktisch-methodischer Kompetenzen und vor allem eine sich ausprägende Lehrerpersönlichkeit in hinreichender Weise erkennbar sind.
Das Schulpraxissemester ist verpflichtender Bestandteil des gymnasialen Lehramtsstudiums in Baden-Württemberg (16 Leistungspunkte) und wird in der Regel im 5. Semester absolviert. Es besteht aus:
- einem 13-wöchigen Praktikum an einem allgemein bildenden Gymnasium (oder an einer beruflichen Schule) in Baden-Württemberg
- pädagogisch-psychologischen und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien oder Berufliche Schulen) in Baden-Württemberg
Für Organisation und Durchführung des Schulpraxissemesters sind die Staatl. Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien oder Berufliche Schulen) zuständig.
Die Vernetzung mit dem universitären Studium erfolgt entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 2 GymPO I für Studierende der Universität Heidelberg durch das Konzept für die Module Personale Kompetenz, mit dem das Schulpraxissemester eingerahmt wird, d.h. durch die Begleitung an der Schnittstelle Universität/Schule vor Beginn des Schulpraxissemesters und an der Schnittstelle Schule/Universität im Anschluss an das Schulpraxissemester.
Anmeldung für das Schulpraxissemester
Die Anmeldung für das Schulpraxissemester erfolgt ausschließlich online, und zwar in einem Zeitraum vom ersten Montag nach den schulischen Osterferien bis zum 15. Mai eines jeden Jahres. Die Online-Meldefrist im Jahre 2013 geht demnach vom 08.04.2013 bis 15.05.2013.
Bei der Anmeldung ist Folgendes zu beachten:
- Die Anmeldungen zum Schulpraxissemester werden von den Schulen jeweils ab dem auf den Beginn der Meldefrist folgenden Tag (im Jahre 2013 also ab 09.04.) bearbeitet. Für die Auswahl der Praktikantinnen und Praktikanten ist die Fächerkombination ein entscheidendes Kriterium. In der Liste der Praktikumsschulen auf der Website www.praxissemester-bw.de wird zum Teil angegeben, welche Fächerkombinationen erwünscht sind.
- Es ist davon auszugehen, dass die Gymnasien in Heidelberg und Umgebung bereits nach 1-2 Tagen belegt sind (dies gilt in gleicher Weise z. B. für Mannheim, Karlsruhe, Freiburg etc.).
- Da Zu- und Absagen zeitnah an Sie zurückgemeldet werden, sollten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail erreichbar sein, um im Falle einer Absage sofort eine erneute Bewerbung für eine andere Schule durchführen zu können. Sie dürfen sich bis zum Eingang der Rückmeldung der Schule bei jedem Anmeldevorgang nur für eine Schule anmelden.
- Da nach der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (2009) die Absolvierung des Schulpraxissemesters an einer Schule, die die/der Studierende als Schüler/in besucht hat, explizit ausgeschlossen ist, wird analog zum Orientierungspraktikum von den Studierenden auch die Abiturschule erfragt. Die Schulen sind gehalten, Bewerbungen von Abiturienten der eigenen Schule auf jeden Fall abzulehnen, da ein derartiges Praktikum vom Prüfungsamt nicht anerkannt werden kann.
- Für das Semester, in dem das Schulpraktikum in Blockform absolviert wird, erfolgt keine Beurlaubung, da das Schulpraxissemester in die Regelstudienzeit von 10 Semestern integriert ist.
- Gemäß der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (2009) muss das Schulpraxissemester bestanden werden; nach dem zweiten Nichtbestehen des Schulpraxissemesters kann die Erste Staatsprüfung nicht mehr abgelegt werden. Die Praktikumsschule informiert die Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg nur im Falle eines Nichtbestehens des Schulpraxissemesters. Die Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg wird dieses Nichtbestehen vermerken und überwachen, ob ein zweites Nichtbestehen eintritt, und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.
- Bei der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung ist es unerheblich, ob Sie das Schulpraxissemester an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer beruflichen Schule absolviert haben. Wenn Sie das Schulpraxissemester an einer beruflichen Schule absolvieren, treffen Sie keinerlei Vorentscheidung über Ihren späteren Berufsweg.
