Wohnen
Es gibt mehr als 3930 Zimmer, Appartements und Wohnungen in Studentenwohnheimen. Für studierende Alleinerziehende und auch Familien stehen Familienwohnungen zur Verfügung. Näheres hierzu erfahren Sie in den Info-Centern oder direkt in der Wohnheimverwaltung:
Marstallhof 1-5, 69117 Heidelberg.
Sprechzeiten: Mittwoch 12.30 bis 15.30 Uhr und Freitag 9.00–12.00 Uhr
www.studentenwerk.uni-heidelberg.de
Im Studentenwerk finden Sie auch Informationen zu Studentenheimen anderer Träger oder zu privaten Anbietern.
Die Bauhütte Heidelberg vermietet 2 - 4-Zimmer-Familienwohnungen in Eppelheim und Dossenheim, nur für studentische Ehepaare und Familien.
Bauhütte Heidelberg,
Schillerstr. 26/1
69115 Heidelberg,
Tel: 06221/ 9 02 70
www.bauhuette-heidelberg.de
Um bei der stadteigenen Wohnbaugenossenschaft eine Wohnung mieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, welcher beim Bürgeramt oder bei der Wohngeldstelle (siehe unten) zu beantragen ist.
Eine weitere Möglichkeit eine preisgünstige Wohnung zu bekommen ist für Studierende mit Kind oder für Alleinerziehende der so genannte Wohnberechtigungsschein. Diese Bescheinigung ist bei der Wohngeldstelle oder den Bürgerämtern auf Antrag erhältlich. Damit besteht die Möglichkeit eine preisgünstige Wohnung anmieten zu können.
Wenn man auf www.heidelberg.de Wohnungsbaugesellschaften als Suchbegriff eingibt, gelangt man zu einer Übersicht der lokalen Gesellschaften. Informationen gibt es auch beim Studentenwerk oder beim Service für Familien der Universität Heidelberg.
www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/servicefuerfamilien/
Das Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für die Aufwendungen für Wohnraum. Voraussetzungen sind:
- Keine förderungsfähige Ausbildung nach BAföG (z.B. Urlaubssemester wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung). Für verheiratete Studierende besteht ein Wohngeldanspruch, sofern ein Elternteil nicht BAföG gefördert wird. Für Studierende mit Kind besteht in der Regel ein Wohngeldanspruch; es sei denn, das Kind befindet sich selber schon in einer BAföG-förderungsfähigen Ausbildung
- Selbständige Haushaltsführung: Sie führen einen eigenständigen Haushalt.
- Einkommen: Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind weiter abhängig von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, von der Höhe des familiären Einkommens und von der Höhe der zuschussfähigen Miete. Bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens wird der Gesamtbetrag des Jahreseinkommens aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder zugrunde gelegt. Neben Lohn und Gehalt werden u.a. Waisenrenten und Unterhaltszahlungen hinzugerechnet. Das Jahreseinkommen reduziert sich durch den Abzug verschiedener Freibeträge und Werbungskosten.
Weitergehende Informationen mit Beispielrechnungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/Wohnraumfoerderung/Wohngeld/wohngeld_node
Bürgertelefon: 030 18300-3060 Mo bis Fr 9.00–12.00 Uhr
Anträge sind bei allen Bürgerämtern erhältlich und werden auch an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Kontakt:
Stadt Heidelberg
Wohngeldbehörde
Fischmarkt 2
69117 Heidelberg.
Telefon: 06221 58-38710 - 19
Fax: 06221 58-39991
Informationen gibt es auch beim Studentenwerk oder beim Service für Familien der Universität Heidelberg.
www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/servicefuerfamilien/



