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Studieren mit Kind(ern)

Evelyn Kuttikattu, M.A.

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Familienorientierung
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Elternzeit

 

BabyEinen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Der/ die Berechtigte betreut und erzieht das Kind überwiegend selbst, wohnt mit diesem im gleichen Haushalt und seine/ ihre wöchentliche Arbeitszeit überschreitet während der Elternzeit nicht die Grenze von 30 Wochenstunden.

Folglich können auch studierende Eltern, die neben dem Studium arbeiten Elternzeit beantragen. Außerdem ist eine Beurlaubung vom Studium wegen Kindererziehung bzw. Elternzeit analog zur Elternzeit in einem normalen Beschäftigungsverhältnis zu handhaben. (LHG § 61 Abs. 3)

Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis festgelegt werden, auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und geringfügigen Beschäftigungen; entscheidend ist, dass das bestehende Arbeitsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes besteht ein uneingeschränkter Anspruch auf Elternzeit, danach nur in Absprache mit dem Arbeitgeber für höchstens ein Jahr, sofern insgesamt drei Jahre Elternzeit nicht überschritten werden (BEEG § 15 Abs 1 bis 3).

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit der Zeitraum dem Arbeitgeber in schriftlicher Form mitgeteilt werden muss. Wenn Sie den Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit wahrnehmen möchten, muss dies ebenfalls bis zu sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden.

Der Arbeitnehmer kann während der Gesamtdauer des Erziehungsurlaubes zweimal eine Verringerung seiner Arbeitszeit beantragen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens drei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden.
  • Der Anspruch muss dem Arbeitgeber acht Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden.
  • Dem Anspruch dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
  • Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers in demselben Betrieb besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Vorsicht: Bei befristeten Verträgen verlängert sich die Befristung nach der Elternzeit nicht automatisch und nicht in jedem Fall; in Absprache mit dem Arbeitgeber ist jedoch eine Verlängerung möglich, da eine Beschäftigung mit bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit erlaubt ist.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 11.01.2017
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