Bereichsbild
Kontakt

Gleichstellungsbüro der

Universität Heidelberg

Hauptstraße 126
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-7697
Fax: 06221 54-7271

Gleichstellungsbuero@uni-heidelberg.de

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 9:00 bis 12:00

 

sowie nach telefonischer Vereinbarung

 

 
Aktuelles
Familienorientierung
Audit

Mutterschutz

 

FrauwasmerDas Mutterschutzgesetz (MuSchuG) enthält Bestimmungen zum besonderen Schutz von schwangeren Frauen und Müttern. Diese Regelungen umfassen auch eine Schutzfrist, der gemäß „werdende Mütter (…) in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung“ und „bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden“ dürfen (§ 3, Abs. 2 und §6, Abs.1 MuSchuG). Entsprechende Bestimmungen wurden gemäß den Vorgaben des Landeshochschulgesetzes (LHG) in die Prüfungsordnungen übernommen und somit gilt oben genannte Schutzfrist auch für Studentinnen.

Besonders wenn Sie während des Prüfungszeitraums schwanger werden, empfehlen wir Ihnen, sich von dem für Ihr Fach zuständigen Prüfungsamt beraten zu lassen. Informieren Sie auch den Studienverantwortlichen, wenn Sie im Labor o.ä. tätig sind und schwanger werden.

Das Mutterschutzgesetz finden Sie in aller Ausführlichkeit auf der Homepage des Gleichstellungsbüros der Universität Heidelberg:
www.uni-heidelberg.de/gleichstellungsbeauftragte/gesetz_grundlagen.html 

 

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 26.03.2012
zum Seitenanfang/up