Bereichsbild
Kontakt

Studieren mit Kind(ern)

Evelyn Kuttikattu, M.A.

Hauptstraße 126
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-7697
Fax: 06221 54-7271

unify@uni-heidelberg.de

Telefonische Sprechzeiten:

Mo-Do 8.30 bis13:00


Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Email einen Beratungstermin

 

 
Familienorientierung
Audit

Wohnen

Wohnen in Familienwohnungen des Studierendenwerks

Es gibt mehr als 3930 Zimmer, Appartements und Wohnungen in Wohnheimen für Studierende. Für studierende Alleinerziehende und auch Familien stehen Familienwohnungen zur Verfügung. Näheres hierzu erfahren Sie in den Info-Centern oder direkt in der Wohnheimverwaltung:

Studierendenwerk Heidelberg
Marstallhof 1-5, 69117 Heidelberg.
Sprechzeiten: Mittwoch 12.30 bis 15.30 Uhr und Freitag 9:00-12:00 Uhr

Im Studierendenwerk finden Sie auch Informationen zu Studentenheimen anderer Träger oder zu privaten Anbietern.


Bauhütte Heidelberg

Die Bauhütte Heidelberg vermietet 2 - 4-Zimmer-Familienwohnungen in Eppelheim und Dossenheim, nur für studentische Ehepaare und Familien.

Bauhütte Heidelberg
Schillerstr. 26/1
69115 Heidelberg
Tel: 06221/ 9 02 70


GGH Heidelberg

Die GGH ist mit rund 7.000 Wohnungen Heidelbergs größter Wohnungsanbieter und prägt seit über 90 Jahren den Wohnungsmarkt und die Stadtentwicklung in Heidelberg mit.

GGH Heidelberg
Bergheimer Straße 109
69115 Heidelberg
Telefonischer Kundenservice: 06221 5305-100


Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für die Aufwendungen für Wohnraum. Voraussetzungen sind:

  • Keine förderungsfähige Ausbildung nach BAföG (z.B. Urlaubssemester wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung). Für verheiratete Studierende besteht ein Wohngeldanspruch, sofern ein Elternteil nicht BAföG gefördert wird. Für Studierende mit Kind besteht in der Regel ein Wohngeldanspruch; es sei denn, das Kind befindet sich selber schon in einer BAföG-förderungsfähigen Ausbildung
  • Selbständige Haushaltsführung: Sie führen einen eigenständigen Haushalt.
  • Einkommen: Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind weiter abhängig von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, von der Höhe des familiären Einkommens und von der Höhe der zuschussfähigen Miete. Bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens wird der Gesamtbetrag des Jahreseinkommens aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder zugrunde gelegt. Neben Lohn und Gehalt werden u.a. Waisenrenten und Unterhaltszahlungen hinzugerechnet. Das Jahreseinkommen reduziert sich durch den Abzug verschiedener Freibeträge und Werbungskosten.

Weitergehende Informationen mit Beispielrechnungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Kontakt:
Stadt Heidelberg
Wohngeldbehörde
Bergheimer Straße 69
69115
Heidelberg

Tel.: 06221 58-4637000

E-Mail
sozialamt@heidelberg.de

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 31.07.2018
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