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Promotion

Die Promotion, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzt, ist eine akademische Prüfung zur Erlangung des Doktorgrades („Dr.“). Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit, selbständig wissenschaftlich arbeiten und eigenständig forschen zu können, durch die Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die sich an die Promotion möglicherweise anschließende Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf sehr hohem Niveau in Forschung wie Lehre gleichermaßen zu vertreten.

Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit, die sog. Dissertation, vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die in schriftlicher Form die eigenständig erbrachten, neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die „Forschungsleistung“, dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät bzw. durch eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten seitens der jew. Betreuer erfolgt eine mündliche Prüfung, das sog. Rigorosum, oder ein wissenschaftliches Streitgespräch, die sog. Disputation; diese hat das Thema der Dissertation und evtl. darüber hinaus gehende Fragen rund um das Fach, in dem man promoviert wird, zum Gegenstand. Die mündliche Verteidigung der Doktorarbeit seitens des Doktoranden ist für gewöhnlich öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.

Jede Fakultät/Fachrichtung hat eine eigene Promotionsordnung, in welcher Zulassungsvoraussetzungen und fachspezifische Anforderungen festgehalten sind. Für alle Fragen rund um die Promotion, können Sie die Homepage der Graduiertenakademie konsultieren.

 

Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Die Universität Heidelberg vergibt an überdurchschnittlich qualifizierte Bewerber Stipendien zur Förderung von Promotionsvorhaben (vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel durch das MWK Stuttgart).

Die Stipendien sind Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Dauer der Förderung ist auf drei Jahre begrenzt (3 Bewilligungszeiträume à 12 Monate). Das Grundstipendium beträgt voraussichtlich 1000,- EURO monatlich (plus voraussichtliche monatliche Sach- und Reisekostenpauschale von 110,- EURO).

Bewerbungsvoraussetzungen:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium (muss bei Bewerbungsschluss nachgewiesen werden)
  2. Herausragende Qualifikation
  3. Ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
  4. Annahme als Doktorand(in) durch eine Fakultät der Universität Heidelberg
  5. Wissenschaftliche Betreuung durch einen (eine) Professor(in) oder Privatdozenten(in)

Weitere Informationen bei der Graduiertenakademie.

Kontakt

Frau Birgit Bell
Graduiertenakademie
Seminarstr. 2
1. OG, Zimmer 146
69117 Heidelberg


Sprechzeiten:
Dienstags und donnerstags 9:00 - 12:00 Uhr


Tel.: +49 (0) 6221 - 54-3737
E-Mail: jansen@zuv.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/stipendien/individual/lgfg.html

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 10.10.2012