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Gleichstellungsbüro der

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Landeserziehungsgeld

 


Unihd Kidsclub 6245Das Landeserziehungsgeld für Geburten/Adoptionen ab 01.01.2007 ist eine freiwillige Leistung des Landes Baden-Württemberg, welche im Anschluss an das Elterngeld ausbezahlt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf das Landeserziehungsgeld besteht nicht.

Das Landeserziehungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld ab dem 13. oder 15. Lebens-/Betreuungsmonat für 10 volle Lebens-/Betreuungsmonate gewährt. Der Bezug von Landeserziehungsgeld beginnt frühestens nach Ablauf des letzten Bezugsmonats von Elterngeld und endet spätestens mit Ablauf des 22. bzw. 24. Lebensmonats. Sofern man sich beim Elterngeld für die verlängerte Auszahlung entschieden hat, kann man beide Leistungen gleichzeitig beziehen.

Das Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig gewährt. Bei Mehrlingsgeburten wird es entsprechend erhöht.

Das Landeserziehungsgeld wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Rückwirkend wird es maximal für sechs Lebens-/Betreuungsmonate vor der Antragstellung gezahlt. Der Antrag kann frühestens ab dem 10. Lebens-/Betreuungsmonat gestellt werden. Die Antragstellung kann direkt bei der L-Bank (www.l-bank.de) oder über die Bürgerämter erfolgen.



 

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Letzte Änderung: 20.03.2012
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