Ablauf des Schulpraxissemesters
Das Schulpraxissemester für Studierende des Lehramts an Gymnasien umfasst 13 Unterrichtswochen, beginnt jeweils gegen Ende der Sommerferien der Schulen und dauert in der Blockform bis zu den schulischen Weihnachtsferien.
Es wird in der Regel in einem zusammen hängenden Zeitraum (Blockform) absolviert; die einzelne Hochschule kann beim Kultusministerium beantragen, dass in den Studienplänen einzelner Fächer die Absolvierung des Schulpraxissemesters in zwei bis drei jährlich von der Schulverwaltung festgelegten Modulen vorgesehen werden kann.
Studierende der Musik können das Schulpraxissemester auch im Frühjahr beginnen; das Nähere regeln die Musikhochschulen mit der Schulverwaltung.
Alle Informationen zum Schulpraxissemester sind auf der offiziellen Website www.praxissemester-bw.de zu finden, auf der auch die Eingabemaske für die Online-Anmeldung zu finden ist.
Die Praktikanten nehmen am gesamten Schulleben ihrer Schule teil. Dies umfasst insbesondere
- Unterricht (Hospitation und angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von in der Regel 130 Unterrichtsstunden, davon insgesamt angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden),
- Teilnahme an möglichst vielen Arten von Dienstbesprechungen, Konferenzen und schulischen Veranstaltungen und
- Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Ausbildungsveranstaltungen der Ausbildungslehrkräfte.
Die Praktikanten führen ein Berichtsheft zum Praxissemester und erstellen einen schriftlichen Abschlussbericht. Der Ausbildungslehrer berät den Praktikanten kontinuierlich. Die unterrichtliche Praxis wird in regelmäßigen erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Veranstaltungen der Staatlichen Seminare begleitet. Das Ausbildungsvolumen hierfür beträgt im Bereich Pädagogik/Pädagogische Psychologie und im Bereich Fachdidaktik jeweils 32 Stunden.
Kriterien für die Beurteilung der didaktisch-methodischen und personalen Kompetenzen sind insbesondere:
- Fähigkeit zur Strukturierung, Methodenbewusstsein, Reflexionsfähigkeit, fachliches Interesse,
- Haltung und Auftreten, Sprache und Kommunikationsfähigkeit, Ausgeglichenheit und Belastbarkeit, Empathiefähigkeit und erzieherisches Wirken.
Ist das Schulpraxissemester nicht bestanden, sind die tragenden Gründe der Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Der Ausbildungslehrer führt auf der Grundlage des Abschlussberichts des Praktikanten und der Beurteilung durch den Schulleiter eine abschließende Beratung mit dem Praktikanten durch.
Ist das Schulpraxissemester nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen ist eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgeschlossen.
Links zum Schulpraxissemester
- Informationen des baden-württembergischen Kultusministeriums (und Weiterführung zur Online-Anmeldung): www.praxissemester-bw.de
- Online-Anmeldung (direkter Link)
- Schulpraxissemester: Informationen des Staatl. Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Heidelberg
- Schulpraxissemester: Informationen des Staatl. Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Karlsruhe
- Schulpraxissemester: Informationen des Staatl. Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Karlsruhe
- FAQs zum Schulpraxissemester (Quelle: Universität Freiburg, Zentrum für Lehrerbildung)
- FAQs zum Schulpraxissemester (Quelle: Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung/Gymnasien, Freiburg)
- Für den Medieneinsatz in Ihrem Unterricht: Informationen des Medienzentrums Heidelberg
Anerkennung von vergleichbarer sonstiger Schulpraxis
| Hinweis: Die im Folgenden angeführten Möglichkeiten setzen große planerische Selbstständigkeit in Bezug auf die Organisation voraus. |
- Fremdsprachenassistent/in (assistant teacher) im Ausland
- Schulpraktikum an einer zugelassenen Deutschen Schule im Ausland
Solche Anträge sind im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu richten an Herrn Professor Manfred Berberich (Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung/Gymnasien Karlsruhe), der sie im Auftrag des Landeslehrerprüfungsamts (Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe) bearbeitet.
Für das Bestehen des Schulpraxissemesters gilt das oben Gesagte entsprechend.