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Studienplatztausch

Der Studienplatztausch ist ein Angebot der jeweiligen Hochschule, außerhalb des gesetzlich festgelegten Vergabeverfahrens einen Studienplatz zu erhalten. Aus diesem Grunde besteht kein Rechtsanspruch auf eine Tauschgenehmigung. 
Ein Studienplatztausch ist an der Universität Heidelberg in den grundständigen Studiengängen Medizin und Zahnmedizin möglich.

Ein Studienplatztausch setzt voraus, dass der/die Bewerber*in für den gleichen Studiengang an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule im Bundesgebiet endgültig immatrikuliert ist, sich im gleichen Fachsemester befindet und über vergleichbare Studienleistungen verfügt.

Grundsätzlich gilt für alle Tauschanträge:

  • Es müssen an allen beteiligten Hochschulen Zulassungsbeschränkungen bestehen.
  • Sie müssen an einer deutschen Universität bereits endgültig eingeschrieben sein.
  • Ihr*e Tauschpartner*in muss im selben Studiengang, im gleichen Fachsemester endgültig eingeschrieben sein.
  • Wer an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg immatrikuliert werden will, muss eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, die auch in Baden-Württemberg zum beantragten Studium berechtigt.
  • Ein Tausch im 1. Fachsemester ist nicht möglich.

Hinweis: Bevor Sie Ihren Tausch endgültig durchführen, beachten Sie bitte, dass bei verschiedenen Lehrveranstaltungen Engpässe bestehen; erkundigen Sie sich daher vor dem Studienplatztausch bei den entsprechenden Fakultäten.

Antragsstellung

Wenn Sie eine*n Tauschpartner*in gefunden haben, füllen Sie bitte den Antrag auf Studienplatztausch aus und lassen diesen zuerst von der Tauschuniversität genehmigen. Danach reichen Sie den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der Universität Heidelberg ein.

Selbst bei persönlicher Abgabe Ihres Antrags kann die Genehmigung nicht sofort erteilt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitungzeit ca. 2-3 Wochen beträgt.

Im Tauschverfahren wird zunächst von jeder beteiligten Universität geprüft, ob der/die hereinkommende Studierende auf den freizumachenden Studienplatz passt. Weitere Fragen der Immatrikulationsfähigkeit zum neuen Ort werden erst nach der Tauschgenehmigung geprüft und können ausnahmsweise noch zum Scheitern des Ortswechsels führen.

Für einen Ringtausch reichen Sie bitte zusätzlich den Antrag auf Ringtausch sowie alle geforderten Zeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen und Genehmigungen der beteiligten Hochschulen ein. Bitte achten Sie darauf, dass die Formulare ordnungsgemäß unterschrieben und mit Stempeln oder Dienstsiegeln versehen sind.

Hinweise

Medizin

  • Ein Tausch zum 1. klinischen Semester setzt den Nachweis über den bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung voraus.
  • Ein Tausch im 1. Fachsemester ist nicht möglich.
  • Bei einer Teilzulassung ohne Fortsetzungsgarantie ist ein Tausch an die Universität Heidelberg ausgeschlossen.
  • Wenn ein Schein endgültig nicht bestanden wurde, ist ein Tausch an die Universität Heidelberg ebenfalls nicht möglich.
  • Für einen Tausch im im vorklinischen Studienabschnitt ist vorausgesetzt, daß das vorklinische Studium innerhalb der Regelstudienzeit von vier Semestern abgeschlossen werden kann. Für einen Tausch im klinischen Studienabschnitt Medizin ist vorausgesetzt, dass das klinische Studium innerhalb von sechs Semestern (ohne PJ) angeschlossen werden kann.
  • Im vorklinischen Teil müssen die Fachsemester und im klinischen Teil die klinischen Semester, die ab dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gezählt werden, übereinstimmen.  

Zahnmedizin

  • Ein Tausch im 1. Fachsemester ist nicht möglich.
  • Für einen Tausch im Studienabschnitt Vorklinik I (FS 1 – 4) ist vorausgesetzt, dass der Studienabschnitt Vorklinik I innerhalb der Regelstudienzeit von vier Fachsemestern mit dem bestandenen Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) abgeschlossen werden kann.
  • Für einen Tausch im Studienabschnitt Vorklinik I (FS 5 – 6) müssen ab dem 5. Fachsemester der bestandene Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) nachgewiesen werden. Bei einem Tausch in das 6. Fachsemester muss der an die Universität Heidelberg wechselnde Studierende die gleichen Scheine vorweisen können, wie der wie der von der Universität Heidelberg abgehende Studierende. 
  • Für einen Tausch im Studienabschnitt Klinik (FS 7 -10) muss der an die Universität Heidelberg wechselnde Studierende mindestens die gleichen Leistungsnachweise in der Zahnerhaltungs- und Zahnersatzkunde vorweisen wie der von der Universität Heidelberg abgehende Studierende.
  • Für einen Tausch im Studiengang Zahnmedizin müssen die Fachsemester der beiden Tauschpartner übereinstimmen.

Gleichwertigkeit

Für einen Tausch in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ist außerdem vorausgesetzt, dass beide Tauschpartner*innen über einen vergleichbaren Studienstand verfügen. Die Erfüllung der für den Tausch vorausgesetzten Gleichwertigkeit wird durch die Fakultät überprüft und bestätigt.

Fristen

Anträge auf Studienplatztausch sind bis zum Beginn der Vorlesungszeit  bei der Studierendenadministration der Universität Heidelberg schriftlich einzureichen.

Die Einschreibefrist wird Ihnen mit der Tauschgenehmigung mitgeteilt, spätestens jedoch Ende Oktober für das Wintersemester und Ende April für das Sommersemester.

Immatrikulation

Bitte beachten Sie, dass bei einer Immatrikulation nach einem Studienplatztausch eine Online-Immatrikulation über das heiCO-Portal der Universität Heidelberg (noch) nicht möglich ist. Die zugelassenen Tauschpartner*innen bekommen für ihre Immatrikulation an der Universität Heidelberg einen Zulassungsbescheid zusammen mit einem Antrag auf Immatrikulation zugeschickt. Der unterschriebene Immatrikulationsantrag muss dann mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht per Post bei der Universität eingereicht werden. 

Studienplatztauschbörsen

Die größten Umschlagbörsen sind sicherlich die "Schwarzen Bretter" in den verschiedenen Mensen, bei den Instituten, dem AStA, den Studierendensekretariaten, Zulassungsstellen und Studienberatungsstellen der Hochschulen, an denen jeder Studierende seine Tauschwünsche anbringen kann.

Außer diesen "Schwarzen Brettern" gibt es viele Stellen, mit deren Hilfe Sie - meist gegen eine Schutzgebühr - einen Tauschpartner finden können.