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Informationen zum Studienplatztausch

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,

wir freuen uns über Ihr Interesse, an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg zu wechseln. Wie Sie sicher wissen, ist dies bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester nicht immer ohne Probleme möglich, weil hier die Nachfrage oft sehr viel größer ist als das Angebot an freien Studienplätzen. Um vielleicht trotzdem an Ihre "Wunschuniversität" zu kommen, haben Sie zwei Möglichkeiten, die Sie nebeneinander nutzen können:

  • Sie bewerben sich als Hochschulortswechler/in direkt bei der Ruprecht-Karls-Univerität Heidelberg.
    Hierzu müssen Sie den Bewerbungsantrag der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg verwenden (in Kürze wird er hier auch online abrufbar sein).
  • Sie tauschen Ihren Studienplatz.
    Berücksichtigen Sie aber bitte, daß der Studienplatztausch ein Angebot der jeweiligen Hochschule darstellt, auch außerhalb des gesetzlich festgelegten Vergabeverfahrens einen Studienplatz zu erhalten, und daß aus diesem Grunde kein Rechtsanspruch auf eine Tauschgenehmigung besteht.

Informationen darüber,

in welchen Studiengängen ein Tausch bei uns möglich ist,
wie ein Tauschantrag gestellt wird,
welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und
an welche Stellen Sie sich wegen einer/eines Tauschpartnerin/Tauschpartners wenden können,

soll Ihnen dieses Merkblatt geben. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne auch an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter wenden.


1. In welchen Studiengängen oder -fächern bestehen Zulassungsbeschränkungen für höhere Semester?


Rechtswissenschaft/Staatsexamen
Zahnmedizin
  Pharmazie   Medizin
   
Nur in diesen Studiengängen ist ein Tauschantrag möglich!

2. Welche Voraussetzungen müssen für einen Tausch erfüllt sein?

Grundsätzlich gilt für alle Tauschanträge:

  • Es müssen an allen beteiligten Hochschulen Zulassungsbeschränkungen bestehen.
  • Sie müssen an einer deutschen Universität bereits endgültig eingeschrieben sein.
  • Ihr/e Tauschpartner/in muß im selben Studiengang und
  • im gleichen Fachsemester
  • endgültig eingeschrieben sein.
  • Wer an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg immatrikuliert werden will, muß eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, die auch in Baden-Württemberg zum beantragten Studium berechtigt.

 

Bei den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin müssen Sie zusätzlich beachten:

2.1 Medizin

Im Studiengang Medizin gibt es endgültige Zulassungen und Teilzulassungen (z. B. auf einzelne Semester oder auf den vorklinischen Bereich beschränkt - man kann sich auch als Quereinsteiger bewerben). Bei den Teilzulassungen unterscheidet man nochmals zwischen zwei Arten:

  1. Teilzulassungen mit der Garantie auf Fortsetzung des Studiums, also die rechtsverbindliche Zusicherung, notfalls an einer anderen Hochschule einen Studienplatz zugewiesen zu bekommen. Unter Umständen ist aber noch offen, an welcher Hochschule das Studium fortgesetzt werden kann.
  2. Teilzulassung ohne rechtliche Garantie (man kann sich auch als Quereinsteiger bewerben), das Studium an derselben oder einer anderen Hochschule fortzusetzen.

Da auf die Gleichartigkeit der zu tauschenden Studienplätze geachtet werden muß und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bisher keine zeitlich begrenzten Zulassungen existieren, ist bei der Teilzulassung ohne Forsetzungsgarantie ein Tausch an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ausgeschlossen.

Für den Studiengang Medizin gilt grundsätzlich, dass im vorklinischen Teil die Fachsemester und im klinischen Teil die klinischen Semester, die ab dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gezählt werden, übereinstimmen.

Wenn ein Schein endgültig nicht bestanden wurde ist ein Tausch zur Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg nicht möglich.

Bei einem Tausch in ein vorklinisches Semester muss folgendes beachtet werden:

die vorgelegten bereits erworbenen Scheine/Leistungspunkte und die an der Medizinischen Fakultät Heidelberg/Mannheim zu erwerbenden  Scheine/Leistungspunkte müssen zusammen eine Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem 4 Fachsemester gewährleisten.

Bitte nehmen Sie vor dem Tausch Kontakt mit dem entsprechenden Studiendekanat (Mannheim oder Heidelberg) auf.

Für die Medizinische Fakultät Heidelberg:

Ein Tausch nach dem 3. vorklinischen Fachsemester setzt den Nachweis über den bestandenen Kursus der Makroskopischen Anatomie voraus.

Bei einem Tausch in das 4. Fachsemester Medizin (Vorklinik) ist zu beachten, dass wir dem Tausch nur zustimmen, wenn die Anatomiescheine übereinstimmen.

Für die Medizinische Fakultät Mannheim:

Ein Tausch nach dem 1. vorklinischen Fachsemester setzt die Scheine Terminologie, Chemie, Physik, Biologie und Einführung in die Klinische Medizin voraus.

Durch den integrierten, modularen Ansatz im Modellstudiengang kann ein Tausch während der Vorklinik zu einer Studienzeitverlängerung führen. Einzelscheine in Anatomie, Physiologie und Biochemie können nicht anerkannt werden.

2.2 Zahnmedizin

Im Studiengang Zahnmedizin müssen die Fachsemester immer übereinstimmen. Im vorklinischen Teil müssen zum 3. Fachsemester mindestens der Schein "Technische Propädeutik" und ab dem 5. Fachsemester mindestens zwei technische Scheine (Propädeutik, Phantom I und II) vorgelegt werden.

Im Klinischen Abschnitt muß der/die an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wechselnde Studierende neben der gleichen Semesterzahl auch die gleichen Leistungsnachweise vorweisen, wie der/die Tauschpartner/in an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

 


3. Wann und wie stelle ich einen Tauschantrag?

  • Antragsfrist:
  • Einschreibefrist:
    • Die Einschreibefrist wird Ihnen mit der Tauschgenehmigung mitgeteilt, spätestens jedoch Ende Oktober für das Wintersemester und Ende April für das Sommersemester.

Wenn Sie eine/n Tauschpartner/in gefunden haben, füllen Sie bitte den Antrag auf Studienplatztausch aus und lassen diesen zuerst von der Tauschuniversität genehmigen. Danach reichen Sie den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der Universität Heidelberg ein.

Im Tauschverfahren wird zunächst von jeder beteiligten Universität geprüft, ob der/die hereinkommende Studierende auf den freizumachenden Studienplatz paßt. Weitere Fragen der Immatrikulationsfähigkeit zum neuen Ort werden erst nach der Tauschgenehmigung geprüft und können ausnahmsweise noch zum Scheitern des Ortswechsels führen.

Bevor Sie Ihren Tausch endgültig durchführen, beachten Sie bitte, daß bei verschiedenen Lehrveranstaltungen Engpässe bestehen; erkundigen Sie sich daher vor dem Studienplatztausch bei den entsprechenden Fakultäten.

Viel Erfolg bei Ihrer Suche nach einer Tauschpartnerin bzw. einem Tauschpartner.

Studienplatztauschbörsen im Überblick

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 04.10.2012