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Lehramt: Informationen zur Einstellung in den Schuldienst

Allgemeine Hinweise
Einstellungsverfahren
Bewerbung aus einem anderen/in ein anderes Bundesland
Seiteneinstieg in den Schuldienst
Weitere Optionen

 

Allgemeine Hinweise

In Baden-Württemberg besteht die gymnasiale Lehramtsausbildung aus zwei Phasen:

  1. Ausbildungsphase (Regelstudienzeit 10 Semester): Fachwissenschaftliche Ausbildung an der Universität, ergänzt durch Fachdidaktik, Pädagogische Studien und Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium. Die erste Phase wird mit der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen.
  2. Ausbildungsphase (18 Monate, Beginn im Januar): Berufsorientierende Ausbildung an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Fachdidaktik, Pädagogik, Pädagogische Psychologie, Beamtenrecht, Schulrecht etc.). Die zweite Ausbildungsphase wird mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen. Erst nach der Zweiten Staatsprüfung ist die Lehramtsausbildung abgeschlossen.

Mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung kann man sich um Einstellung in den Schuldienst bewerben.

Alle Informationen zur Einstellung in den Schuldienst sind im Kultusportal Baden-Württemberg unter http://www.lehrereinstellung-bw.de zu finden.

Wichtiger Hinweis:

In den Hinweisen zur Lehrereinstellung für wissenschaftliche Lehrkräfte im Bereich Gymnasien und berufliche Schulen (Einstellungstermine 2011) findet sich auf Seite 5 folgende Bemerkung:

"Im Bereich der Gymnasien haben Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptfächern grundsätzlich Vorrang vor Bewerberinnen und Bewerbern mit Beifächern."

Diese Bemerkung ist insbesondere für Lehramtsstudierende relevant, bei denen Erziehungswissenschaft eines der beiden Hauptfächer ist und die deshalb noch ein Erweiterungsfach studieren müssen, um eine in Baden-Württemberg gültige Fächerkombination zu haben:

Da Erziehungswissenschaft an allgemein bildenden Gymnasien in Baden-Württemberg kein Unterrichtsfach ist und als einstellungsrelevante Unterrichtsfächer somit nur das andere Hauptfach und das Erweiterungsfach in Frage kommen, kann Lehramtsstudierenden mit der o.a. Fächerkombination (mit Erziehungswissenschaft als Hauptfach) ein Einstellungsnachteil entstehen, wenn sie das Erweiterungsfach nur unter Beifachbedingungen studieren.

 


Einstellungsverfahren

Grundsätzlich gibt es zwei Einstellungsverfahren:

 

  1. die klassische Bewerbung über Bewerberlisten und Zuweisung einer Stelle durch das Personalreferat des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums (Abt. 7 Schule und Bildung) - die Bewerbung erfolgt in einem Online-Verfahren
  2. eine Bewerbung auf schulbezogene (so genannte "schulscharfe") Stellen, d. h. eine Schule schreibt selbst eine Stelle mit einem bestimmten Anforderungsprofil aus. Dabei trifft die Schule die Auswahl der Bewerber/innen, die dann vom Regierungspräsidium (Abt. 7 Schule und Bildung) eingestellt werden.

Das Einstellungsverfahren wird durch einen jährlich aktualisierten Einstellungserlass geregelt: Rechtsgrundlagen zur Lehrereinstellung, z. B. die jeweils aktuelle Verwaltungsvorschrift zur Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern in den Schuldienst als pdf-Dokument zum Download, wo Sie u.a. eine Information zur Berechnung der Leistungszahl erhalten, die Grundlage für den Rangplatz der Bewerberinnen und Bewerber auf der jeweiligen Bewerberliste ist.

 

Termine und Fristen können jeweils der Lehrereinstellungs-Homepage entnommen werden.

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, sich nach der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien um einen Platz im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen mit dem Ziel einer Tätigkeit als Lehrperson an einer beruflichen Schule zu bewerben: Das Kultusministerium hat daher eine Powerpoint-Präsentation als Bewerberinformation ins Internet gestellt, die über Einzelheiten des beruflichen Schulwesens informiert.


Bewerbung aus einem anderen Bundesland/in ein anderes Bundesland

Das Kultusportal bietet umfassende Informationen für Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern, die sich um die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg bewerben möchten. Unter dem genannten Link finden Sie auch den Beschluss der Kultusministerkonferenz (mit der entsprechenden Durchführungsvereinbarung), die es ermöglicht, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung (d. h. nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes) in anderen Bundesländern um Einstellung in den Schuldienst zu bewerben: "Jede Lehrkraft kann sich nach Abschluss der Lehrerausbildung bundesweit bewerben und dort in den Schuldienst eingestellt werden, wo sie nach erfolgter Auswahl ein Angebot erhalten hat."

Baden-württembergische Absolventinnen und Absolventen, die sich um Einstellung in den Schuldienst in einem anderen Bundesland bewerben möchten, müssen sich bei den Kultusbehörden des gewünschten Bundeslandes nach den dort jeweils geltenden Einstellungsmodalitäten erkundigen.

 


Seiteneinstieg in den Schuldienst

Personen, die am Lehramtsstudium interessiert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen eintreten, also den so genannten Seiteneinstieg in den Schuldienst wählen.


 Weitere Optionen

 

 

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Letzte Änderung: 08.01.2016
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